Rechtsabteilung Ergänzungsmodul IT-Recht | Fachmedien Otto Schmidt KG | Datenbank | sack.de

Datenbank, Deutsch

Rechtsabteilung Ergänzungsmodul IT-Recht


Owlit-Modul

Datenbank, Deutsch

Fachmedien Otto Schmidt KG



Das Ergänzungsmodul IT-Recht ist für alle Unternehmensjuristen mit Schwerpunkt IT-Recht die optimale inhaltliche Ergänzung zum Modul Rechtsabteilung oder Rechtsabteilung PRO. Mit dem Modul erweitern Sie Ihren Rechercheumfang um weitere führende Fachliteratur des Verlages Otto Schmidt.
Selbstverständlich kann das Modul auch einzeln bezogen werden.

Mit hochkarätigen Handbüchern zu IT-Verträgen, Internetrecht und IT-Recht sowie den Zeitschriften Computer und Recht, IT-Rechtsberater und CRI (Computer Law Review International) bleiben Sie immer auf dem neusten Stand zu aktuellen Entwicklungen und Fallstricken.

Die enthaltenen Standardwerke stehen für höchste Qualität und Aktualität sowie namhafte Autoren. Sie profitieren von der Rechtssicherheit und Zitierfähigkeit der hochwertigen Inhalte.

Ergänzt wird das Modul durch den in der Datenbank enthaltenen umfangreichen Primärcontent (Rechtsprechung und Vorschriften). Die Inhalte sind ohne weitere Kosten im Modulumfang enthalten.

Alle Werke/Dokumente sind untereinander verlinkt und enthalten zudem eine umfangreiche Verlinkung aller genannten Gesetze, sowie Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen.
Rechtsabteilung Ergänzungsmodul IT-Recht jetzt bestellen!
Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.