Geßler / Gessler | Aktiengesetz: AktG, Kommentar, 3 Ordner, mit Fortsetzungsbezug | Loseblattwerk | sack.de

Loseblattwerk, Deutsch, 3424 Seiten, In 2 Ordnern, Format (B × H): 273 mm x 353 mm, Gewicht: 4538 g

Geßler / Gessler

Aktiengesetz: AktG, Kommentar, 3 Ordner, mit Fortsetzungsbezug


inkl. aktueller Ergänzungslieferung
ISBN: 978-3-472-70470-6
Verlag: Luchterhand Verlag

Loseblattwerk, Deutsch, 3424 Seiten, In 2 Ordnern, Format (B × H): 273 mm x 353 mm, Gewicht: 4538 g

ISBN: 978-3-472-70470-6
Verlag: Luchterhand Verlag


Der Kommentar, 1970 von Jörg H. Geßler gegründet (Verlag Kommentator), wird im Carl Heymanns Verlag unter der verantwortlichen Leitung des Frankfurter Rechtsanwalts Markus Käpplinger herausgegeben.

Ein - auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung und einschlägiger Literatur befindliches - Instrument für den ersten Zugriff ist der Kommentar für:

- Verantwortliche und Interessierte in der Hauptversammlung
- Richter in der Hauptverhandlung und deren Vorbereitung
- Rechtsanwalt oder Notar in der Besprechung
- Abschlussprüfer bei der Prüfung
- Anlageberater, Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer in der Beratung.

Das »Recht der Aktiengesellschaft« ist schon lange nicht mehr allein dem AktG allein zu entnehmen. Zahlreiche Gesetzestexte verweisen auf das AktG, an vielen Stellen verweist das AktG auf andere Gesetze. Durch seine besondere Gestaltung trägt der Kommentar dieser »Verwobenheit« Rechnung.

Aus dem Inhalt:

- Aktiengesetz
- Corporate Governance Codex
- HGB (§§ 238-335)
- Umwandlungsgesetz
- Anhang: MitbestG/MitbestErgG/SprAuG, Europäische Betriebsräte-Gesetz, RechKredV/RechVersV, WpÜG

Das gilt vor allem für die Publizitätsgesetzgebung, die aus dem AktG weitgehend in das HGB verlagert worden ist. Gleiches betrifft auch die Probleme im Zusammenhang mit dem Aktienhandel, wie sie sich im WpHG und dem WpÜG niederschlagen. Da eine »Doppelkommentierung« dieser Gesetze mit den Spezialveröffentlichungen nicht vorgesehen ist, müssen spezifische Hinweise ausreichen: Der Kommentar will Zusammenhänge aufzeigen, Verbindungen darstellen und Vertiefungsmöglichkeiten anbieten.
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Weitere Infos & Material


Markus Käpplinger ist Rechtsanwalt in den Bereichen Gesellschaftsrecht und M&A. Er berät insbesondere bei Private Equity Transaktionen und Managementbeteiligungsprogrammen. Er ist zugelassener Rechtsanwalt und Attorney-at-law (New York). Ferner doziert er an der HfB Business School in Frankfurt. Er erwarb seinen LL.M. Abschluss an der Universität in Chicago und promovierte an der Humboldt-Universität in Berlin.


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