E-Book, Deutsch, 198 Seiten
Reihe: VDI-Buch
Sattler / Raguß Der Ingenieur als GmbH-Geschäftsführer
5., aktualisierte und ergänzte Auflage 2005
ISBN: 978-3-540-27551-0
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Grundwissen, Haftung, Vertragsgestaltung
E-Book, Deutsch, 198 Seiten
Reihe: VDI-Buch
ISBN: 978-3-540-27551-0
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Das Buch gibt wichtige Hinweise zu Themen wie Haftungsfragen, Strafvorschriften, Sorgfaltspflichtverletzungen und Verantwortung der GmbH Dritten gegenüber, veranschaulicht an zahlreichen Beispielen und Fällen. Die 5. Auflage wurde u. a. ergänzt um die Rechtstellung des Geschäftsführers im Insolvenzeröffnungsverfahren und im Insolvenzverfahren sowie um ein Kapitel zur betrieblichen Altersversorgung.
Andreas Sattler ist Gründer und Vorstand der Sattler & Partner AG mit Tätigkeitsschwerpunkten in betriebswirtschaftlicher sowie klassischer Unternehmensberatung. 1989 etablierte er die Seminarreihe 'Der Ingenieur als GmbH-Geschäftsführer', die bis heute erfolgreich ist. Er ist Autor von über 100 Zeitschriftenartikeln und ca. 20 Büchern. Gerd Raguß ist Partner der überörtlichen Sozietät HECKER, WERNER, HIMMELREICH & NACKEN und seit 1987 als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig. Seine praktischen Erfahrungen aus der täglichen Beratung von Mandanten gibt er nicht nur in diesem Buch, sondern auch in Seminaren und Vorträgen weiter.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1;Vorwort;5
2;Inhaltsverzeichnis;6
3;1 Wirtschaftliche Bedeutung der GmbH, Historie;10
4;2 Grundüberlegungen zur GmbH;12
4.1;2.1 Grundüberlegungen zur Rechtsstellung des Geschäftsführers in der GmbH;13
4.2;2.2 Der Geschäftsführer als Organ;15
4.3;2.3 Der Geschäftsführer als Dienstnehmer;16
5;3 Grundüberlegungen zur Haftung des Geschäftsführers;24
5.1;3.1 Grundwissen über die Haftung im Arbeitsleben;24
5.2;3.2 Haftungsmodell im BGB;25
5.3;3.3 Haftungsprivileg für Arbeitnehmer;25
5.4;3.4 Haftungsprivileg für Manager (Leitende Angestellte);29
5.5;3.5 Grundsätze der Geschäftsführerhaftung (Manager in Organstellung);31
5.5.1;3.5.1 Haftung gegenüber der Gesellschaft;31
5.5.2;3.5.2 Haftung gegenüber den Gesellschaftern;36
5.5.3;3.5.3 Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern;38
5.6;3.6 Besondere Fallgestaltungen bei der Geschäftsführerhaftung;40
5.6.1;3.6.1 Rechtscheinhaftung und Verschulden bei Vertragsschluss;40
5.6.2;3.6.2 Geschäftsführerhaftung im Konzern;42
5.6.3;3.6.3 Die Haftung der Organe im Konzern nach Aktiengesetz;43
5.6.4;3.6.4 „Bremer Vulkan“; Abschied vom „qualifizierten faktischen Konzern“;48
5.7;3.7 Beweislastumkehr und Verschuldensvermutung;51
5.8;3.8 Haftungsvermeidungsstrategien;54
5.9;3.9 Haftungsbeschränkungsvereinbarung zwischen Geschäftsführer und Gesellschaft;56
5.10;3.10 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen;58
5.11;3.11 Rechtsschutzversicherungen;60
6;4 Entlastung und Generalbereinigung;62
7;5 Firma der GmbH;64
8;6 Stammkapital und Stammeinlagen, verdeckte Sacheinlagen;68
9;7 Vor-GmbH;76
10;8 Das Kapital als Haftungsgrundlage;80
11;9 Kauf und Verkauf von GmbH-Anteilen;82
12;10 Nachschusspflicht;86
13;11 Verbot der Rückzahlung von Stammkapital;88
14;12 Kapitalersetzende Darlehen;92
15;13 Gesellschafter und Gesellschafterversammlung;98
16;14 Sorgfaltspflichten und andere Grundsätze für den Geschäftsführer;102
16.1;14.1 Weisungsgebundenheit des Geschäftsführers;103
16.2;14.2 Die Nichtübertragbarkeit von Geschäftsführerbefugnissen;104
16.3;14.3 Kenntnis aller maßgeblichen Vorschriften;105
16.4;14.4 Die Verantwortlichkeit gegenüber der Gesellschaft;106
16.5;14.5 Wettbewerbsverbot;106
16.6;14.6 Stellvertretende Geschäftsführer und faktische Geschäftsführer;108
17;15 Grundlagen der Bilanzierung;110
17.1;15.1 Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz;110
17.2;15.2 Aufstellungsfristen für Jahresabschlüsse und Größenklassen;111
17.3;15.3 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (GoB);112
17.4;15.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen;114
17.5;15.5 Gewinnverwendung;119
18;16 Die GmbH in der Krise;122
18.1;16.1 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens;123
18.2;16.2 Rechtsfolgen bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht;125
18.3;16.3 Pflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern;128
18.4;16.4 Pflichten gegenüber den Finanzbehörden;133
18.5;16.5 Die Rechtstellung des Geschäftsführers im Insolvenzeröffnungsverfahren;137
18.6;16.6 Die Rechtstellung des Geschäftsführers im Insolvenzverfahren;139
19;17 Strafrechtliche Vorschriften für den Geschäftsführer;142
20;18 Besonderheiten des Dienstvertrages des Geschäftsführers;154
20.1;18.1 Checkliste Dienstvertrag;154
20.2;18.2 Eckdaten für die Festlegung der Vergütung;156
20.3;18.3 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot;158
20.4;18.4 Altersversorgung;164
21;19 Anhang;174
21.1;19.1 Gliederung der Bilanz;174
21.2;19.2 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung;176
21.3;19.3 Musterbedingungen für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern;179
21.4;19.4 Jahresbezüge von Geschäftsführern nach Branchen 2003;195
22;Abkürzungsverzeichnis;198
23;Sachverzeichnis;200
14 Sorgfaltspflichten und andere Grundsätze für den Geschäftsführer (S. 93-94)
Die vielleicht für den Geschäftsführer wichtigste Vorschrift im GmbHRecht, zumindest was seinen persönlichen Haftungsumfang anbelangt, findet sich in § 43 GmbHG. Dort heißt es:
(1) Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.
(2) Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.
(3) Insbesondere sind sie zum Ersatze verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 zuwider Zahlungen aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft gemacht oder den Bestimmungen des § 33 zuwider eigene Geschäftsanteile der Gesellschaft erworben worden sind. Auf den Ersatzanspruch finden die Bestimmungen in § 9b Abs. 1 entsprechende Anwendung. Soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft erforderlich ist, wird die Verpflichtung der Geschäftsführer dadurch nicht aufgehoben, daß dieselben in Befolgung eines Beschlusses der Gesellschafter gehandelt haben.
(4)Die Ansprüche aufgrund der vorstehenden Bestimmungen verjähren in fünf Jahren.
§ 43 GmbHG umfasst damit jede Pflichtverletzung, die Geschäftsführer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit begehen. Für daraus entstehende Schäden haften die Geschäftsführer der Gesellschaft solidarisch, das heißt jeder von ihnen in voller Höhe.
14.1 Weisungsgebundenheit des Geschäftsführers
Der Geschäftsführer ist weisungsgebunden. Reglementierungen ergeben sich aus der Satzung, aus Gesellschafterbeschlüssen und natürlich aus den Vorschriften des Dienstvertrages. Das Weisungsrecht der Gesellschafter besteht jederzeit für jeden Sachverhalt ohne Begründungszwang.
Ein Beispielsfall:
Schulze ist Fremdgeschäftsführer der SB Stahlbau GmbH. Der mit 60 % an der GmbH beteiligte Gesellschafter Hagen besucht Schulze in seinem Büro und erteilt ihm die Weisung, in Helgoland eine Filiale zu eröffnen. Schulze ist von der Sinnlosigkeit dieses Vorhabens überzeugt und versucht ihm das auszureden. Hagen besteht jedoch auf seiner Forderung. Was kann Schulze tun? Der Geschäftsführer ist nur an die Weisungen der Gesellschafterversammlung, nicht aber an Weisungen einzelner Gesellschafter gebunden. Der richtige Weg ist also, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen und diese Maßnahme auf die Tagesordnung zu setzen. In der Versammlung wird der Geschäftsführer die Gesellschafter beraten. Die Sinnlosigkeit einer Standortentscheidung z. B. kann er mit Marktrecherchen und Kosten-/Nutzenrechnungen nachweisen. Bekommt der Geschäftsführer dennoch die entsprechende Weisung der Gesellschafterversammlung, so muss er diese auch in die Tat umsetzen. Natürlich sollte er seine Vorbehalte oder seinen gegenteiligen Ratschlag zu Protokoll bringen, um später – bei einem Fehlschlag – eventuellen Haftungs- problemen aus dem Weg zu gehen.




