Kischel / Augsberg / Kube | Handbuch des Staatsrechts - Neuausgabe | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band I, 1000 Seiten

Reihe: Handbuch des Staatsrechts

Kischel / Augsberg / Kube Handbuch des Staatsrechts - Neuausgabe

Band I Grundlagen, Wandel und Herausforderungen
2023
ISBN: 978-3-8114-6014-0
Verlag: C.F. Müller
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Band I Grundlagen, Wandel und Herausforderungen

E-Book, Deutsch, Band I, 1000 Seiten

Reihe: Handbuch des Staatsrechts

ISBN: 978-3-8114-6014-0
Verlag: C.F. Müller
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Mit Prof. Dr. Uwe Kischel, LL.M., Universität Greifswald und Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M., Universität Heidelberg, verantworten zwei neue Herausgeber gemeinsam mit einem Autorenteam von über 200 Wissenschaftler*innen aus dem In- und Ausland das Neue Handbuch des Staatsrechts.

Diese Neuausgabe ist auf insgesamt 12 Bände angelegt, die ab Herbst 2023 in jährlichem Rhythmus erscheinen werden. Das Werk ist zum einen der Bewahrung und tiefgreifenden Reflektion des Staatsrechts in seinem Bestand als Rückgrat des staatlichen Gemeinwesens verpflichtet. Darüber hinaus vermittelt es auch einen Gesamtblick auf die herausragenden Zukunftsthemen des Staatsrechts. Es begleitet und lenkt den Wandel, ist Impulsgeber auf wissenschaftlicher Ebene, für Rechtsanwendung und Politik und entwickelt zukunftsgerichtete und innovative Lösungen für Wissenschaft wie Praxis im In- und Ausland.

In ihrer Grundstruktur bilden die Bände das deutsche Staatsrecht in seiner gesamten Breite ab – die verfassungsrechtlichen Grundprinzipien, die Staatsorgane, die Staatsfunktionen, die allgemeinen Grundrechtslehren, die Freiheits- und Gleichheitsgrundrechte.

Dabei prägen die europäischen und internationalen Bezüge des deutschen Staatsrechts Darstellung und Analyse des Neuen Handbuchs des Staatsrechts. Es ist durchgängig auf die internationale und europäische Öffnung ausgerichtet und berücksichtigt insbesondere die vielfältigen Wechselwirkungen mit Verfassungsordnungen weltweit und mit dem Europarecht. Diese rechtsvergleichende Perspektive schlägt sich dabei sowohl in einem Blick von Deutschland nach außen als auch in einer Berücksichtigung der Außensicht auf Deutschland nieder.

Das Neue Handbuch des Staatsrechts ist zudem interdisziplinär angelegt und stellt Querbezüge zu anderen juristischen Fachgebieten und zu Disziplinen wie Politologie, Geschichte, Philosophie, Soziologie und Wirtschaftswissenschaften her.

Band I zu „Grundlagen, Wandel und Herausforderungen“ des Staatsrechts formuliert übergreifende Leitgedanken und setzt damit zugleich programmatische Akzente für die Konzeption der Neuen Handbuchs des Staatsrechts insgesamt, die in den folgenden Bänden in ihren vielfältigen Einzelaspekten vertiefend und ergänzend wieder aufgegriffen werden. Quasi vor die Klammer gezogen werden die heutigen Herausforderungen und Zukunftsthemen des Staatsrechts beleuchtet:

  • die sich wandelnde Staatlichkeit unter dem Eindruck von Europäisierung, Internationalisierung oder Globalisierung,
  • der Wandel von Verfassung und Staatsrechtslehre selbst, der Selbststand verfassungsrechtlicher Dogmatik vor dem Hintergrund von Interdisziplinarität,
  • die Rolle des Bundesverfassungsgerichts,
  • die Bedeutung des deutschen Verfassungsrechts für Diskussionen im Ausland,
  • gesellschaftliche und politische Veränderungen, die zu Querschnittsthemen wie beispielsweise Einheit und Vielfalt, Mehrheit und Minderheit - Finanzmacht, Wirtschaft und Globalisierung - natürliche Lebensgrundlagen und Ressourcenverbrauch - Informationsgesellschaft, Massendaten, Künstliche Intelligenz - Gesundheitsschutz, Biotechnologie und Bioethik - führen, mit denen sich das Staatsrecht auf absehbare Zeit befassen wird.
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Weitere Infos & Material


Andreas Paulus § 2 Der souveräne Staat in der Staatengemeinschaft
 A. Einleitung 1 – 4  B. Staatlichkeit und Souveränität 5 – 65   I. Souveränität als Ausdruck der Staatlichkeit 8 – 34    1. Die Entstehung des souveränen Staates der Neuzeit 9 – 23     a) Die Ablösung des Staates von der Figur des Herrschers 10 – 13     b) Die Souveränität als Eigenschaft des Staates 14 – 22     c) Erlangung deutscher Souveränität 23    2. Absolutheit der Souveränität und völkerrechtliche Bindung 24, 25    3. Von der Staats- zur Volkssouveränität 26 – 29    4. Souveränität und Föderalismus 30 – 34   II. Souveränität im Grundgesetz 35 – 57    1. Verankerung der Souveränität im Grundgesetz 36, 37    2. Souveränität und offene Staatlichkeit 38 – 57     a) Grundgesetzliche Maßstäbe für die internationale Integration 39 – 46     b) Grenzen internationaler Integration 47 – 57      aa) „Solange“: Gleichwertigkeit des Rechtsschutzes 48, 49      bb) Einzelermächtigung als Bedingung demokratischer Akzeptanz: ultra vires 50 – 54      cc) Identitätsschutz: Zwischen Verfassungskern und ordre public 55 – 57   III. Europäische Souveränität? 58 – 65  C. Die internationale Staatengemeinschaft: Ausdruck oder Verlust von Souveränität? 66 – 104   I. Die Völkerrechtsgemeinschaft als Staatengemeinschaft 69 – 78    1. Modelle der internationalen Gemeinschaft 69    2. Die Institutionalisierung der internationalen Gemeinschaft: Auf dem Weg zur Konstitutionalisierung des Völkerrechts? 70 – 74    3. Internationale Gemeinschaft als Begriff des Völkerrechts 75 – 78   II. Die Individualisierung des Völkerrechts 79 – 89    1. Menschenrechte 80 – 85     a) Internationale Gewährleistungen 81, 82     b) Menschenrechte im Mehrebenensystem 83 – 85    2. Individualschutz jenseits der Menschenrechte 86, 87    3. Völkerrechtliche Pflichten Einzelner 88, 89   III. Selbstbestimmungsrecht als Gegenpol zur nationalen Souveränität? 90 – 95   IV. Globale Herausforderungen 96 – 104    1. Klimawandel als Beispiel notwendigen globalen Zusammenwirkens 97 – 102    2. Die internationale Staatengemeinschaft im Zeitalter der Ungewissheit 103, 104  D. Demokratie und Staatengemeinschaft: Ein Gegensatz? 105 – 119   I. Diskrepanz zwischen nationalem und internationalem Recht 108, 109   II. Öffnung des Demokratieprinzips 110 – 112   III. Einflussverlust nationaler Demokratie? 113 – 119  E. Resümee: Der Staat als Ort der Selbstregierung in einer internationalen Gemeinschaft 120 – 124  F. Summary  G. Bibliographie A. Einleitung
1 Existenz souveräner Staatlichkeit
Die Existenz souveräner Staatlichkeit steht angesichts globaler Herausforderungen wie dem Klimawandel, der Armut vor allem im „globalen Süden“, der Bedrohung der Demokratie durch autoritäre Systeme und dem Einfluss globaler Konzerne unter Druck. Schon Anfang der 1960er Jahre stellte Daniel Bell fest, dass der Staat für die Lösung globaler Probleme zu klein, für die Lösung lokaler Probleme aber zu groß sei.[1] Mit der Institutionalisierung der internationalen Gemeinschaft in den Vereinten Nationen nach 1945 – insbesondere dem Vetorecht der ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrats (Art. 27 UN-Charta) – und der Herausbildung regionaler Organisationen mit supranationalem Charakter wie insbesondere der Europäischen Union relativiert sich die staatliche Souveränität. Einige stellen bereits die Frage nach dem Sinn des Weiteren Gebrauchs des Wortes.[2] Andere, insbesondere der französische Präsident Emanuel Macron,[3] befürworten neben der staatlichen eine „europäische Souveränität“. 2 Ort demokratischer Selbstbestimmung
Dennoch ist derzeit jedenfalls keine Alternative zum Staat erkennbar. Das gilt zunächst für die Legitimierung und Kontrolle öffentlicher Gewalt. Der Staat bleibt der Ort demokratischer Selbstbestimmung. Trotz aller Demokratisierungstendenzen internationaler und vor allem supranationaler Organisationen ist ein Ersatz für diese zentrale Funktion nirgendwo erkennbar. Selbst in der Europäischen Union ist der Versuch einer unmittelbaren Legitimierung supranationalen Regierens durch Volksabstimmung gescheitert;[4] außerhalb Europas ist daran erst recht nicht zu denken. Die Mitwirkung an der europäischen und internationalen Integration, wie sie unter anderem in der Präambel, Art. 1 Abs. 2, Art. 23 und 24 GG zum Ausdruck kommt, ist aber Teil dieser identitätsstiftenden Grundentscheidung. „Das Grundgesetz erstrebt die Einfügung Deutschlands in die Rechtsgemeinschaft friedlicher und freiheitlicher Staaten. Es verzichtet aber nicht auf die in dem letzten Wort der deutschen Verfassung liegende Souveränität als Recht eines Volkes, über die grundlegenden Fragen der eigenen Identität konstitutiv zu entscheiden.“[5] 3 Sicherung von Frieden und Freiheit
Der...


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