KI-Verordnung/AI Act
Das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz
Mit der neuen Verordnung für künstliche Intelligenz sollen Innovationen gefördert und gleichzeitig das Vertrauen von Nutzern gestärkt werden. Diese KI-Vorschriften werden Auswirkungen auf zahlreiche Bereiche wie z. B. Gewerbliche Schutzrechte, Datenschutz oder Haftung haben.
Ein Thema für jeden:
Die am 1. August 2024 in Kraft getretene EU-Verordnung gilt für öffentliche und private Instanzen, die innerhalb der EU mit KI-Systemen arbeiten, diese anbieten, sie entwickeln oder anderweitig nutzen. Nun laufen die Umsetzungsfristen – einige Verbote greifen und gelten bereits 6 oder 12 Monate später!
Bei Verstößen gegen die KI-Vorschriften können Beschwerden bei den nationalen Behörden eingereicht werden. Es kann zu Überwachungsverfahren und anderen Strafen kommen. Unternehmen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des Jahresumsatzes bei Nichteinhaltung.
Fachmedien zu »KI und Recht«
Prof. Dr. Rolf Schwartmann / RiVG Kristin Benedikt
EuDIR - Zeitschrift für Europäisches Daten- und Informationsrecht
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Wo findet KI-Anwendung, und wo muss damit die KI-Verordnung beachtet werden?
Künstliche Intelligenz (KI) hat inzwischen zahlreiche Aspekte unseres täglichen Lebens durchdrungen und beeinflusst. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele, die für Sie relevant sein könnten und bei denen die EU-KI-Verordnung eine bedeutende Rolle spielen kann:
- Unterschiedliche Suchmaschinen in Büros
- Daten- und Mustererkennung in öffentliche Verwaltung und Dienstleistungen
- Analysen in der Forschung
- Cybersicherheit
- Automatische Übersetzungen
- Digitale persönliche Assistenten
Das Risiko verschiedener KI-Systeme muss bestimmt und eingestuft werden. Für verschiedene Risikostufen gelten unterschiedliche Anforderungen.
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