Buch, Deutsch, 1780 Seiten, GB, Format (B × H): 178 mm x 246 mm, Gewicht: 1820 g
Ein Praxishandbuch
Buch, Deutsch, 1780 Seiten, GB, Format (B × H): 178 mm x 246 mm, Gewicht: 1820 g
ISBN: 978-3-452-29198-1
Verlag: Carl Heymanns Verlag
- Abmahnung mit Schutzschrift, Unterwerfungsvertrag, Folgen der Zuwiderhandlung
- prozessrechtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen
- Streitgegenstand der Unterlassungsklage und Rechtskraft von Unterlassungsurteilen
- Verfahren der Einstweiligen Verfügung mit Abschlusserklärung und Abschlussschreiben
- Unterlassungsvollstreckung mit Rückrufbeseitigung, Zollbeschlagnahme
- Sonstige wettbewerbliche Klagen
- Umsetzung des unionsrechtlichen Kartellzivilprozessrechts im GWB
- Berücksichtigung der UWG-Novelle 2020
Der Leser wird über das gesamte Spektrum des wettbewerblichen Verfahrensrechts unter Hervorhebung der in diesem Bereich in hohem Maße prägend und fortbildend wirkenden Rechtsprechung informiert. So verbinden sich nach wie vor in idealer Weise die Vorzüge einer systematischen Darstellung mit denen eines Handbuchs für den raschen Zugriff auf Einzelheiten. Das Wettbewerbsprozessrecht wird umfassend behandelt; einbezogen ist der Kartellzivilprozess mit den Änderungen der 9. GWB-Novelle. Die Auswirkungen der Rechtsprechung des BVerfG zum Erlass von Beschlussverfügungen werden erörtert.
Neu in der 9. Auflage:
Berücksichtigt die Änderungen der 9. und 10. GWB-Novelle.
Der Herausgeber:
RiOLG a.D. Universitätsprofessor Dr. Hans-Jürgen Ahrens
Die Autoren:
RiBGH a.D. Dr. Wilhelm-Albrecht Achilles, Karlsruhe; RiOLG a.D. Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens, Osnabrück/Celle; RiBGH Dr. Klaus Bacher, Karlsruhe; RiOLG a.D. Peter Bähr, Hamm; VorsRiBGH a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Freiburg/Karlsruhe; RiLG Dr. Tilmann Büttner, Düsseldorf; Prof. Dr. Christian Heinze; VorsRiBGH a.D. Uwe Scharen, Karlsruhe; VorsRiOLG Michael Schmidt, Hamburg, RiOLG Prof. Dr. Stefan Singer, Karlsruhe
Aus den Besprechungen:
»Liest man in der neuen Auflage des ›Ahrens‹, vergleicht man dieses Buch mit der Vorauflage, ist man unmittelbar überzeugt, diese neue Auflage für die ständige Arbeit erwerben zu müssen … Es kommt der Qualität der eigenen Arbeit mit Sicherheit zugute.«
RA Prof. Dr. Michael Loschelder, Köln, in: wrp 06/14