Arndt | Einkommensteuererklärung 2017 Kompakt | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 568 Seiten

Arndt Einkommensteuererklärung 2017 Kompakt


9. Auflage 2018
ISBN: 978-3-95554-344-0
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

E-Book, Deutsch, 568 Seiten

ISBN: 978-3-95554-344-0
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Mit umfangreicher Checkliste für die Bearbeitung der
Einkommensteuererklärung 2017
Praxistaugliche Hinweise an den Zeilen der Formulare erläutert – Gestaltungen und Fehlerschwerpunkte werden hervorgehoben
Aktuelle Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Gesetzesänderungen
Mehr als 160 zweifarbige Beispiele sowie 315 zweifarbige Abbildungen

Die für 2017 umgesetzte Belegvorhaltepflicht führt nun erstmalig auch bei Kapitalerträgen (außer bei Verlusten und Steueranrechnungen aus anderen Einkunftsarten) und Zuwendungen zur beleglosen Übermittlung der Daten. Gleichzeitig beginnt die vollständige (überwiegende) elektronische Überprü-fung der Erklärungen (§ 88 Abs. 5 i.V.m. § 155 Abs. 4 AO).
Mit dem zusätzlich eingeführten „qualifizierten Freitextfeld“ auf Seite 4 des Mantelbogens sind auch im elektronischen Verfahren Anmerkungen, Abweichungen von der Verwaltungsmeinung oder sonstige Mitteilungen erforderlich.
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer, den außergewöhnlichen Belastungen, den haushaltsnahen Dienstleistungen und die Änderungen bei den eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen stellen jeden Bearbeiter vor neue Herausforderungen. Die Pauschalsteuer des § 37b EStG kann (nicht!?) zu
nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben führen. An Arbeitnehmer überlassene Elektrofahrräder und die Zuzahlungen für überlassene Pkw sind im Lichte des BMF-Schreibens vom 21.09.2017 zu beachten. Der Verlustausgleich im Rahmen der Kapitaleinkünfte und die erstmalige Besteuerung von Erträgen ausgezahlter Kapitallebensversicherungen werden für 2017 neue Herausforderungen bieten. Neben den Originalformularen bildet die aktualisierte Checkliste für 2017 einen Schwerpunkt dieses, wieder sehr kompakt gehaltenen Buchs.

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Zielgruppe


Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Finanzverwaltung, Arbeitnehmer, Vermieter, Sparer, Gewerbetreibende, Freiberufler und Existenzgründer.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Inhaltsverzeichnis

Vorwort zur 9. AuflageIII
Der AutorIV
AbkürzungsverzeichnisIX

Checkliste Erstellung der Einkommensteuererklärung 20171

1.Der Hauptvordruck 2017 – Mantelbogen 201713
1.1 Wer muss bis wann die Steuererklärungen abgeben 18
1.2 Wahl der Veranlagungsart (Zeile 24 und bei Einzelveranlagung Zeilen 76–79, 97)23
1.3Sonderausgaben ohne Versicherungsbeiträge (Zeilen 36–56)28
1.4Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zeilen 45–56)43
1.5Außergewöhnliche Belastungen (Zeilen 61–70)51
1.6 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (Zeilen 71–75)62
1.7 Verlustabzüge nach § 10d EStG und Spendenvorträge nach § 10b EStG (Zeilen 94 + 95)71
1.8 Einkommensersatzleistungen und Progressionsvorbehalt (Zeile 96)75
1.9 Bei Einzelveranlagungen von Ehegatten (Zeile 97)77
1.10Qualifiziertes Freitextfeld in Zeile 9877
1.11 Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland (Zeile 108)78

2. Anlage WA – U – Unterhalt80
2.1 Anlage WA80
2.2 Anlage U91
2.3 Anlage Unterhalt99

3. Anlage Vorsorgeaufwand118
3.1 Beiträge zum „Faltentopf“, Altersvorsorgebeiträge ohne „Riester“ aber mit „Rürup“ (Zeilen 4–9)121
3.2 Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge128
3.3 Übrige Versicherungsbeiträge135
3.4 Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG136

3a.Anlage AV139

4. Anlage Kind146
4.1 Allgemeines150
4.2 Sorgfalt beim Eintragen der persönlichen Daten des Kindes (Zeilen 1–9)155
4.3 Volljährige Kinder – Berücksichtigungsgründe (Zeilen 16–25)158
4.4 Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes (Zeilen 21–25)161
4.5Kranken- und Pflegeversicherung (Zeilen 31–37)163
4.6 Übertragung der Freibeträge für Kinder (Zeilen 38–43)163
4.7 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist verfassungsgemäß (Zeilen 44–49)165
4.8 Ausbildungsfreibetrag für volljährige, auswärtig
untergebrachte Kinder (Zeilen 50–53)167
4.9 Schulgeld (Zeilen 61–63)168
4.10Übertragung des Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags (Zeilen 64–66)169
4.11 Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben im § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG geregelt (Zeilen 67–73)170

5. Anlage G172
5.1 Betriebsaufspaltung175
5.2Nachträgliche Steuerstundung bei aufgedeckten stillen Reserven durch § 6b Abs. 2a EStG 180
5.3Kfz ist notwendiges Betriebsvermögen, wenn … BFH vom 13.05.2014, III B 152/13 182
5.4Private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge185
5.5 Kostendeckel und Fahrtenbuch185
5.6 Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit dem betrieblichen oder dem privaten Kfz187
5.7Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag – BMF vom 20.11.2013, BStBl I 2013, 1493 und vom 15.08.2014, BStBl I 2014, 1174 und vom 15.01.2016, BStBl I 2016, 83191
5.8Das bloße Aufgreifen einer Gestaltungsidee rechtfertigt nicht die Annahme eines Steuerstundungsmodells; BFH vom 17.01.2017, VIII R 7/13197
5.9 Eintragungen zur Berechnung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG
(Zeilen 16–21) BMF vom 03.11.2016, BStBl I 2016, 1187198
5.10 Veräußerungsgewinne und Teileinkünfteverfahren (Zeilen 31–41)201
5.11 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Zeilen 42–43)208
5.12Arbeitsverträge zwischen Angehörigen mit Arbeitszeitnachweis218
5.13Besteuerung der Sanierungsgewinne weiterhin problematisch221

5a. Anlage § 34a und Anlage Zinsschranke226
5a.1 Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne und die Folgen 228
5a.2 Eintragungen zur Berechnung des begünstigten Gewinns nach § 34a EStG (Zeilen 6–13)232
5a.3 Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen237

5b. Anlage S238
5b.1 Abgrenzung und Zuordnung241
5b.2 Der Gewinn (Zeilen 4–16)253
5b.3Veräußerungsgewinne (Zeilen 31–42)254
5b.4 Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit
(Zeilen 44 + 45 + EÜR Zeile 23)258

6. Anlage EÜR261
6.1 Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung der Werte der EÜR 2017267
6.2 Betriebseinnahmen (Zeilen 11–22)268
6.3 Steuerliche Beurteilung gemischter Aufwendungen268
6.4Betriebsausgaben (Zeilen 23–64)278
6.5Ermittlung des Gewinns (Zeilen 71–84)285
6.6 Ergänzende Angaben (Zeilen 86–89)285

7. Anlage N292
7.1 Stimmen die Eintragungen in der Lohnbescheinigung? (Zeilen 4–10)304
7.2 Versorgungsbezüge (Zeilen 11–16)317
7.3 Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, BMF-Schreiben vom 01.11.2013, IV C 4 – S 2290/13/10002 DOK 2013/0929313 (Zeilen 16–20)321
7.4Steuerfreier Arbeitslohn für Tätigkeiten im Ausland (Zeilen 21–25)323
7.5 Lohnersatzleistungen und Progressionsvorbehalt (Zeilen 28 + 29)323
7.6Entfernungspauschale (Zeilen 31–39)327
7.7 Beiträge zu Berufsverbänden und Arbeitsmittel (Zeilen 40–42)333
7.8 Arbeitszimmer (Zeile 43)338
7.9Fortbildungskosten (Zeile 44) 346
7.10Weitere Werbungskosten (Zeilen 46–48)346
7.11Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten (Zeilen 49–57) 346
7.12Doppelte Haushaltsführung (Zeilen 61–87) Berufliche Veranlassung352

7a. Anlage N-AUS358
7a.1Nachweis- und Mitwirkungspflichten362
7a.2Allgemeine Angaben362
7a.3Aufenthaltstage363
7a.4Angaben zum Arbeitslohn363

8. Anlage KAP367
8.1 Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG (Zeile 4)381
8.2Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts – keine tarifliche Besteuerung – nach § 32d Abs. 4 EStG (Zeile 5 und 7–11)382
8.3Antrag auf erstmalige Besteuerung der Kapitalerträge mit Kirchensteuern nach § 51a Abs. 2d EStG (Zeile 6)385
8.4 Nachweise und Besonderheiten für Kapitalerträge, die in den Zeilen 7–11 einzutragen sind (Zeilen 7–11)386
8.5Nicht ausgeglichene Verluste (Zeilen 10 + 11)390
8.6 Sparer-Pauschbetrag (Zeilen 12–13)393
8.7 Welche Kapitalerträge wurden bisher nicht besteuert und unterliegen der Abgeltungsbesteuerung? (Zeilen 14–19)395
8.8Welche Kapitalerträge unterliegen der tariflichen Einkommensteuer?
(Zeilen 20–25)397
8.9 Welche Kapitalerträge sind solche aus Beteiligungen? (Zeilen 31–46)405
8.10Anzurechnende Steuern405

9. Anlage V413
9.1 Warum das Einheitswert-Aktenzeichen und die Nutzung als Ferienwohnung oder Vermietung an Angehörige angegeben werden soll (Zeilen 6 + 7)419
9.2 Einzelheiten zu den Einnahmen (Zeilen 9–21)422
9.3 Anteile an Einkünften und andere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung­­­ (Zeilen 25–29)428
9.4 Abschreibungen; linear, degressiv, erhöhte und Sonder­abschreibungen (Zeilen 33–35)433
9.5Schuldzinsen und Geldbeschaffungskosten (Zeilen 36–37)452
9.6Erhaltungsaufwendungen (Zeilen 39–45)460
9.7 Sonstige Werbungskosten (Zeilen 46–49)468

10. Anlage R475
10.1Besteuerung der Alterseinkünfte483
10.2 Gesetzliche Leibrenten (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG)486
10.3Andere Leibrenten (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG) (Zeilen 14–20)497
10.4 Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung (§ 22 Nr. 5 EStG)502

10a. Anlage SO505
10a.1 Was fällt unter diese Einkunftsart (§ 22 Nr. 1–5 EStG)? (Zeile 4)508
10a.2 Unterhaltsleistungen (Zeile 6)511
10a.3 Leistungen (Zeilen 8–13)512

10b. Anlage FW520
10b.1 Steuerbegünstigung für bestimmte Baumaßnahmen522

10c. Anlage AUS525
10c.1 Ausländische Einkünfte und Steuern (Zeilen 4–13)534
10c.2 Pauschalierungen – Hinzurechnungen – Familienstiftungen (Zeilen 15–20)539
10c.3 Negative und steuerfreie ausländische Einkünfte mit und ohne DBA (Zeilen 31–49)540

Stichwortverzeichnis545


Vorwort zur 9. Auflage

Zumutbare Belastung! Ein Stichwort, wenn es um die Bearbeitung der Einkommensteuer­erklärung 2017 geht. Es gelingt der Rechtsprechung und der Verwaltung in den Jahren, in denen nur geringe gesetzliche Änderungen Einzug in das EStG finden, für feinsinnigste Änderungen des täglichen Ablaufs der Bearbeitung zu sorgen.
Die für 2017 umgesetzte Belegvorhaltepflicht führt nun erstmalig auch bei Kapital­erträgen (außer bei Verlusten und Steueranrechnungen aus anderen Einkunftsarten) und Zuwendungen zur beleglosen Übermittlung der Daten.
Gleichzeitig beginnt die vollständige (überwiegende) elektronische Überprüfung der Erklärungen (§ 88 Abs. 5 i.V.m. § 155 Abs. 4 AO).
Mit dem zusätzlich eingeführten „qualifizierten Freitextfeld“ auf Seite 4 des Mantelbogens sind auch im elektronischen Verfahren Anmerkungen, Abweichungen von der Verwaltungsmeinung oder sonstige Mitteilungen erforderlich.
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer, den außergewöhnlichen Belastungen, den haushaltsnahen Dienstleistungen und die Änderungen bei den eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen stellen jeden Bearbeiter vor neue Herausforderungen. Die Pauschalsteuer des § 37b EStG kann (nicht!?) zu nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben führen. An Arbeitnehmer überlassene Elektrofahrräder und die Zuzahlungen für überlassene Pkw sind im Lichte des BMF-Schreibens vom 21.09.2017 zu beachten. Der Verlustausgleich im Rahmen der Kapitaleinkünfte und die erstmalige Besteuerung von Erträgen ausgezahlter Kapitallebensversicherungen werden für 2017 neue Herausforderungen bieten.
Die auch für den Veranlagungszeitraum 2017 wieder aktualisierte Checkliste soll insbesondere bei Neumandaten die umfangreichen Problemfelder der Einkommensteuer abbilden.

Berlin, im Dezember 2017 Thomas Arndt


Arndt, Thomas
Thomas Arndt, Diplom-Finanzwirt, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht ist seit 1991 als selbstständiger Steuerberater in einer mittelgroßen Kanzlei tätig. Zuvor war er als Beamter in der Berliner Finanzverwaltung beschäftigt und ist seit dieser Zeit selbstständiger Dozent für das Fach Einkommensteuer. Seit mehr als 25 Jahren unterrichtet er angehende Steuerberater in den Vorbereitungskursen auf die Steuerberaterprüfung, hält zahlreiche Vorträge in den Berufsverbänden, bei der Steuerberaterkammer des Freistaats Sachsen, Banken und Versicherungen sowie in größeren und mittleren Wirtschaftsprüferkanzleien.



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