Asgodom | Dezentrale Agenturen im Verwaltungsrecht der Europäischen Union | Buch | 978-3-339-11636-9 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 70, 300 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 373 g

Reihe: Studien zum Verwaltungsrecht

Asgodom

Dezentrale Agenturen im Verwaltungsrecht der Europäischen Union


1. Auflage 2020
ISBN: 978-3-339-11636-9
Verlag: Verlag Dr. Kovac

Buch, Deutsch, Band 70, 300 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 373 g

Reihe: Studien zum Verwaltungsrecht

ISBN: 978-3-339-11636-9
Verlag: Verlag Dr. Kovac


Mit Blick auf anstehende Reformen der Europäischen Union ist diese Bearbeitung ein Diskussionsbeitrag zu dem in den vergangenen Jahren breit untersuchten Thema einer EU-Verwaltung durch dezentrale Unionsagenturen. Sie behandelt zunächst EU-verfassungsrechtliche Fragen von Legitimation unter den Aspekten von Zuständigkeit, Demokratieprinzip und institutionellem Gleichgewicht und wendet diese Grundsätze sodann auf Unionsagenturen an. Dabei beschäftigt sie sich mit den Anforderungen an die Ausgestaltung bei der Einpassung in das Gewaltenteilungssystem und die Verwaltungslandschaft der Europäischen Union. Ausgangspunkt dafür ist die Meroni-Rechtsprechung des EuGH. Auch widmet sich die Studie der konkreten verwaltungs(organisations-)rechtlichen Ausgestaltung der Unionsagenturen am Beispiel der Finanzmarktaufsichtsbehörden ESA. Nach einem kurzen Überblick über die Finanzkrise 2007/2008, die den Anlass für die Novelle der Finanzmarktaufsichtsmechanismen in der EU gegeben hat, befasst sich der Autor mit der konkreten Ausgestaltung der Finanzmarktaufsichtsbehörden ESA. Die konkrete Betrachtung der Finanzmarktaufsichtsbehörden ESA erfolgt aus verwaltungsrechtlicher Perspektive und beleuchtet sowohl die organisatorische als auch materielle Gesichtspunkte. Nach der abstrakten und konkreten Betrachtung des Agenturwesens kommt die Bearbeitung zu dem Schluss, dass sich trotz Fehlens eines allgemeinen Verwaltungsorganisationsrechts der Europäischen Union eine gewisse Systematik und Struktur in diesem Agenturwesen herausgebildet hat. Dies gilt auch für materiellrechtliche Aspekte, da es kein materielles allgemeines Verwaltungsrecht der Europäischen Union über grundrechtlich kodifizierte Prinzipien hinaus gibt.

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