Bayerische Gemeindeordnung  34. Ergänzungslieferung | Loseblattwerk | sack.de

Loseblattwerk, Deutsch, 448 Seiten, in Schlaufe, Format (B × H): 160 mm x 222 mm, Gewicht: 547 g

Bayerische Gemeindeordnung 34. Ergänzungslieferung

Rechtsstand: 15. Januar 2024
1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-406-81752-6
Verlag: C.H.Beck

Rechtsstand: 15. Januar 2024

Loseblattwerk, Deutsch, 448 Seiten, in Schlaufe, Format (B × H): 160 mm x 222 mm, Gewicht: 547 g

ISBN: 978-3-406-81752-6
Verlag: C.H.Beck


Zur Ergänzungslieferung

Mit der 34. Ergänzungslieferung (Stand Januar 2024) konnten die umfangreichen Gesetzesänderungen durch das Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 24.7.2023 berücksichtigt werden.

Die Kommentierungen folgender Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung wurden überarbeitet: - Art. 1. Begriff

- Art. 2. Name

- Art. 5. Kreisangehörigkeit und Kreisfreiheit

- Art. 5a. Eingliederung in den Landkreis; Große Kreisstadt

- Art. 11. Änderungen

- Art. 12. Zuständige Behörde; Fortgeltung des Ortsrechts

- Art. 15. Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinne und Bürger

- Art. 16. Ehrenbürgerwürde

- Art. 17. Wahlrecht + Exkurs Gemeindewahlrecht

- Art. 18. Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung)

- Art. 18a. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

- Art. 22. Verwaltungs- und Finanzhoheit + Exkurs über Gemeindefinanzrecht

- Art. 45. Geschäftsordnung und Geschäftsgang der Ausschüsse

- Art. 60a. Ortssprecherinnen und Ortssprecher

- Art. 61. Allgemeine Haushaltsgrundsätze

- Art. 65 Erlaß der Haushaltssatz.

- Art. 71 Kredite

- Art. 72. Kreditähnliche Verpflichtungen, Sicherheiten

- Art. 73. Kassenkredite

- Art. 74. Erwerb und Verwaltung von Vermögen, Wertansätze

- Art. 75. Veräußerung von Vermögen

- Art. 76. Rücklagen, Rückstellungen

- Art. 87. Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und Beteiligungen

- Art. 90. Organe des Kommunalunternehmens; Personal

- Art. 91. Sonstige Vorschriften für Kommunalunternehmen

- Art. 97 Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen

- Art. 110. Rechtsaufsichtsbehörden

- Art. 114. Bestellung eines Beauftragten

- Art. 120. Rechtsverordnungen

- Art. 120a. Gemeindewirtschaftliche Erleichterungen aufgrund der Corona-Pandemie

- Art. 120b. Übergangregelungen

- Art. 122. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zielgruppe

Für Rechtsanwaltschaft, Richterinnen und Richter, alle Kommunalbehörden und Verbände.

Bayerische Gemeindeordnung 34. Ergänzungslieferung jetzt bestellen!

Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.