Bernert | Das Bundesverfassungsgericht und die Erbschaftsteuer | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band 16, 256 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm

Reihe: Wirtschafts- und Steuerrecht

Bernert Das Bundesverfassungsgericht und die Erbschaftsteuer

Abkehr von einer verfassungsrechtlichen Sonderdogmatik im Erbschaftsteuerrecht?
1. Auflage 2018
ISBN: 978-3-8452-8792-8
Verlag: Nomos
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Abkehr von einer verfassungsrechtlichen Sonderdogmatik im Erbschaftsteuerrecht?

E-Book, Deutsch, Band 16, 256 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm

Reihe: Wirtschafts- und Steuerrecht

ISBN: 978-3-8452-8792-8
Verlag: Nomos
Format: PDF
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Bereits zum dritten Mal erklärte das BVerfG mit Urteil vom 17.12.2014 das Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig. Während es gerade in seiner Entscheidung von 2006 eine Sonderdogmatik zur Prüfung von Art. 3 Abs. 1 GG anhand des Kriteriums der Folgerichtigkeit angedeutet hatte, wendet es sich nun von dieser Dogmatik ab und prüft die Verfassungsmäßigkeit der Privilegierungen für Unternehmensübergänge anhand des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Diesen Wandel stellt der Autor mittels einer Analyse des Urteils von 2014 dar. Daneben geht er der Frage nach, ob eine Regelung der Erbschaftsteuer durch die Länder – wie gelegentlich diskutiert – überhaupt eine verfassungsrechtlich zulässige Alternative zur Bundesgesetzgebung wäre. Den im Sondervotum zum Urteil von 2014 postulierten Zusammenhang zwischen dem Sozialstaatsprinzip und der Erbschaftsteuer widerlegt der Autor. Zuletzt wendet der Autor die von ihm gefundenen verfassungsrechtlichen Maßstäbe auf die Neuregelung der Erbschaftsteuer an.

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1;Cover;1
2; Einleitung;21
3; Forschungsfrage, Thesen und Ziel der Arbeit;24
4; Gang der Untersuchung;27
5;A. Die Gesetzgebungskompetenz zum Erlass eines Erbschaftsteuergesetzes;29
5.1;I. Abweichende Auslegung der Erforderlichkeitsklausel für die Steuergesetzgebungskompetenz?;30
5.2;II. Die Anforderungen an die Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung;35
5.3;III. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse;36
5.3.1;1. Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse;37
5.3.2;2. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Tarifregelung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse;38
5.3.3;3. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung über das Steuerobjekt zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse;41
5.3.4;4. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung über das Steuersubjekt zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse;42
5.3.5;5. Zwischenergebnis;42
5.4;IV. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse;42
5.4.1;1. Anforderungen an die Wahrung der Rechtseinheit;43
5.4.2;2. Anforderungen an die Wahrung der Wirtschaftseinheit;44
5.4.3;3. Überschneidungen von Rechts- und Wirtschaftseinheit;45
5.4.4;4. Das Erfordernis des gesamtstaatlichen Interesses;45
5.4.5;5. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung über den Steuertarif zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit;47
5.4.6;6. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung über das Steuerobjekt zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit;50
5.4.6.1;a) Die Regelung der Bemessungsgrundlage;50
5.4.6.2;b) Verschonungs- und Lenkungstatbestände; Sozialzwecknormen;52
5.4.7;7. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit hinsichtlich des Steuersubjekts;55
5.4.8;8. Zwischenergebnis;56
5.4.9;9. Bundeskompetenz nach Art. 125a Abs. 2 GG;57
5.4.10;10. Die Prüfung der Kompetenz durch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 17.12.2014;57
5.4.11;11. Kritik an der Zuständigkeitsprüfung des Bundesverfassungsgerichts;59
5.5;V. Ergebnis zu A;60
6;B. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen;62
6.1;I. Allgemeine Anforderungen an die Besteuerung aus Art. 3 Abs. 1 GG;62
6.1.1;1. Grundsatz: Ausrichtung der Steuerlast an der finanziellen Leistungsfähigkeit;63
6.1.2;2. Das Gebot der Folgerichtigkeit;69
6.1.2.1;a) Das Folgerichtigkeitsgebot in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts;69
6.1.2.2;b) Verfassungsrechtliche Herleitung des Folgerichtigkeitsgebots;71
6.1.2.3;c) Unterschiedlich weites Verständnis;73
6.1.2.4;d) Vermittelnde Ansicht und Zwischenergebnis;77
6.1.3;3. Durchbrechung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung 1: Typisierung und Pauschalierung;79
6.1.4;4. Durchbrechung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung 2: Sozialzwecknormen;82
6.1.4.1;a) Legitimer Zweck von Sozialzwecknormen: Das Gemeinwohlprinzip;83
6.1.4.2;b) Zur Ermittlung des legitimen Zwecks;85
6.1.4.3;c) Geeignetheit;87
6.1.4.4;d) Erforderlichkeit;89
6.1.4.5;e) Angemessenheit;90
6.2;II. Konkretisierung für die Besteuerung von Erbschaften durch die Entscheidungen von 1995 und von 2006;91
6.2.1;1. Die Entscheidungen von 1995;91
6.2.1.1;a) Verfassungswidrigkeit der Bewertung nach Einheits- und Verkehrswerten;92
6.2.1.1.1;(1) Zusammenfassung des für die Untersuchung relevanten Entscheidungsinhalts;92
6.2.1.1.2;(2) Andere Inhalte der Vermögensteuerentscheidung;94
6.2.1.2;b) Berücksichtigung namentlich mittelständischer Betriebe;95
6.2.1.3;c) Zwischenergebnis;97
6.2.2;2. Die Entscheidung von 2006;98
6.2.2.1;a) Historische Entwicklung nach Unvereinbarkeitserklärung im Beschluss von 1995;98
6.2.2.2;b) Kritik des Bundesfinanzhofs im Vorlagebeschluss vom 22.05.2002;99
6.2.2.3;c) Wesentlicher Entscheidungsinhalt;100
6.2.2.4;d) Besonderheiten der Entscheidung im Übrigen;102
6.2.2.5;e) Kritik an der Entscheidung;102
6.2.2.6;f) Eigene Stellungnahme;103
6.2.3;3. Zwischenergebnis;104
6.3;III. Konkretisierung durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2014;104
6.3.1;1. Das bis zum 30.06.2016 geltende Recht;105
6.3.1.1;a) Die systematische Grundentscheidung für eine Erbanfallsteuer;105
6.3.1.2;b) Der Steuertarif;106
6.3.1.3;c) Die Bemessungsgrundlage für die Anwendung des Steuertarifs;107
6.3.1.4;d) Steuervergünstigungen für den Erwerb von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und von Anteilen an Kapitalgesellschaften;108
6.3.1.4.1;(1) Regelverschonung, § 13a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 i.V.m. § 13b Abs. 4 ErbStG;110
6.3.1.4.1.1;aa) Verschonungsabschlag und Abzugsbetrag;110
6.3.1.4.1.2;bb) Das Verwaltungsvermögen;112
6.3.1.4.1.3;cc) Behaltefrist;114
6.3.1.4.1.4;dd) Lohnsummen;116
6.3.1.4.2;(2) Vollverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG;118
6.3.2;2. Der zugrundeliegende Sachverhalt und der Verfahrensgang;118
6.3.2.1;a) Die erstinstanzliche Entscheidung des FG Düsseldorf;120
6.3.2.2;b) Die Bearbeitung der Revision durch den Bundesfinanzhof;123
6.3.3;3. Exkurs: Rechtschutz gegen Privilegierungen Dritter (Klammernorm);124
6.3.3.1;a) § 19 ErbStG als »Klammernorm«: Überprüfung von gleichheitswidrigen Begünstigungsausschlüssen im Erbschaftsteuerrecht;125
6.3.3.2;b) Die Begründung der Entscheidungserheblichkeit durch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 17.12.2014;126
6.3.3.3;c) Eigene Stellungnahme;128
6.3.4;4. Der Entscheidungsinhalt;131
6.3.4.1;a) Die Leitsätze;131
6.3.4.2;b) Die allgemeine Prüfung der Verschonungsregelungen;132
6.3.4.2.1;(1) Legitimer Zweck: Rechtfertigung der Durchbrechung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung durch einen tragenden Gemeinwohlgrund;133
6.3.4.2.1.1;aa) Der Gemeinwohlgrund in der Gesetzesbegründung;133
6.3.4.2.1.2;bb) Kritik des Bundesfinanzhofs;135
6.3.4.2.1.3;cc) Kritik am tragenden Gemeinwohlgrund außerhalb des Bundesfinanzhofs;136
6.3.4.2.1.4;dd) Zuordnung dieser Kritik zum klassischen Aufbau der Verhältnismäßigkeitsprüfung;137
6.3.4.2.1.5;ee) Bestätigung des Arbeitsplatzarguments und des Strukturerhaltungsarguments durch das Bundesverfassungsgericht;138
6.3.4.2.1.6;ff) Eigene Bewertung;139
6.3.4.2.1.7;gg) Zwischenergebnis;141
6.3.4.2.2;(2) Geeignetheit der Verschonungsregelungen im Allgemeinen;141
6.3.4.2.3;(3) Erforderlichkeit der Verschonungsregelungen;141
6.3.4.2.3.1;aa) Das Erfordernis einer generellen Bedürfnisprüfung;142
6.3.4.2.3.2;bb) Eigene Ansicht;142
6.3.4.2.3.3;cc) Die Stundungsregelung des § 28 Abs. 1 S. 1 ErbStG;143
6.3.4.2.4;(4) Angemessenheit der Verschonungsregelungen;144
6.3.4.2.4.1;aa) Grundsatz: Verschonungsregelung angemessen;145
6.3.4.2.4.2;bb) Kritik an dieser Angemessenheitsprüfung;146
6.3.4.2.4.3;cc) Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Vollverschonung;148
6.3.4.2.4.4;dd) Ausnahme: Keine Angemessenheit der Verschonungsregeln in Fällen großer Unternehmensvermögen;149
6.3.4.2.4.5;ee) Eigene Ansicht und Zwischenergebnis;151
6.3.4.3;c) Prüfung der Einzelheiten der Verschonungsregeln;151
6.3.4.3.1;(1) Verfassungsmäßigkeit der Auswahl des verschonten Vermögens;152
6.3.4.3.1.1;aa) Zum Umfang der Prüfungsintensität;153
6.3.4.3.1.2;bb) Die Nichtberücksichtigung der Erwerberseite;154
6.3.4.3.1.3;cc) Weitere Kritik an der Regelung zur Mindestbeteiligung;156
6.3.4.3.1.4;dd) Zwischenergebnis;157
6.3.4.3.2;(2) Verfassungswidrigkeit der Freistellung von der Lohnsummenpflicht bei weniger als 21 Arbeitnehmern, § 13a Abs. 1 S. 4 Alt. 2 ErbStG;158
6.3.4.3.2.1;aa) Verhältnismäßigkeit der Lohnsummenregel, § 13a Abs. 1 S. 2, 3 ErbStG;160
6.3.4.3.2.2;bb) Verhältnismäßigkeit der Ausnahmeregelung, § 13a Abs. 1 S. 4 Alt. 2 ErbStG;160
6.3.4.3.2.3;cc) Eigene Ansicht zu diesem Prüfungsabschnitt;163
6.3.4.3.3;(3) Verfassungsmäßigkeit der Behaltefristen, § 13a Abs. 5 ErbStG;163
6.3.4.3.4;(4) Verfassungswidrigkeit der Regelungen zum Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 2 ErbStG;165
6.3.4.3.4.1;aa) Kritik am Verwaltungsvermögen;166
6.3.4.3.4.2;bb) Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts;167
6.3.4.3.4.3;cc) Legitimer Zweck der Verwaltungsvermögensregelung;168
6.3.4.3.4.4;dd) Geeignetheit und Erforderlichkeit der Verwaltungsvermögensregeln;169
6.3.4.3.4.5;ee) Angemessenheit von § 13b Abs. 2 ErbStG;170
6.3.4.3.4.6;ff) Besonderheiten dieses Prüfungsabschnitts und Stellungnahme;171
6.3.4.3.5;(5) Hohe Gestaltungsanfälligkeit der Regelungen der §§ 13a, 13b ErbStG;173
6.3.4.3.5.1;aa) Gestaltungen zur Umgehung der Lohnsummenklausel;174
6.3.4.3.5.2;bb) Gestaltungen zur Umgehung der Verwaltungsvermögensregelung;174
6.3.4.3.5.3;cc) Bezug der Gestaltungsanfälligkeit zur Verfassungsmäßigkeit des Verschonungssystems;175
6.3.4.4;d) Zusammenfassung der an der Entscheidung geübten Kritik;177
6.3.5;5. Erkenntnisse aus der Untersuchung für das steuerverfassungsrechtliche Verständnis von Art. 3 Abs. 1 GG;179
7;C. Die Erbschaftsteuer und das Sozialstaatsprinzip – das Sondervotum zur Entscheidung von 2014;181
7.1;I. Die Argumentation des Sondervotums;181
7.2;II. Gang der Untersuchung zu diesem Abschnitt;183
7.3;III. Prämisse 1: Erbschaftsteuer und Umverteilung;184
7.3.1;1. Der Umverteilungszweck der Erbschaftsteuer;184
7.3.2;2. Die Umverteilungswirkung der Erbschaftsteuer;186
7.3.2.1;a) Geringes Aufkommen;187
7.3.2.2;b) Das Prinzip der Non-Affektation;189
7.3.2.3;c) Konzeption als Umverteilungsteuer fehlerhaft;189
7.3.2.4;d) Zwischenergebnis;191
7.4;IV. Prämisse 2: Das verfassungsrechtliche Gebot zur Umverteilung aus Art. 20 Abs. 1 GG;192
7.4.1;1. Umverteilung und Sozialstaatsprinzip;192
7.4.1.1;a) Das Sozialstaatsprinzip im Gefüge des Grundgesetzes;192
7.4.1.2;b) Umverteilung als Mittel zur Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips;193
7.4.2;2. Die justiziable Verpflichtung des Gesetzgebers zur Umverteilung aus dem Sozialstaatsprinzip;194
7.5;V. Folgerung 1: Der Zusammenhang zwischen Sozialstaatsprinzip und Erbschaftsteuerrecht;196
7.5.1;1. Argumentation des Sondervotums zum Zusammenhang zwischen Erbschaftsteuer und Sozialstaatsprinzip;196
7.5.2;2. Abstraktion, Systematisierung und Vergleich dieser Argumentation;197
7.5.3;3. Kritik an Folgerung 1;199
7.5.3.1;a) Das Verhältnis zwischen Verfassungsrecht und Gesetzgeber;199
7.5.3.2;b) Keine verfassungsrechtliche Einengung der Erbschaftsteuer durch das Sozialstaatsprinzip;200
7.5.3.3;c) Sonstige Kritik;202
7.5.3.4;d) Zwischenergebnis und Ausblick;202
7.6;VI. Folgerung 2: Der Zusammenhang zwischen dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip;203
7.6.1;1. Die Methodik des Zusammenwirkens zweier Verfassungsaussagen;204
7.6.2;2. Materielle Erkenntnisse für die Besteuerung von Erbschaften;205
7.7;VII. Ergebnis zum Zusammenhang zwischen Sozialstaatsprinzip und Erbschaftsteuer;209
8; Zusammenfassung der Ergebnisse;210
9; Schlussüberlegung;212
10; Anhang;213
10.1;A. Das Gesetzgebungsverfahren nach Erlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014;214
10.2;B. Überblick über die Erbschaftsteuerreform 2016;218
10.2.1;I. Die Ermittlung des begünstigten Vermögens;220
10.2.2;II. Der Bewertungsabschlag nach § 13a Abs. 9 ErbStG;222
10.2.3;III. Kleine Unternehmen: Die Regel- und Vollverschonung nach § 13a Abs. 1, 10 ErbStG;224
10.2.4;IV. Große Unternehmen: Die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG;225
10.2.5;V. Mittlere Unternehmen: Abschmelzmodell oder Verschonungsbedarfsprüfung;226
10.3;C. Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts;228
10.3.1;I. Lohnsummenregelung;228
10.3.2;II. Neuregelungen zum Verwaltungsvermögen;230
10.3.3;III. Verschonungsbedarfsprüfung und Abschmelzlösung, §§ 13c, 28a ErbStG;234
10.3.4;IV. Der Bewertungsabschlag nach § 13a Abs. 9 ErbStG;236
10.3.5;V. Fazit;239
11; Literaturverzeichnis;241



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