Binder | Das GKV Lügen und Rechtsbruch Kartell in der deutschen Staatsverwaltung | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 396 Seiten

Binder Das GKV Lügen und Rechtsbruch Kartell in der deutschen Staatsverwaltung

zur skandalösen gesetzwidrigen Aufnahmeverhinderung von neuartigen proktologischen Gesäßhandbrausen für bewegungseingeschränkte Menschen, Analhygiene, Adipositive & Anal-Wundreinigungen, Geburtswunden, gegen Hämorrhoiden, Analfissuren, Verstopfungen, Analekzeme, Pruritus ani, Harnwegsinfektionen & Analabszessen in das Hilfsmittelverzeichnis.
5. Auflage 2021
ISBN: 978-3-7534-4845-9
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

zur skandalösen gesetzwidrigen Aufnahmeverhinderung von neuartigen proktologischen Gesäßhandbrausen für bewegungseingeschränkte Menschen, Analhygiene, Adipositive & Anal-Wundreinigungen, Geburtswunden, gegen Hämorrhoiden, Analfissuren, Verstopfungen, Analekzeme, Pruritus ani, Harnwegsinfektionen & Analabszessen in das Hilfsmittelverzeichnis.

E-Book, Deutsch, 396 Seiten

ISBN: 978-3-7534-4845-9
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Das vorliegende Buch behandelt u. a. die skandalöse wie gesetzwidrige Ablehnungspraxis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von Anträgen zur Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis (HMV) oder z. B. Hilfs- und Pflegehilfsmitteln. An Hand der seit 2015 bis heute andauernden GKV-Verweigerung der HMV-Aufnahme von sitzanatomisch geformten proktologischen Gesäßhandbrausen für bewegungseingeschränkte Menschen wird das gesetzwidrige Geschehen aufgezeigt. Eine Klage gegen den GKV-Spitzenverband liegt seit 2017 dem Berliner Sozialgericht vor. Das Buch vermittelt wertvolle Informationen u. a. für die Ärzteschaft und gesetzlich Versicherten, die selbst Probleme mit ihren GKV-Anträgen haben. Die verwendeten Prozessunterlagen und viele andere Recherchen offenbaren das pathologische GKV-Dr. Lügenkartell, sowie die kriminelle GKV-Einstellung zu Gesetz und Verfassung. Das Bundesversicherungsamt lieferte dafür genaue Informationen über gesetzwidriges GKV-Handeln.

Der Berliner Autor -Jahrgang 1965- ist der Erfinder der Proktologischen Gesäßhandbrausen. Seit 1983 waren Sachstandsaufklärungen der Mittelpunkt seines Lebens. In den 90ger Jahren stand der bekannte Privatdetektiv berufserklärend oft für Presse, Rundfunk und Fernsehen zur Verfügung. Im März 2000 wurde er von der Berliner Morgenpost als Berliner Aphoristiker veröffentlicht. In 2002 veröffentlichte er seinen ersten Band mit Gedichten und Aphorismen. In 2006 und 2010 folgten zwei Sachbücher zu Kindes-Unterhaltsermittlungen und eins über den berühmten Berliner Geheimdienstchef Dr. jur. Wilhelm Stieber. Ab 2015 etablierte sich Binder als Pionier der weltweit ersten sitzanatomisch geformten proktologischen Gesäßhandbrausen. Im Januar 2020 begann Manfred Binder mit der Arbeit an dem vorliegenden Krankenversicherungsskandal-Buch für starke demokratische Nerven.

Binder Das GKV Lügen und Rechtsbruch Kartell in der deutschen Staatsverwaltung jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Gesetzes- & Verfassungstreue nach Gutsherrenart auch in der Coronavirus-Krise Die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen GKV-Verwaltungsverfahrens selbst sogar in der Deutschen und weltweiten Coronakrise (Covid-19) ist in der deutschen Verwaltungskultur geistig und charakterlich wahrscheinlich einzigartig und desaströs rücksichtslos. Wie außerordentlich wichtig die Analhygiene bei der deutschen Bevölkerung eingeordnet ist, ist in den letzten ca. 17 Tagen anhand der Hamsterkäufe von Toilettenpapier gut feststellbar. Und selbstverständlich wischen sich auch die GKV-Leute ihre Hintern mit Toilettenpapier ab. Scheinbar aber ohne zu wissen, dass sie trotz Schmierpapier mit einem Restkotschmierfilm mit Darmbakterien an Haut und Haaren am Hintern herumrennen. Also ziemlich unsauber unterwegs diese Leute. Gerade jetzt in der Corona-Zeit zeigt sich die große Hilfsmittelverantwortungslosigkeit der GKV durch Nichteintragung pflegetechnisch wertvoller Gesäßhandbrausen für Pflegebedürftige und ähnliche Personenkreise. Die rechtswidrige Nichteintragung in das Hilfemittelverzeichnis ist ein schwerwiegender Rechtsbruch des GKV-Spitzenverbandes zu Lasten von vielen Patienten. In der schon seit rund 2 Wochen anhaltenden Ausgangs- und Begegnungsbeschränkungen wird die Tagespflege und andere Pflegeformen durch Fremdpersonen drastisch eingeschränkt. Von Pflegenotstand ist schon lange die Rede. Proktologische Gesäßhandbrausen für Pflegepersonal stellen eine wesentliche Erleichterung in der Intimpflege dar und ergeben sogar noch einen coronagemäßen Sicherheitsabstand. Andere Gesäßhandbrause-Modelle können bei Pflegebedürftigen eine gewisse Selbstständigkeit erhalten oder wiederherstellen bzw. unterstützen, und Pfleger oder Familienangehörige damit wesentlich von einer sehr unangenehmen Arbeit entlasten. Die hier in Rede stehen proktologischen spezialgeformten Gesäßhandbrausen für verschieden erkrankte Patientengruppen stellen eine absolute Alternative für krankmachendes Toilettenpapier einerseits und für Fremdhilfe bei der Gesäßreinigung andererseits dar. Ambulante Pflegedienste und andere Formen von Fremdhilfe in Zeiten vom langanhaltenden Pflegenotstand und der aktuell wesentlich verschärfenden Coronakrise ist das mögliche selbstständige Handeln zu Hause von größter Wichtigkeit. Insoweit müssen eigentlich alle Möglichkeiten zur Selbsthilfe möglichst sofort und uneingeschränkt unterstützt werden. In Sachen der rechtswidrigen GKV-Verwaltungsakte hat sich der GKV-Spitzenverband genauso brutal rücksichtslos, gesetz- und verfassungswidrig bei der Beachtung der geltenden Rechtsnormen verhalten. Nachfolgende Rechtsnormen, Verfassungsgrundsätze und andere Normen wurden mehrfach bzw. dauerhaft verletzt: Das Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG, § 133 BGB, Art. 12 Abs. 1 GG, Schikaneverbot § 226 BGB, aus Art. 28 Abs. 1 GG fließendes Wahrheitsgebot, Übermaßverbot (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit), Gleichheitsgebot aus Art. 3 GG, Amtspflichtverletzungen § 839 BGB iVm. Art. 20 Abs. 1 GG. Auch gegen das verfassungsrechtliche Verbot der Täuschung, Desinformation, Manipulation und Beeinflussung, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Verletzung der Autonomie/Privatautonomie aus Art. 1 und 2 GG, Handlungspflichtverletzungen aus Artikel 2 Absatz 1 GG wurde verstoßen. Verletzt wurden Disziplinarrechte, Falschbeurkundung im Amt -§ 348 StGB, und Verletzung des Willkürverbotes aus Art. 3 Abs. 1 GG. Die Auflistung ist nicht abschließend. In den gerichtlichen Stellungnahmen gegen den GKV-SV finden sich auch noch andere Hinweise auf Rechtsverletzungen durch die GKV. Es ist ein fast unglaublicher staatskrimineller dramatischer Vorgang von permanenten Rechts- und Verfassungsverletzungen durch eine Deutsche Verwaltungsbehörde. Demgegenüber sind die politischen Behauptungen wie – staatszersetzend – von CSU Bundesinnenminister Horst Seehofer gegen die AfD etwas weit hergeholt. Der Bundesinnenminister hat damit einen Rechtsstreit hervorgerufen. Heute am 09.06.2020 hat das Bundesverfassungsgericht den Rechtsstreit zu Gunsten der klagenden AfD entschieden. Denn wenn wirklich etwas Staatszersetzendes vorliegt, dann ist das mit Sicherheit die Rechts- und Verfassungsuntreue der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Und das bitte ist dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesversicherungsamt bekannt. Auch wenn die es nicht so deutlich sagen, sondern es wohl eher vertuschen und unter den Teppich kehren. Die AfD hat nach allgemeiner Kenntnis keine Grundrechte von Bürgern verletzt. Sie hat auch nicht wie die GKV gegen das Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen. Dagegen ist die von Seehofer stark kritisierte AfD-Kritik gegen den Bundespräsidenten Steinmeier als Staatsoberhaupt eine legitime Handlung. Und da der Bundespräsident sich nur formal in der Stellung des Deutschen Kaisers befindet, ist es auch keine Majestätsbeleidigung. Denn dieser Beleidigungsparagraf wurde zudem vor kurzem erst abgeschafft. Abbildung 1: Oben Bundesverfassungsbericht, unten Bundes-innenminister Horst Seehofer Die im September 2018 ergangene Kritik von Innenminister Seehofer an die AfD liegt zeiteng an den Rügen des Bundesversicherungsamtes an den GKV-Spitzenverband. Herr Seehofer verstieß mit seiner auf der Ministeriums-Webseite stehenden Kritik gegen die AfD gegen das „Gebot der staatlichen Neutralität“. Der Innenminister hat mit Sicherheit gewusst, dass sein Vorgehen verfassungswidrig war. Auch hätte er gut wissen können, was sich hinsichtlich GKV-SV da in der Staatsverwaltung gesetzesverletzend abspielt. Die AfD soll hier keinesfalls als gute demokratisch gefestigte Partei verteidigt werden, aber die einzelnen hier dargestellten Tatsachen sprechen nun einmal für sich. Denn staatszersetzend kann primär nur das Handeln sein, welches sich gegen Gesetz, Rechtsprechung, Verfassung und die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) wendet. Staatszersetzend könnte man bspw. das kriminelle Verhalten von Polizeibeamten nennen. Siehe den aktuellen Fall aus Juni 2020 in Leipzig, wo Polizeibeamte gesetzwidrig wahrscheinlich um die 1000 gestohlene Fahrräder aus Aservatenbeständen heraus an andere Beamte und Angestellte verkauft haben. Das nennt man u. a. Hehlerei gemäß § 259 Abs.2 StGB und ist ein Offizialdelikt. Siehe auch Amtspflichtverletzungen und Straftaten im Amt. Oder die allerneueste Entwicklung Mittel September 2020 in Nordrhein-Westfalen, wo 30 Polizistinnen und Polizisten wegen Rechtsradikalität aus dem Dienst genommen wurden. Ähnliche Probleme hat u. a. auch Sachsen und Berlin. Aber auch das ist in Wahrheit kein Wunder. Denn alle die verschiedenen unteren Ränge erleben doch Tag für Tag, wie Vorgesetzte und Politiker auf die jeweiligen Realitäten in ihrer ureigenen Erlebniswelt regelmäßig schönredend verarbeiten. Und dieses Realitätsdenken- und Handeln deckt sich nicht mit den täglichen Realitätserfahrungen der Polizisten. Die schlichte Wahrheit ist nämlich die, das auf einen groben Klotz ein grober Keil gehört. Wenn z. B. afrikanische oder andere ausländische asylsuchende Personen mit Rauschgift handeln, werden sie nicht gleich aus dem Land gewiesen. Stattdessen bleiben sie oft ungeschoren und machen ihr vergiftendes Geschäft irgendwo einfach weiter. Anstatt diese Rechtsbrecher mit der harten Realität der Gefängniszelle bis zur schnellstmöglichen 24 Stundenausweisung zu konfrontieren. Aber Polizisten wie auch alle anderen Bürger sind machtlos. Obwohl das in keinster Weise politisch überhaupt so sein müsste. Und doch wird jeden Tag und jede Stunde, die nicht ungefährliche Polizeiarbeit konterkariert. Es spielt am Ende also absolut keine Rolle, welche Partei oder Verwaltung etc. eine unrühmliche, gesetzwidrige oder verfassungswidrige Rolle einnimmt, es kann und darf nur und ausschließlich die Verfassungstreue und die Gesetzestreue im demokratischen Rechtsstaat gelten. Wer dagegen verstößt muss abgestraft werden. Der hier vorliegend behandelte Fall von GKV-Lügen und Gesetzesverletzungen zeigt exemplarisch auf, wie die tatsächliche Realität zwischen Politikern und öffentlichen Stellen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auseinanderstrebt. Insoweit muss jedem Bürger und jeder Bürgerin absolut klar sein, dass keine Politikeraussage ohne Nachweis der Richtigkeit ihrer Aussage einen Anspruch auf Glaubwürdigkeit besitzt. Politiker und Beamte sollten für Lügen abgestraft werden, denn Lügen wirkt wie ein soziales Gift, das gesellschaftlich vieles lähmt. Außerdem sind alle öffentlichen Stellen verfassungsmäßig zur Wahrheit verpflichtet. Allerdingst trifft dieses Wahrheitsgebot sonderbarerweise wie ungerechterweise nicht auf Politiker zu. Das müsste sich nach Jahrhunderten dringenst mal ändern. Wie sehr die Lügenseuche auch bei Politikern, Beamten und...



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.