E-Book, Deutsch, 384 Seiten
Bode Das neue Vormundschaftsrecht (E-Book)
Dieses E-Book ist für den persönlichen Gebrauch auf beliebig vielen Lesegeräten des Käufers bestimmt. Mehrfachlizenzen auf Anfrage.
ISBN: 978-3-8462-1231-8
Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)
Einführung - Erläuterungen - Materialien - Schnellüberblick
E-Book, Deutsch, 384 Seiten
ISBN: 978-3-8462-1231-8
Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)
Das Vormundschaftsrecht stammt aus dem Jahr 1896. Es ist teilweise veraltet, unzureichend und unübersichtlich. Daher soll es reformiert werden. U.A. wird die Personensorge für Minderjährige gestärkt und die Vorschriften zur Vermögenssorge modernisiert.
Die Vormünder müssen wissen, was sich in ihrer täglichen Arbeit ändert, worauf sie achten müssen, auf welche Normen sie sich nun berufen müssen, um die Interessen ihrer Klienten durchsetzen zu können. Dafür sind sie auf zuverlässige Informationen zur Reform des Vormundschaftsrechts angewiesen. Sie erhalten mit diesem Werk das Wissen und Handwerkszeug, sich in den neuen Normen orientieren zu können.
Das Werk bietet eine ausführliche Einführung in die neue Rechtslage sowie die neuen Normen mit Erläuterungen und wichtigen Gesetzgebungsmaterialien. Eine Gegenüberstellung „Altes Recht – neues Recht“ rundet das Werk ab. Darüber hinaus erhalten Sie einen Link mit umfangreichen weiteren Informationen zum neuen Recht.
Die Autorin, RiOLG Eva Bode, war an der Erarbeitung des Gesetzes als Referentin im BMJV beteiligt.
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Aus dem Inhalt: Einfach verständlich, aktuell und zuverlässig erläutert die Autorin die anstehenden Änderungen.
Eine umfängliche Einführung gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und ihre Implikationen für die Praxis des Vormundschaftswesens. Die Normen werden wie in einem Kommentar mit den Materialien aus dem Gesetzgebungsverfahren und Erläuterungen der Autorin einzeln dargestellt. Einen schnellen Überblick erhalten die Leser durch die Gegenüberstellung „Altes Recht – neues Recht“.