E-Book, Deutsch, 304 Seiten, E-Book
Buchmüller / Heller-Herold / Weiß Nachhaltigkeitsrisiken in der Finanzwirtschaft
1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-7910-5000-3
Verlag: Schäffer-Poeschel Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
ESG-Regulierung und Umsetzung
E-Book, Deutsch, 304 Seiten, E-Book
ISBN: 978-3-7910-5000-3
Verlag: Schäffer-Poeschel Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Prof. Dr. Patrik Buchmüller, Professor für VWL und BWL zur Bank- und Finanzwirtschaft an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen. Herr Dr. Buchmüller war als Mitarbeiter der BaFin in der Bankenaufsicht tätig und besitzt langjährige Erfahrung als Risikomanager im öffentlichen und privaten Bankensektor. Seit mehr als 20 Jahre begleitet er die Entwicklungen im Bankaufsichtsrecht mit diversen Fachveröffentlichungen und Vorträgen für Wissenschaft und Praxis.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Unternehmensorganisation, Corporate Responsibility Corporate Social Responsibility (CSR), Nachhaltiges Wirtschaften
- Wirtschaftswissenschaften Finanzsektor & Finanzdienstleistungen Finanzsektor & Finanzdienstleistungen: Allgemeines
- Wirtschaftswissenschaften Finanzsektor & Finanzdienstleistungen Bankwirtschaft
Weitere Infos & Material
1.3 Ausgewählte zukünftige Vorgaben und internationale Entwicklungen
1.3.1 Neue MaRisk und EBA-Bericht zur Kapitalunterlegung
Während auf EU-Ebene im Jahr 2023 v.a. noch Arbeiten an der einheitlichen Definition nachhaltiger Vermögensklassen (»EU Taxonomie«) laufen, sind in Deutschland v.a. die Implikationen des Klimawandels auf die Risikosteuerung der Finanzdienstleister in den Vordergrund gerückt. Im Blickpunkt aller Institute, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds und Kapitalverwaltungsgesellschaften in Deutschland steht v.a. das von der BaFin am 20.12.2019 in seiner finalen Fassung veröffentlichte, 34-seitige Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und die Integration von ESG-Vorgaben in die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die mit dem MaRisk-Konsultationsentwurf vom 26.09.2022 eingeleitet wurde. Die finale Fassung der 7. MaRisk-Novelle (= MaRisk 8.0) wurde am 29.06.2023 veröffentlicht
(vgl. Kap.?2.2).
Mittelfristig sollten die Institute nicht nur im Bereich Säule-3-Offenlegung, sondern auch zum ESG-Risikomanagement auf die Arbeiten der EBA zurückgreifen können: Im Juni 2021 hat die EBA einen Bericht zur Einarbeitung von ESG-Risiken in die EBA-Vorgaben zu Governance, Risikomanagement, Supervisory Review, Meldewesen und Stresstesting vorgelegt37 und damit den Auftrag von Art.?98 Abs.?8 CRD zur Einbeziehung von ESG-Risiken in die Säule 2 erfüllt (vgl. Kap.?3.2.3). Im Mai 2022 hat die EBA ein Diskussionspapier veröffentlicht, wie zukünftig Umweltrisiken in den bankaufsichtlichen Eigenkapitalvorgaben berücksichtigt werden könnten.38 Einen finalen Bericht hierzu sollte gemäß dem Kommissionsvorschlag zur Anpassung der CRR vom 27.10.2021 die EBA bis 30.06.2023 vorlegen. Mittlerweile erscheint es auch möglich, dass ein solcher Bericht erst bis 31.12.202439 vorgelegt werden soll.
1.3.2 Weitere Spezifizierung der Offenlegungsvorgaben auf EU-Ebene
Die neue CSRD ist nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU Ende 2022 nun in nationales Recht umzusetzen. Erst mit den entsprechenden Anpassungen nationaler Rechnungslegungsvorschriften, z.?B. im HGB, werden letzte Details der Anwendung in Deutschland geklärt werden. Bisher liegen (Stand 30.06.2023) noch keine Aussagen vor, wie die Bundesregierung einzelne Wahlrechte wie z.?B. die Anwendung auf Förderbanken ausüben wird. Klarheit wird es hier erst geben, wenn die Bundesregierung einen Referentenentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz vorlegt. Hiermit ist im Herbst 2023 zu rechnen.
Gleichzeitig wird die EU-Kommission auf EU-Ebene ergänzende Standards zur CSRD erst im Verlauf des Jahres 2023 als delegierte Rechtakte in Kraft setzen. Hierzu hat die EFRAG mit ihrer Veröffentlichung vom 23.11.2022 die Grundlage geschaffen.40 Darin wurden erstmals 12 Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) der Europäischen Kommission zur Beschlussfassung vorgelegt. Da die Standards bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 für Berichte im Jahr 2025 anzuwenden sind, müssen sich die gemäß CSRD dann berichtspflichtigen Unternehmen nun intensiv mit den Standards auseinandersetzen. Die Europäische Kommission hat die EFRAG-Entwürfe zu dem ersten Paket von 12 einzelnen ESRS im ersten Halbjahr 2023 überarbeitet und den Legislativentwurf einer delegierten Verordnung zum Inkraftsetzen der European Sustainability Reporting Standards vom 06.06.2023 bis zum 07.07.2023 zur Konsultation gestellt.41
Tabelle 1.3 stellt überblicksmäßig ausgewählte Messgrößen dar, welche die der CSRD unterliegenden Unternehmen auf der Basis der EFRAG-Vorgaben zukünftig berichten müssen.
ESG-Themengebiet | Messgrößen (beispielhaft) | ESRS-Quelle |
Umwelt |
Klimaschutz | Scope 1, 2, 3 Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalente je kWh) | ESRS E1-6 |
Anpassung an den Klimawandel | Speicherung von Treibhausgasen (THG) sowie | ESRS E1-7 |
Vermeidung von Umweltverschmutzung | Anorganische Emissionen (in t je Produktionseinheit) | ESRS E2-4 |
Schutz von Wasser und Meeresressourcen | Wasserverbrauch (in m3) pro Nettoerlöseinheit | ESRS E3-4 |
Schutz der Biodiversität und Ökosysteme | Geschäftspolitik gegen Entwaldung in Bezug | ESRS E4-2 |
Kreislaufwirtschaft | Nicht wiederaufbereitete Abfälle | ESRS E5-5 |
Soziales |
Eigene Belegschaft | Gender Pay Gap; Fälle von Diskriminierung, bezogen auf die Gesamtzahl der Belegschaft | ESRS S1-16 ESRS S1-17 |
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | Anzahl gemeldeter Menschenrechtsverletzungen | ESRS S2-4 |
Gesellschaftliche Verantwortung | Anzahl Verletzungen der Prinzipien zur guten Unternehmensführung (UN Global Compact) bzw. der OECD-Richtlinien | ESRS S3-1 |
Konsumenten und Endverbraucher | Geschäftspolitik, betreffend Konsumentenschutz; | ESRS S4-1 |
Unternehmensführung |
Unternehmensführung | Geschlechterdiversität in Leitungsfunktionen | ESRS 2 GOV-1 |
Tab. 1.3: Illustrative Auswahl einzelner Messgrößen aus den ESRS-Standards auf Basis der EFRAG-Entwürfe vom November 2022
(Hofinger/Röhm (2023) mit freundlicher Genehmigung der Autoren)
1.3.3 Entwicklungen auf globaler Ebene
Wie in den vorherigen Abschnitten soll hier lediglich ganz knapp auf ausgewählte Entwicklungen auf globaler Ebene eingegangen werden. Hervorzuheben ist neben der Arbeit des Baseler Ausschusses v.a. das Network for Greening the Financial System (NGFS). Diese Vereinigung von Zentralbanken wurde im Dezember 2017 ins Leben gerufen und umfasst mittlerweile (Stand 03.10.2022) mehr als 120 Mitgliedsorganisationen in Form von Zentralbanken und Aufsichtsbehörden.42 Im NGFS poolen die Zentralbanken und Aufsichtsbehörden ihre Ressourcen zur Fortentwicklung der Möglichkeiten, ESG-Risiken und nachhaltige Investments im Finanzwesen besser zu steuern. Hierzu veröffentlicht das NGFS eine Vielzahl von Policy-Papieren. Der wichtigste Output dieser internationalen Organisation sind allerdings Klimaszenarien, die in einem eigenen Portal auf der NGFS-Homepage zur Verfügung gestellt werden.43 Hier wurden seit November 2022 auch umfassende Klimaszenarien veröffentlicht, aufgeteilt nach Staaten und z.?T. auf noch granularerer Ebene wie z.?B. nach den deutschen Bundesländern, zusammen mit einem Auswertungsbericht.44 Damit trägt das NGFS maßgeblich zur Verbesserung der Datenlage für die Institute bei, als Grundlage zur Fortentwicklung ihres Stresstestings.
Auch auf der Ebene des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht ist das Thema ESG-Risiko mittlerweile stark präsent. Am 08.12.2022 hat der Baseler Ausschuss ein FAQ-Dokument zur Einbeziehung von klimabezogenen Risiken in das Basel-III-Regelwerk veröffentlicht.45 Dieses 23-seitige Dokument erläutert, wie Klima- und Umweltrisiken bei den bestehenden Säule-1-Kapitalanforderungen zu berücksichtigen sind. Weltweit werden die Bankenaufseher aufgerufen, dieses Dokument bei der Interpretation der geltenden Baseler Eigenkapitalberechnungsvorschriften zu berücksichtigen. Falls notwendig, wird der Baseler Ausschuss auch weitere FAQ zu diesem Thema veröffentlichen, um die zunehmende Verfügbarkeit von Daten und Messansätzen zu begleiten.46 Mehrwert schaffen die FAQ beispielsweise mit der Erläuterung, wie durch Klimarisiken verursachte Schäden in der Sammlung der Verluste aus operationellem Risiko zu berücksichtigen sind. Bis zum Ende des Jahres 2023 will der Baseler Ausschuss ein Konsultationspapier zur Einbeziehung von klimabezogenen Risiken in die Säule 3 Offenlegung vorlegen und dabei auf den Arbeiten des International Sustainability Standards Board...