E-Book, Deutsch, 172 Seiten, E-Book
Reihe: Haufe Fachbuch
Bucksteegen Versicherungen für die Wohnungswirtschaft
1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-648-17000-7
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Praktisches Know-how, Handlungsempfehlungen, Vertragsgestaltung
E-Book, Deutsch, 172 Seiten, E-Book
Reihe: Haufe Fachbuch
ISBN: 978-3-648-17000-7
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Stefan Bucksteegen ist Versicherungsexperte für die Wohnungswirtschaft. Er beschäftigt sich bereits seit 1999 mit dem Thema Immobilienversicherungen. Aktuell vertrauen über 100 Akteur:innen aus der Wohnungswirtschaft auf seine Expertise.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1 Versicherungen für die Bauphase
Für ein Neubau- und Umbauprojekt sind zwei Sachen – und das ist allen klar – unabdingbar, nämlich eine
- solide Finanzierung und eine
- gut durchdachte Planung.
Einen genauso großen Stellenwert sollten Sie jedoch auch der optimalen Absicherung Ihrer Bauprojekte einräumen. Denn als Bauherr werden Sie in der Bauphase mit verschiedenen Risiken konfrontiert, die Sie bei fehlender Absicherung sogar in die Insolvenz treiben können.
Zu diesen Risiken gehören einerseits mögliche Schäden an Ihrem Bauvorhaben und andererseits haften Sie als Bauherr für alle Schäden, die von Ihrem Baugrundstück ausgehen. Das kommende Kapitel stellt Ihnen alle wesentlichen Versicherungen vor, die Sie für die Bauphase kennen müssen. Darüber hinaus erhalten Sie auch eine klare Handlungsempfehlung, welche Verträge Sie unbedingt abschließen müssen und welche optional ergänzt werden können.
1.1 Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für ein unbebautes Grundstück
Falls Sie für Ihr Bauvorhaben ein unbebautes Grundstück erworben haben und nicht direkt mit den Baumaßnahmen beginnen, sollten Sie dieses sofort mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (HuG) für unbebaute Grundstücke absichern.
Gut zu wissen ist, dass ein Grundstück auch dann als unbebaut gilt, wenn sich auf ihm noch Gebäude- oder Gebäudeteile befinden, die nicht mehr benutzt werden können.
Sobald Sie Eigentümer eines solchen Grundstücks geworden sind, beginnt für Sie das Haftungsrisiko.
Sollten Sie als Bauherr Ihre Verkehrssicherungspflicht verletzen, sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet. Daher ist es von großer Bedeutung, dass auf Ihrem Grundstück keine Gefahren vorhanden sind und auch keine Gefahren von Ihrem Grundstück ausgehen. Dafür sind Sie verantwortlich.
Beispiel 1: Morscher Baum auf dem Grundstück
Ein offensichtlich morscher Baum auf dem Grundstück stürzt um und beschädigt ein parkendes Auto.
Beispiel 2: Baugrundstück ist kein Spielplatz
Sie haben es versäumt, Ihr Grundstück ausreichend zu sichern, sodass Kinder Ihr Baugrundstück als Spielplatz benutzen können. Hierbei fällt eines der Kinder in eine Baugrube.
Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung können Sie sich als Eigentümer eines unbebauten Grundstückes gegen solche Schäden entsprechend absichern.
Welche Aufgaben hat eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Sollte ein Schadenersatzanspruch gegen Sie geltend gemacht werden, prüft Ihr Versicherer zunächst, ob der Anspruch überhaupt berechtigt ist.
Ist das nicht der Fall, wird Ihr Versicherer den unberechtigten Anspruch für Sie abwehren.
Sollte der Anspruch berechtigt sein, leistet Ihr Versicherer auf Basis dieser Haftpflichtpolice und zahlt die berechtigten Schadenersatzzahlungen.
Tipp: Deckungssumme
Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass Sie eine ausreichend hohe Deckungssumme vereinbaren. Grundsätzlich gilt hierbei, dass diese so hoch wie möglich gewählt werden sollte. Aus meiner Erfahrung sollte eine Deckungssumme i. H. v. mindestens 10 Mio. Euro pauschal vereinbart werden.
Was kostet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Die Prämie für diese Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht eines unbebauten Grundstücks korrespondiert in der Regel mit der Grundstücksgröße und der gewünschten Deckungssumme.
Sollten Sie beispielsweise ein 1.000 qm großes Grundstück mit einer Deckungssumme i. H. v. 10 Mio. Euro absichern, können Sie dies aktuell zu einer Jahresprämie von 300,00 Euro zzgl. Versicherungssteuern tun.
In Kapitel 2.5 wird das Thema Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung noch einmal vertieft und ausführlicher behandelt.
1.2 Die Bauleistungsversicherung
Der Bauleistungsversicherung kommt in der Bauphase eine zentrale Rolle zu – und sie gehört damit zu den wichtigsten Versicherungen in dieser Phase.
Mit dieser Police sichern Sie sich gegen finanzielle Verluste durch unvorhergesehene Schäden an Ihrem Bauprojekt ab.
Als unvorhergesehen gelten Schäden, die Sie weder rechtzeitig vorhergesehen haben, noch aufgrund Ihres Fachwissens hätten kommen sehen können.
Die Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung) ist eine Allgefahrendeckung für Ihr Bauvorhaben. Das bedeutet, dass alles mitversichert ist, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist!
Welche Sachen sind versichert?
Im Rahmen der Bauleistungsversicherung sind folgenden Sachen mitversichert:
Bauleistungen: Hierzu zählen neben dem eigentlichen Bauwerk auch das Einrichten der Baustelle (Aufstellung eines Bauzauns etc.) und die weiteren vorbereitenden Maßnahmen.
Bauhilfsstoffe: Als Bauhilfsstoffe bezeichnet man Hilfsmittel, die zur Herstellung eines Bauwerks benutzt werden, aber nicht darin auf Dauer verbleiben. Beispielhaft gehören hierzu Schalungen, Arbeitsgerüste und Verbaumaterialien.
Baugrund- und Bodenmassen: Diese Position ist mitversichert, falls die Baugrund- und Bodenmassen ein Bestandteil der versicherten Bauleistung ist. Ansonsten besteht allerdings die Möglichkeit, diese Position über eine Klausel in den Versicherungsvertrag zu integrieren.
Beispiel: Starkregen
Bei Ihrem Bauprojekt ist es aufgrund der Bodenbeschaffenheit erforderlich, dass der vorhandene Boden ausgetauscht werden muss, damit die benötigte Tragfähigkeit entsteht. Aus diesem Grund kalkulieren Sie die entsprechenden Kosten in die Versicherungssumme ein. Sollte es aufgrund eines Starkregenereignis dazukommen, dass die Baugrube zugeschüttet wird und von den Bodenmassen befreit werden muss, werden diese Kosten durch den Bauleistungsversicherer ersetzt.
Sollte es innerhalb Ihres Neubauprojektes nicht vorgesehen sein, dass Arbeiten am vorhandenen Boden vorgenommen werden und diese nicht in die Versicherungssumme einkalkuliert werden, sind diese auch nicht mitversichert! Falls Sie die Baugrund- und Bodenmassen trotzdem gegen den zuvor beschriebenen Schaden und andere absichern möchten, können Sie dies optional durch den Einschluss der entsprechenden Klausel tun.
Allerdings gibt es in der Bauleistungsversicherung auch Sachen, die nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Hierzu gehören u. a. die folgenden Dinge:
- Wechseldatenträger
- bewegliche und sonstige nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
- maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
- Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtungen wie Ausrüstungen, Zubehör und Ersatzteile
- Kleingeräte und Handwerkzeuge
- Vermessungs-, Werkstatt-, Prüf-, Labor- und Funkgeräte sowie Signal- und Sicherungsanlagen
- Fahrzeuge aller Art;
- Akten, Zeichnungen und Pläne
- Anwachsrisiko von Gartenanlagen und Pflanzen
Welche Gefahren sind versichert?
Versichert sind u. a. Schäden durch:
- Sturm
- Ungewöhnliche Witterungseinflüsse, z. B. Starkregen und einen hieraus resultierenden Erdrutsch
- Vandalismus und Böswillige Beschädigung
- Diebstahl fest eingebauter Teile
- Zerstörung bereits fest eingesetzter Fensterscheiben
- Fehler bei der Bauausführung
- Leitungswasserschäden
- Ungeschick und Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
- Unbekannte Eigenschaften des Baugrundes wie Schlammlinsen oder unerwartete Sand- und Mergelschichten
- Sachfolgeschäden, die durch unsachgemäße Ausführung der Bauleistung entstehen.
- Glasbruch
- Brand, Blitzschlag und Explosion (falls diese separat beantragt werden)
Beispiel 1: Starkregen
Durch ungewöhnlich starke Regenfälle werden die Kellerräume eines Neubaus überflutet und das Fundament stark beschädigt. Das Fundament muss deshalb getrocknet und teilweise erneuert werden.
Beispiel 2: Fehler bei der Bauausführung
Aufgrund einer nicht ordnungsgemäß ausgeführter Verpressung bei der Installation einer Wasserleitung gemäß Herstellervorgabe, kommt es zum massiven Wasseraustritt mit hohem Folgeschaden.
Während der Bauphase kann für die im Bau befindliche Immobilie das Feuerrisiko durch eine zusätzliche Klausel innerhalb der Bauleistungsversicherung oder durch den Abschluss einer Feuerrohbauversicherung abgesichert werden. Die Feuerrohbaudeckung wird in...