Buch, Deutsch, 80 Seiten, SPIRALB, Format (B × H): 165 mm x 235 mm
Gestaltungsmöglichkeiten und Solperfallen bei Lebenspartnern, Ehegatten und Geschiedenen
Buch, Deutsch, 80 Seiten, SPIRALB, Format (B × H): 165 mm x 235 mm
ISBN: 978-3-944731-22-3
Verlag: TeleLex
Da deutsche Staatsangehörige schon lange nicht mehr nur deutsche Staatsangehörige heiraten, sondern durch die zunehmende Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union mehr als 13 % der Eheschließungen transnationale Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, wird eine ausgewogene Testamentsgestaltung, die auch die Belange der EuErbVO berücksichtigt, immer wichtiger. Hinzu kommen Testamentsgestaltungen bei Geschiedenen oder bei Patchworkfamilien.
Neben den Vor- und Nachteilen von gemeinschaftlichen Testamenten oder Erbverträgen sowie Einzeltestamenten werden an Hand von Formulierungsbeispielen und Hinweisen einzelne Gestaltungsszenarien erläutert und Lösungstipps vorgestellt, so dass dem Leser viele Anregungen und Hinweise für zu treffende Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Erbrecht
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1 Einleitung
1.1 Gesetzliche Erbfolge
1.1.1 Unverheirateter Erblasser
1.1.2 Verheirateter Erblasser im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft
1.1.3 Verheirateter Erblasser in Gütergemeinschaft ohne Vereinbarung der Fortsetzung
1.1.4 Verheirateter Erblasser in Gütertrennung
1.1.5 Der Voraus des überlebenden Ehegatten
1.2 Gewillkürte Erbfolge
1.3 Formen letztwilliger Verfügungen
1.3.1 Das eigenhändige Testament
1.3.2 Das öffentliche Testament
1.3.3 Das einseitige Testament
1.3.4 Das gemeinschaftliche Testament
1.3.5 Nottestamente
1.3.6 Erbvertrag
1.4 Erbschaftsteuer
1.5 Kosten
2 Wirksamkeitsvoraussetzungen
2.1 Testierfähigkeit
2.2 Testierwille
2.3 Höchstpersönliche Errichtung
2.4 Die Nichtigkeit des Testaments
3 Testamentarische Verfügungen
3.1 Erbeneinsetzung
3.3.1 Alleinerbschaft/Miterbschaft
3.3.1.1 Teilungsanordnung
3.3.1.2 Vorausvermächtnis
3.3.2 Die Vor-und Nacherbschaft
3.3.1.2 Der befreite Vorerbe
3.3.1.3 Die Ersatzerbschaft
3.2 Enterbung
3.3 Erbeinsetzung unter einer Bedingung
3.4 Das Vermächtnis
3.5 Auflage
3.6 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung
3.6.1 Beginn des Testamentsvollstreckeramtes
3.6.2 Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers
3.6.3 Wirkung der Testamentsvollstreckung
3.6.4 Beendigung des Testamentsvollstreckeramtes
4 Das gemeinschaftliche Testament
4.1. Wechselbezügliche Verfügungen
4.2 Abänderungsbefugnis
4.3 Das Berliner Testament
4.3.1 Trennungsprinzip
4.3.2 Einheitsprinzip
5 Das Pflichtteilsrecht
5.1 Die Pflichtteilsberechtigung
5.2 Pflichtteilsverzicht
5.3 Art und der Umfang des Pflichtteilsanspruchs
5.4 Anrechnung
5.5 Auskunftspflicht
5.6 Wertermittlungsanspruch
5.7 Pflichtteilsergänzungsanspruch
6 Errichtung einer Stiftung
7 Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO)
7.1 Gewöhnlicher Aufenthalt
7.2 Rechtswahl
7.3 Überprüfung der Testamente
Umfragen zufolge errichten lediglich gut 25 % der Bevölkerung in Deutschland ein Testament bzw. schließen einen Erbvertrag. Das zeigt, dass sich nur ein geringer Bruchteil der Bevölkerung mit dem Thema Nachfolgeplanung beschäftigt. Dies ist schon deswegen erstaunlich, weil anzunehmen ist, dass sich die Mehrzahl eine Nachfolge wünscht, die gerecht, streitvermeidend und möglichst steuergünstig ist. Daneben zeigt die Praxis immer wieder, dass errichtete Testamente häufig unwirksam sind oder nicht dem tatsächlichen Willen des Testierenden entsprechen. So sind Testamente häufig veraltet oder unklar formuliert. Dabei können die Folgen einer fehlenden oder fehlerhaften Nachfolgeplanung gravierend sein: Ist kein Testament vorhanden, greift gesetzliche Erbfolge ein, die vom „Erbrecht der Blutsverwandten“ ausgeht. Dazu gehören sowohl einzelne als auch mehrere gesetzliche Erben (z.B. der überlebende Ehegatte sowie die Abkömmlinge), die eine Erbengemeinschaft bilden.
Ist das Testament unwirksam, kann sich der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft bei der Erbscheinerteilung nicht auf die vermeintliche letztwillige Verfügung berufen. Dieser Umstand führt häufig zum Streit unter den Erben, der nicht nur hohe Kosten verursacht, sondern auch nachhaltig den Familienfrieden beeinträchtigen kann. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit der Nachfolgeplanung ist daher nicht nur günstiger als ein streitiger Erbfall, sondern in den meisten Fällen auch zielführender.
Das vorliegende Skriptum stellt die Möglichkeiten einer geeigneten Testamentsgestaltung von Privatpersonen dar und soll einen Beitrag zu einer wirksamen und umsichtigen Nachlassplanung leisten.
Hamburg, Juni 2016
Prof Dr. Wolfgang Burandt, LL.M.
M.A., MBA (Wales)
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Mediator (BAFM)
Carina Dargel, LL.M.
Ass.jur.
Die Fähigkeiten dazu gehen jedoch nicht automatisch mit dem Erbfall auf die Erben über. Hier gilt es rechtzeitig zu handeln, durch geeignete Nachfolgeregelungen oder andere Maßnahmen, insbesondere im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Entscheidet sich ein Unternehmer jedoch gegen eine Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten, trifft ihn die Verpflichtung, die Nachfolge durch eine zweckdienliche und umfassende Gestaltung zu regeln. Dabei gilt es den gesicherten kautelarjuristischen Grundsatz, dass vor Beurkundung des Testaments das gesellschaftsrechtliche Faktum vorrangig zu prüfen ist, wenn Unternehmerrechte zum Vermögensbestand gehören, zu berücksichtigen. In jeder Beratung zu Unternehmertestamenten sollten daher die Fragen, ob der Gesellschaftsvertrag die Vererbung der Beteiligung im gewünschten Sinne zulässt und welche Weise im Einzelfall in Frage kommt, an erster Stelle stehen. Darum ist unter einem Unternehmertestament nachfolgend nicht nur das Testament im Rechtssinne zu verstehen. Es ist vielmehr als ein Zusammenspiel von aufeinander abgestimmtem Testament, Ehevertrag und Gesellschaftsvertrag sowie anderen flankierenden Maßnahmen zu begreifen.
Die Ausgabe vermittelt einen Überblick über die Schnittstellen, insbesondere zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht und gibt nützliche Hinweise, worauf innerhalb der Beratungspraxis bei Unternehmensnachfolgen zu achten ist.
Hamburg, Mai 2016
Prof Dr. Wolfgang Burandt, LL.M.
M.A., MBA (Wales)
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Mediator (BAFM)
Carina Dargel, LL.M.
Ass.jur.