E-Book, Deutsch, 154 Seiten, E-Book
Burger Prüfungstraining Kosten- und Leistungsrechnung
2. aktualisierte und überarbeitete Auflage 2024
ISBN: 978-3-7910-6284-6
Verlag: Schäffer-Poeschel Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Aufgaben, Lösungen, Klausuren
E-Book, Deutsch, 154 Seiten, E-Book
ISBN: 978-3-7910-6284-6
Verlag: Schäffer-Poeschel Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Prof. Dr. Alexander Burger arbeitet nach langjähriger Praxis im Bankbereich als Personal Coach und Trainer, lehrt seit 2014 als Dozent an verschiedenen Hochschulen und ist seit Oktober 2016 als Professor für Rechnungswesen bei der IUBH in Frankfurt tätig.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Unternehmensfinanzen Controlling, Wirtschaftsprüfung, Revision
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Bereichsspezifisches Management Kostenmanagement, Budgetierung
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Unternehmensfinanzen Rechnungswesen: Lehrbücher, Handbücher
Weitere Infos & Material
1 Einleitung
Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), im anglo-amerikanischen Sprachgebrauch auch gerne unter dem Begriff des »managerial accounting« gefasst, gehört als quantitatives Fach sicher nicht zu den Lieblingsfächern von Studierenden der Wirtschaftswissenschaften. Aber auch in wirtschaftsorientierten Ausbildungsberufen gibt es durchaus beliebtere Fächer als die KLR.
Die Notwendigkeit eines Grundverständnisses des externen Rechnungswesens ist Lernenden noch relativ leicht begreifbar zu machen, dient es doch einfach dem Selbstschutz des Unternehmers: Wer als Unternehmer keine Ahnung von Rechnungslegung hat, öffnet den dafür Verantwortlichen jegliche Tür für Betrugsmöglichkeiten auf Kosten der Firma, was bis zur Existenzbedrohung führen kann.
Aber warum sollte man sich dann auch noch mit der KLR, dem internen Rechnungswesen auseinandersetzen? Worin liegt der unternehmerische Mehrwert? Diese Frage lässt sich am einfachsten mit einem kleinen Beispiel beantworten.
Beispiel: Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Sie gründen ein Unternehmen, der Unternehmenszweck ist dabei für das Beispiel nachrangig. Sie starten allein als Einzelunternehmer, aber nach drei Monaten stellen Sie schon fest, dass Sie die Arbeit beim Kunden und gleichzeitig die notwendige Arbeit im Back Office überfordert. Die Lösung ist eine Halbtagsstelle für einen Office Manager, der Ihnen das Back Office abnimmt.
In der Betrachtung des externen Rechnungswesens zeigt sich am Ende des ersten Geschäftsjahres, dass Sie alle anfallenden Kosten für Ihren Angestellten, die Büroräume, den Firmenwagen etc. decken konnten. Es fiel zwar nur ein Gewinn von 5.000 € an, aber das klingt doch für das erste Geschäftsjahr gar nicht schlecht, oder?
Jetzt denken Sie mal ein wenig weiter: Wovon leben Sie denn in dieser Zeit? Als Einzelunternehmer zahlen Sie sich ja selbst kein Gehalt, also müssen Sie vom Überschuss Ihres Unternehmens leben. Schaffen Sie das mit 5.000 € im Jahr?
Genau an diesem Punkt kommt die KLR ins Spiel. Im internen Rechnungswesen sind Sie nicht durch die gesetzlichen Vorschriften des externen Rechnungswesens begrenzt, die Ihnen den Ansatz eines Unternehmerlohns untersagen, wenn Sie als Einzelunternehmer agieren. Sie können hier einen sogenannten kalkulatorischen Unternehmerlohn ansetzen. Über die Höhe und dessen Angemessenheit kann man trefflich streiten. Wir greifen genau diese Thematik in einer der späteren Übungsaufgaben auf. An dieser Stelle wollen wir einfach annehmen, dass ein kalkulatorischer Unternehmerlohn von 4.000 € pro Monat angemessen sein soll. Das würde bedeuten, dass im internen Rechnungswesen € mehr Kosten zu berücksichtigen sind als im externen Rechnungswesen. Bleiben alle anderen Einflussfaktoren auf Ihr Unternehmen gleich, weist Ihre Neugründung dann am Ende des ersten Geschäftsjahres ein Betriebsergebnis von
5.000 € – 48.000 € = –43.000 €
aus. Das gibt Ihnen als Unternehmer ein komplett anderes Signal als das Ergebnis des externen Rechnungswesens.
Das ist nur eines von vielen möglichen Beispielen, um zu verdeutlichen, warum Unternehmen mit zwei Rechnungskreisen, dem internen und dem externen, arbeiten.
Die KLR hat zudem vom externen Rechnungswesen abweichende Funktionen und Adressaten. Beiden kommen die folgenden Funktionen zu:
1.Kontrolle,
2.Planung und
3.Dokumentation.
Das obige Beispiel hat schon verdeutlicht, wie unterschiedlich die Kontrollfunktion zwischen dem internen und dem externen Rechnungswesen ausfallen kann. Fände die Planung nur auf der Grundlage des externen Rechnungswesens statt, würde die unternehmerische Schlussfolgerung aus der Kontrolle ebenso unterschiedlich ausfallen:
Externes Rechnungswesen | Internes Rechnungswesen |
Ergebnis | 5.000 € | –43.000 € |
Schlussfolgerung | Ich bin als Unternehmer auf einem guten Weg, weiter so. | Ich kann als Unternehmer meine Kosten nicht decken. Ich muss entweder in den kommenden Jahren für mehr Umsatz sorgen oder Kosten einsparen. |
Dokumentation
Die Dokumentationsfunktion ist schwerpunktmäßig eine Funktion des externen Rechnungswesens, weil hier zahlreiche gesetzliche Vorschriften über die Art und den Umfang der Dokumentationspflicht eines Unternehmens existieren. Das sind beispielsweise Vorschriften über die Befreiung von der Buchführungspflicht für Kleinunternehmer, die gegenüber dem Finanzamt dann eine einfache Überschussrechnung vorlegen können. Das sind aber auch dezidierte Vorschriften über die Gliederungstiefe der Bilanz bei größeren Unternehmen oder über zu machende Angaben im Jahresabschluss von sogenannten kapitalmarktorientierten Unternehmen.
Typische Fehlerquelle
»Börsennotierte Aktiengesellschaft« bedeutet zwar automatisch »kapitalmarktorientiert« für das betreffende Unternehmen, aber »kapitalmarktorientiert« bedeutet nicht zwangsläufig, dass das betrachtete Unternehmen eine »börsennotierte Aktiengesellschaft« sein muss.
»Kapitalmarktorientiert« wird von Einsteigern in die Thematik gerne mit »börsennotiert« verwechselt. Börsennotierte Unternehmen sind immer kapitalmarktorientiert, weil sie das Instrument der börsengehandelten Aktie nutzen. Aber auch eine GmbH oder ein Unternehmen in anderer Rechtform kann kapitalmarktorientiert sein, wenn es beispielsweise Anleihen begeben hat, die an einer Börse gehandelt werden oder wenn es andere börsengehandelte Finanzinstrumente, wie beispielsweise Genussscheine, nutzt.
Bei den Adressaten sind entsprechend der Unterscheidung in externes und internes Rechnungswesen externe und interne Adressaten zu unterscheiden. Hierbei ist zu beachten, dass die Begrifflichkeiten »intern« und »extern« nicht unbedingt dem gängigen Sprachgebrauch entsprechen.
Mitarbeiter eines Unternehmens sind im allgemeinen Sprachgebrauch »Interne«. Viele Mitarbeiter kennen Betriebsabläufe deutlich besser als jeder »Externe«, oftmals ist es sogar so, dass Mitarbeiter sogenannte Betriebsinterna kennen und von ihrem Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, Geheimhaltung gegenüber Externen zu wahren. Dennoch trifft hier die anglo-amerikanische Bezeichnung für die KLR, »managerial accounting« eher als »intern«, denn die wenigsten Mitarbeiter eines Unternehmens erhalten Einblick in die KLR, auch wenn sie die entsprechenden Informationen zuliefern müssen.
Adressaten des internen Rechnungswesens
Adressaten der KLR bzw. des internen Rechnungswesens sind die Unternehmensleitung bzw. das Management des Unternehmens. Eigentümer eines Unternehmens gehören nicht zwangsläufig zu den internen Adressaten des Rechnungswesens. Eigentum und Geschäftsführungsfunktion sind schon lange nicht mehr zwangsläufig in einer Person gebündelt. Eine solche Personalunion ist zwar oftmals noch in kleinen Handwerks- oder Handelsbetrieben zu finden, und selbst im Mittelstand gibt es noch eine Vielzahl inhabergeführter Familienunternehmen. Aber schon im Mittelstand und bei vielen Großunternehmen fallen das Eigentum an einem Unternehmen und die Geschäftsführung auseinander. Besonders deutlich wird das bei börsennotierten Aktiengesellschaften mit einem breiten Streubesitz ohne gemeldeten Großaktionär: Das Eigentum an dem Unternehmen liegt dann bei den Aktionären, während die Geschäftsführung von einem für seine Aufgaben besoldeten Vorstand besorgt wird. Weitere Personen sind typischerweise nicht Adressat des internen Rechnungswesens.
Adressaten des externen Rechnungswesens
Die Adressaten des externen Rechnungswesens hingegen sind sehr vielschichtig:
1.der Staat, insbesondere in Form der Finanzbehörden,
2.die Eigentümer eines Unternehmens, die im anglo-amerikanischen Sprachgebrauch »Shareholder« genannt werden, auch wenn das Unternehmen keine Aktiengesellschaft ist und der »share« sich nicht auf »shares« als Aktien, sondern als Eigentumsanteil bezieht,
3.Mitarbeiter des Unternehmens,
4.Kunden, Lieferanten und Wettbewerber des Unternehmens und
5.andere Adressaten wie beispielsweise Verbände oder andere sogenannte Non Governmental Organisations (NGOs).
In Kurzform lassen sich die Adressaten des externen Rechnungswesens mit dem ebenfalls dem anglo-amerikanischen Sprachgebrauch entstammenden Begriff der »Stakeholder« beschreiben. Das sind dem Wortsinne nach alle Personen und Institutionen, die ein wie auch immer geartetes Interesse an den öffentlich zugänglichen Informationen über das betreffende...