Burmann | Die Auslegung und Entwicklung des Begriffs des Rechtsschutzfalles und die Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Praxis | Buch | 978-3-339-11172-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 54, 308 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 382 g

Reihe: Schriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht

Burmann

Die Auslegung und Entwicklung des Begriffs des Rechtsschutzfalles und die Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Praxis


1. Auflage 2019
ISBN: 978-3-339-11172-2
Verlag: Verlag Dr. Kovac

Buch, Deutsch, Band 54, 308 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 382 g

Reihe: Schriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht

ISBN: 978-3-339-11172-2
Verlag: Verlag Dr. Kovac


Diese Dissertation beschäftigt sich mit dem Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung, dem sog. „Rechtsschutzfall“. Was unter diesem Begriff zu verstehen ist und wann der Rechtsschutzfall in zeitlicher Hinsicht eintritt, spielt für die versicherungsrechtliche Praxis eine ganz entscheidende Rolle. Hiervon hängt ab, ob der Versicherungsnehmer von seinem Versicherer die Gewährung von Versicherungsschutz verlangen kann. Diese essentielle Frage beschäftigt Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer seit über 65 Jahren. Die Relevanz der Problematik spiegelt sich selbstverständlich auch in der Rechtsprechung der einzelnen Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof. Die prägende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bildet einen Schwerpunkt des vorliegenden Werkes. Diese wird ebenso wie die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und die Bedingungswerke einzelner Versicherungsunternehmen untersucht. Hierbei steht insbesondere das (mögliche) Verständnis eines „durchschnittlichen Versicherungsnehmers“ hinsichtlich der in den Bedingungswerken vorhandenen Klauseln im Vordergrund. Auch auf das Auftreten von bestimmten Besonderheiten, wie das Massenphänomen des Widerrufs von Darlehensverträgen wird eingegangen. Bezüglich der wechselseitigen Interessen von Versicherern und Versicherungsnehmern ergeben sich hierbei naturgemäß Kontroversen, welche sich in den Bedingungswerken niederschlagen. Eine einheitliche Linie in der Rechtsprechung –insbesondere zum relevanten Problempunkt des „Passivprozesses“ – gibt es hierzu bisher nicht. Da eine Vielzahl von Fragen noch nicht abschließend geklärt ist, bleibt die weitere Entwicklung des Rechtsschutzfalles und der damit zusammenhängender Problemkomplexe weiter spannend.

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