Buch, Deutsch, 195 Seiten, Format (B × H): 160 mm x 236 mm, Gewicht: 478 g
Symposium zum 80. Geburtstag von Dr. Rudolf Brunner am 17. Juni 2000 in Heidelberg
Buch, Deutsch, 195 Seiten, Format (B × H): 160 mm x 236 mm, Gewicht: 478 g
ISBN: 978-3-11-016202-8
Verlag: De Gruyter
Die in diesem Band veröffentlichten Vorträge von acht Wissenschaftlern ehren einen Praktiker in einem Kreis von - fast ausschließlich - Wissenschaftlern; nach wie vor eine Seltenheit. Es begründet sich aus der Hochachtung der Persönlichkeit des Jubilars und der Anerkennung seines fachlichen Lebenswerkes. Die Fragestellung des Symposions: Wie haben sich Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht in den letzten Jahrzehnten entwickelt und welche Perspektiven sind daraus herzuleiten? Zu Beginn des neuen Jahrtausends geht es auch um Europäisierung und Internationalisierung von (Jugend-) Recht in einer globalisierten Welt. Vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungstendenzen der Jugendkriminalität rückt der Grundsatz von Prävention statt Reaktion stärker in den Vordergrund. Rechtsfolgensysteme und Sanktionspraxis sind zu überprüfen, Perspektiven im Jugendstrafverfahren zu entwickeln.
Zielgruppe
Richter/Gerichte (Strafgerichtsbarkeit), Rechtsanwälte, Justizministerien (Bund/Länder), Jugendstrafanstalten, Rechtspfleger- und Polizeischulen;
Vereine der Jugendpflege, Professoren, Institute, Bibliotheken
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
Günther Kaiser: Internationale Tendenzen der Jugendkriminalität und des Jugendkriminalrechts · Michael Walter: Entwicklung der Jugendkriminalität in Deutschland - zugleich: Zum Aussagegehalt des Kriminalitätsanstiegs · Wolfgang Heinz: Die jugendstrafrechtliche Sanktionierungspraxis im Ländervergleich · Hans-Jürgen Kerner: Möglichkeiten und Grenzen der Prävention von Jugendkriminalität · Heinz Schöch: Wie soll die Justiz auf Jugendkriminalität reagieren? · Olaf Miehe: Entwicklungstendenzen im Jugendstrafverfahren · Dieter Rössner: Das Jugendkriminalrecht und das Opfer der Straftat · Dieter Dölling: Die Rechtsfolgen des Jugendgerichtsgesetzes