Datenbank, Deutsch, Online-Datenbank
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Schäffer-Poeschel Verlag
Die Körperschaftsteuer spielt für die nationalen Konzerne sowie für die internationalen Konzerne mit Inlandsberührung, bei denen die Konzernmitglieder ganz überwiegend Kapitalgesellschaften sind, eine zentrale Rolle, wobei dem Rechtsinstitut der Organschaft eine ständig wachsende Bedeutung zukommt. Für die mittelständische Wirtschaft in Deutschland ist die Rechtsform der GmbH die bedeutsamste Organisationsform. Auch für die wirtschaftliche Betätigung der "öffentlichen Hände" und für die steuerliche Behandlung der gemeinnützigen Körperschaften spielt das Körperschaftsteuerrecht eine Schlüsselrolle.
Das Umwandlungssteuergesetz ist für die Unternehmen ebenfalls von großer Bedeutung, da es ihnen ermöglicht, Umstrukturierungen wie Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel steuerneutral durchzuführen. Seit Inkrafttreten des SEStEG betrifft das UmwStG auch grenzüberschreitende Umwandlungen innerhalb der EU und des EWR.
Autor:innen des Kommentars sind ausschließlich Angehörige der Finanzverwaltung, die den Nutzer:innen einen stets kompetenten und verlässlichen Überblick über die aktuelle Rechtslage geben.
Jetzt topaktuell mit:
Neubearbeitung der Kommentierung zu:
• § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)
• § 32 KStG (Sondervorschriften für den Steuerabzug)
• Vor § 15 UmwStG (Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaften idF des Wachstumschancengesetzes)
Aktualisierungen der Kommentierungen zu:
• § 1a KStG (Option zur Körperschaftsbesteuerung)
• § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG (Gemeinnützige Wohnungsunternehmen)
• § 8 d KStG (Fortführungsgebundener Verlustvortrag)
• § 9 KStG (Abziehbare Aufwendungen)
• § 14 KStG (AG oder KGaA als Organgesellschaft)
• § 15 KStG (Ermittlung des Einkommens bei Organschaft)
• § 28 KStG (Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital und Herabsetzung des Nennkapitals)
• § 34 KStG (Schlussvorschriften)
• § 1 UmwStG (Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen)
• § 22 UmwStG (Besteuerung der Anteilseigner)
• § 27 UmwStG (Anwendungsvorschriften)
Zielgruppe
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Steuerrecht, Finanzbehörden