Dorn-Haag | Hexerei und Magie im Strafrecht | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band 4, 499 Seiten

Reihe: Studien und Beiträge zum Strafrecht

Dorn-Haag Hexerei und Magie im Strafrecht

Historische und dogmatische Aspekte
1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-16-154818-5
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Historische und dogmatische Aspekte

E-Book, Deutsch, Band 4, 499 Seiten

Reihe: Studien und Beiträge zum Strafrecht

ISBN: 978-3-16-154818-5
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Noch im 21. Jahrhundert ist der Glaube an Hexerei und Magie verbreitet. In jüngerer Zeit ergangene Judikate belegen, dass es sich hierbei um ein ernstes gesellschaftliches Problem handelt, dem sich die Strafrechtswissenschaft bislang weitgehend entzogen hat. Im Kern geht es um die Strafbarkeit magischer Praktiken wegen Betrugs, abergläubischen Versuchs, Nötigung und Bedrohung, Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz. Verena Dorn-Haag hinterfragt kritisch, ob es dem dogmatisch ausdifferenzierten, geltenden Strafrecht gelingt, Irrationales systematisch konsequent zu beurteilen. Zugleich ordnet sie die aktuellen Fragen in einen dogmenhistorischen Kontext ein: Seit Abschaffung des Hexereidelikts im Zeitalter der Aufklärung stellten Sachverhalte mit Bezug zum Übersinnlichen eine Herausforderung für das Strafrecht dar. Die Autorin zeigt auf, dass bei der Beurteilung von Hexerei und Magie Kontinuitäten bestehen, die bis heute die dogmatische Diskussion prägen.

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1;Cover;1
2;Vorwort;6
3;Inhaltsverzeichnis;8
4;Abkürzungsverzeichnis;22
5;Einleitung;28
6;Erstes Kapitel: Hexerei und Magie – alte und neue Perspektiven;33
6.1;A. „Jenseits der Lehrbuchkriminalität“ – Hexerei und Magie vor deutschen Gerichten im 20. und 21. Jahrhundert;33
6.2;B. Die „Mühsal der Definitionen“ – der Hexerei- und Magiebegriff als Problem;36
6.2.1;I. Probleme bei der Konturierung des Hexerei- und Magiebegriffs;37
6.2.2;II. Der Hexereibegriff;38
6.2.2.1;1. Der elaborierte Hexereibegriff;38
6.2.2.2;2. Verhältnis zum Begriff der Zauberei;39
6.2.3;III. Magiedefinitionen in Gegenwart und Vergangenheit;40
6.2.3.1;1. Überblick;40
6.2.3.2;2. Abstrakte Definitionsversuche;40
6.2.3.3;3. Definition der Magie in Abgrenzung zur Religion;41
6.2.3.4;4. Offener Magiebegriff;42
6.2.3.5;5. Notwendige Abgrenzungen;43
6.2.3.5.1;a) Überblick;43
6.2.3.5.2;b) Magia naturalis und magia daemonica;43
6.2.3.5.3;c) Weiße Magie und schwarze Magie;44
6.2.3.5.4;d) Volksmagie und Gelehrtenmagie;45
6.2.3.5.5;e) Aberglaube und Volksglaube;46
6.2.3.5.6;f) Zusammenfassung;47
6.2.4;IV. Ausgewählte magische Praktiken im Zeitalter der Hexenverfolgung;48
6.2.4.1;1. Magie als Bedrohung – die Schadenszauberei;48
6.2.4.2;2. Zauberei als Rettung – Heilungs-, Schutz- und Abwehrzauber;49
6.2.4.3;3. Schatzgräberei;50
6.2.4.4;4. Wahrsagerei;51
6.2.4.5;5. Zusammenfassung;52
6.2.5;V. „Im Schatten der Aufklärung“ – Hexerei und Magie im 20. und 21. Jahrhundert;52
6.2.5.1;1. Überblick;52
6.2.5.2;2. Hexerei heute;53
6.2.5.2.1;a) Hexenglaube in Deutschland und Europa im 20. und 21. Jahrhundert;53
6.2.5.2.2;b) Hexerei und Magie in anderen Kulturen – ein neues Zeitalter der Hexenverfolgung?;54
6.2.5.3;3. Okkultismus, Esoterik und Parapsychologie;57
6.2.5.4;4. Zusammenfassung;60
6.2.6;VI. Fazit;60
6.3;C. Hexerei und Magie als Forschungsgegenstand der Kriminalwissenschaften;61
6.3.1;I. Fehlende umfassende Auseinandersetzung in der Strafrechtsdogmatik;61
6.3.2;II. Kriminologische und kriminalistische Erkenntnisse zur strafrechtlichen Relevanz von Hexerei und Magie;63
6.3.2.1;1. Überblick;63
6.3.2.2;2. Forschungsstand und Fragestellung;64
6.3.2.3;3. Die Okkulttat;65
6.3.2.4;4. Okkulttäter und Okkultopfer;66
6.4;D. Fazit und Fragestellung;67
7;Zweites Kapitel: Strafrechtliche Relevanz von Hexerei und Magie im Zeitalter der Hexenverfolgung;69
7.1;A. Überblick;69
7.2;B. Zahlen und Fakten;69
7.2.1;I. Verfolgungszeitraum und Opferzahlen;69
7.2.2;II. Mögliche Ursachen der Verfolgung;71
7.3;C. „Konstruktion der Intellektuellen“? Die Entwicklung des frühneuzeitlichen Hexerei- und Magiedelikts;72
7.3.1;I. Hexerei- und Magiedelikt im Spiegel des frühneuzeitlichen theokratischen Strafverständnisses Benedict Carpzovs;72
7.3.2;II. Der Schadensrealismus als ursprünglicher Strafgrund: Magie als reale Bedrohung;74
7.3.3;III. Die Herausbildung von Hexerei und Magie als Religionsdelikt;76
7.3.3.1;1. Die Lehre vom Dämonenpakt als Grundlage für die Spiritualisierung des Hexereidelikts;76
7.3.3.2; 2. Ausdifferenzierung der Hexen- und Magielehre in der Dämonologie;78
7.3.3.2.1;a) Abfall vom Glauben als entscheidendes Strafbarkeitskriterium;78
7.3.3.2.2;b) Aufrechterhaltung des Schadensrealismus im Malleus Maleficarum;79
7.3.3.2.3;c) Gegenströmung zum Schadensrealismus: Fiktionalismus und Versuchslösung;80
7.4;D. Die Strafbarkeit von Hexerei und Magie in gemeinrechtlichen Kodifikationen;80
7.4.1;I. Überblick;80
7.4.2;II. Strafbarkeit des elaborierten Hexereidelikts;81
7.4.2.1;1. Materiell rechtliche Grundlagen der Hexenverfolgung:Der Tatbestand des Hexereidelikts in frühneuzeitlichen Kodifikationen;81
7.4.2.1.1;a) Schadensrealismus in der Constitutio Criminalis Carolina;81
7.4.2.1.2;b) Teufelspakt als allein konstitutive Strafbarkeitsvoraussetzung in den Kursächsischen Konstitutionen von 1572;83
7.4.2.1.3;c) Eingang der elaborierten Hexenlehre in die Spruchpraxis;85
7.4.2.2;2. Der Hexenprozess;85
7.4.2.3;3. Zusammenfassung;90
7.4.3;III. Strafbarkeit der Magie in gemeinrechtlichen Kodifikationen und Policeyordnungen;90
7.5;E. Fazit;95
8;Drittes Kapitel: Die Abschaffung des Hexerei- und Magiedelikts im Zeitalter der Aufklärung;96
8.1;A. Überblick;96
8.2;B. Die Strafbarkeit von Hexerei und Magie im Zeitalter der Aufklärung;96
8.2.1;I. Anna Göldi – Hexerei als „Justizmord“;96
8.2.2;II. Gesetzliche Normierung des Hexerei- und Magiedelikts im Zeitalter der Aufklärung;97
8.2.3;III. Letzte Hexenprozesse im 18. Jahrhundert;100
8.2.4;IV. Zusammenfassung;103
8.3;C. „Befreiung vom Aberglauben heißt Aufklärung“? Hexerei und Magie im Spiegel der Aufklärungsphilosophie;104
8.3.1;I. Kernforderungen der Strafrechtsphilosophie im Zeitalter der Aufklärung;104
8.3.2;II. Zweifel an Magie und Hexerei am Vorabend der Aufklärung;106
8.3.2.1;1. Überblick;106
8.3.2.2;2. Kritik an der Dämonologie und am Wesen der Hexerei;107
8.3.2.3;3. Verfahrenskritik;109
8.3.2.4;4. Konsequente Ablehnung des Hexereidelikts: Christian Thomasius und Balthasar Bekker;111
8.3.3;III. Zusammenfassung;114
8.4;D. Hexerei, Magie und Strafrechtsreform;114
8.4.1;I. Überblick;114
8.4.2;II. Strafrecht als „Modeerscheinung“: Das Berner Preisausschreiben als gesamteuropäisches Phänomen;114
8.4.3;III. Frontalangriff der europäischen Aufklärungsliteratur;116
8.4.3.1;1. Prominente Aufklärer zur Haltlosigkeit der Hexerei;116
8.4.3.2;2. Der deutsche Aufklärer Karl Ferdinand Hommel zu Magie und Hexerei;118
8.4.3.3;3. Der Umgang mit Hexerei und Magie in Reformentwürfen;119
8.4.3.3.1;a) Pathetische Kritik am Hexerei- und Magiedelikt in deutschen Reformentwürfen;119
8.4.3.3.2;b) Letzte Spuren des Magieglaubens;121
8.4.3.4;4. Exkurs: Vom Bayerischen Hexenkrieg zum Gassnerstreit – Hexerei und Magie als Gegenstand der Satire;122
8.4.4;IV. Fortbestand des Glaubens an Hexerei und Magie als neue Gefahr;123
8.5;E. Strafrechtliche Neubewertung von Hexerei und Magie im Zeitalter der Aufklärung;126
8.5.1;I. Überblick;126
8.5.2;II. Die „Umschiffung abgeschmackter Gesetze“ am Beispiel des Art. 109 CCC;127
8.5.3;III. Regelungsvorschläge der Aufklärungsliteratur;128
8.5.3.1;1. Hexerei und Magie als Religionsdelikt;128
8.5.3.1.1;a) Hexerei und Magie als Gotteslästerung bzw. Delikt gegen die Religionsgesellschaften;128
8.5.3.1.2;b) Säkularisierung der Religionsdelikte;129
8.5.3.2;2. Hexerei und Magie als Betrug;132
8.5.3.2.1;a) Praktische Relevanz einer Betrugsstrafbarkeit;132
8.5.3.2.2;b) Dogmengeschichtlicher Abriss: Gemeinrechtliche Betrugsdoktrin;133
8.5.3.2.2.1;aa) Gesetzeslage im 18. Jahrhundert;133
8.5.3.2.2.2;bb) Falsum und Stellionat im römischen Recht;133
8.5.3.2.2.3;cc) Rezeption im gemeinen Strafrecht;134
8.5.3.2.3;c) Strafbarkeit von Hexerei und Magie als Betrug in Reformschriften;136
8.5.3.2.4;d) Zusammenfassung;140
8.5.3.3;3. Strafbarkeit von Hexerei und Magie als abergläubischer Versuch nach deutschen Reformentwürfen;140
8.5.3.3.1;a) Praktische Relevanz;140
8.5.3.3.2;b) Dogmengeschichtliche Hintergründe;141
8.5.3.3.3;c) Die ungelöste Frage des untauglichen, abergläubischen Versuchs in den Reformentwürfen;145
8.5.3.3.4;d) Zusammenfassung;147
8.5.3.4;4. Gefahren von Hexerei und Magie für Leib und Leben;147
8.5.3.4.1;a) Bedeutung der Thematik;147
8.5.3.4.2;b) Hexerei und Magie als Angriff gegen Leib und Leben im Pflaum?schen Entwurf;147
8.5.3.4.3;c) „Entzauberung“ des Veneficiums in den Reformschriften;148
8.5.3.4.4;d) Magie als strafbare Quacksalberei;150
8.5.3.5;5. Hexerei und Magie als Gegenstand einer strafrechtlich relevanten Drohung?;151
8.5.3.6;6. Zusammenfassung;151
8.5.4;IV. Praktische Umsetzung der wissenschaftlichen Reformarbeiten am Beispiel des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten;152
8.5.4.1;1. Hexerei und Magie als strafbarer Aberglaube;152
8.5.4.2;2. Hexerei und Magie als Betrug;152
8.5.4.3;3. Strafbarkeit magischer Praktiken als abergläubischer Versuch;155
8.5.4.4;4. Gefahren für Leib und Leben;156
8.5.4.4.1;a) Relevanz der Schadenszauberei im Rahmen des Vergiftungstatbestands;156
8.5.4.4.2;b) Strafbarkeit weißer Magie als Kurpfuscherei oder Quacksalberei?;157
8.6;F. Fazit;157
9;Viertes Kapitel: Strafrechtliche Relevanz von Hexerei und Magie zwischen Aufklärung und Reichsgründung;158
9.1;A. Aberglaube und Strafrecht in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts;158
9.1.1;I. Praktische und dogmatische Relevanz der Thematik;158
9.1.2;II. Entstehung einer neuen Strafrechtswissenschaft und Strafgesetzgebung;159
9.2;B. „Ausbeutung der Leichtgläubigkeit“: Strafrechtliche Relevanz von Hexerei und Magie im Rahmen des Betrugs;160
9.2.1;I. Überblick;160
9.2.2;II. Die Weichenstellung für eine einheitliche Betrugsdogmatik;161
9.2.2.1;1. Entstehung eines abstrakten Betrugstatbestands;161
9.2.2.1.1;a) Dogmatische und rechtspolitische Fragen;161
9.2.2.1.2;b) Abgrenzungsschwierigkeiten zu Beginn des 19. Jahrhunderts;161
9.2.2.1.3;c) Ursprünge eines abstrakten Betrugstatbestands;162
9.2.2.2;2. Zwischen verbotenem Betrug und erlaubter Geschäftstüchtigkeit;164
9.2.2.2.1;a) Begrenzung des Strafrechtsschutzes als kriminalpolitische Ausgangsfrage;164
9.2.2.2.2;b) Übersicht zu den Abgrenzungskriterien;164
9.2.3; III. Hexerei und Magie als Relikte der gemeinrechtlichen Betrugskasuistik zu Beginn des 19. Jahrhunderts bei ausgewählten Autoren;166
9.2.3.1;1. Das teilweise „Überleben“ der Kasuistik in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts;166
9.2.3.2;2. Erfordernis einer Gegenleistung als Strafbarkeitsvoraussetzung des abergläubischen Betrugs;167
9.2.3.3;3. Differenzierung zwischen unterschiedlichen Formen der Hexerei und Magie bei der Strafzumessung;168
9.2.4;IV. Hexerei und Magie im Rahmen des Betrugs vor dem Hintergrund der Reformansätze in der juristischen Literatur des 19. Jahrhunderts;169
9.2.4.1;1. Gefährdung der Allgemeinheit als quantitatives Strafbarkeitskriterium;169
9.2.4.2;2. Die qualifizierte Täuschungshandlung als Restriktionsansatz;170
9.2.4.2.1;a) Die Geburt des Opfermitverschuldens beim Betrug;170
9.2.4.2.2;b) Bestimmung des Opfermitverschuldens anhand der objektiven Vermeidbarkeit des Irrtums;171
9.2.4.2.3;c) Bestimmung des Opfermitverschuldens anhand eines individuellen Maßstabs;172
9.2.4.2.3.1;aa) Gründe und Ausformung;172
9.2.4.2.3.2;bb) Folgen für die Strafbarkeit des Okkultbetrugs;173
9.2.4.2.4;d) Ablehnung des Opfermitverschuldens als Restriktionsansatz;174
9.2.4.2.5;e) Zusammenfassung;175
9.2.5;V. Strafbarkeit von Hexerei und Magie als Betrug nach den Territorialgesetzen bis zum Erlass des Preußischen Strafgesetzbuchs von 1851;176
9.2.5.1;1. Die Frage nach einer ausdrücklichen Regelung von Hexerei und Magie im Rahmen des Betrugs;176
9.2.5.2;2. Neubewertung von Hexerei und Magie in eigenständigen Betrugsregelungen;176
9.2.5.3;3. Strafbarkeit trotz Fehlens einer ausdrücklichen Regelung;178
9.2.5.4;4. Zusammenfassung;179
9.2.6;VI. Differenzierung zwischen strafbarem und straflosem Okkultbetrug anhand einer sich entwickelnden allgemeinen Betrugsdogmatik;180
9.2.6.1;1. Überblick;180
9.2.6.2;2. Restriktive Auslegung des Okkultbetrugs mithilfe der allgemeinen Betrugsdogmatik;180
9.2.6.2.1;a) Kriminalpolitische Ausgangsfrage;180
9.2.6.2.2;b) Dogmatische Lösungsansätze in der Wissenschaft;181
9.2.6.2.3;c) Gesetzesauslegung im Lichte der allgemeinen Betrugsdogmatik am Beispiel Bayerns;183
9.2.6.2.4;d) Fälle aus der Rechtsprechung Bayerns und Württembergs;185
9.2.6.3;3. Wahrsagerei, Kartenschlagen und Zeichendeuterei als Gegenstand des Polizeistrafrechts;186
9.2.6.4;4. Zusammenfassung;187
9.2.7;VII. Strafbarkeit von Hexerei und Magie als Betrug seit Erlass des Preußischen Strafgesetzbuchs von 1851;187
9.2.7.1;1. Entstehung und Regelungsgehalt des § 241 PrStGB;187
9.2.7.2;2. Strafrechtliche Relevanz von Hexerei und Magie nach preußischer Betrugsdogmatik;189
9.2.7.2.1;a) „Sieg“ des Tatsachenbegriffs als Restriktionsansatz;189
9.2.7.2.2;b) Unbeachtlichkeit des Opfermitverschuldens;192
9.2.7.2.3;c) Zusammenfassung;193
9.2.7.3;3. Strafbarkeit von Hexerei und Magie nach dem Bayerischen Strafgesetzbuch von 1861;193
9.2.7.4;4. Strafbarkeit von Hexerei und Magie als Betrug nach dem Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund;194
9.2.8;VIII. Fazit;195
9.3;C. Strafbarkeit magischer Praktiken als abergläubischer Versuch?;196
9.3.1;I. v. Feuerbachs „Wallfahrt eines Baiern“ als Beginn der Dogmatik zum abergläubischen Versuch;196
9.3.2;II. Untauglicher und abergläubischer Versuch im Kontext der Strafrechtsreform;197
9.3.2.1;1. Versuchsdogmatik als straftheoretische Grundentscheidung;197
9.3.2.2;2. Der Strafgrund des Versuchs;198
9.3.2.2.1;a) Überblick;198
9.3.2.2.2;b) Die älteren abstrakt-objektiven Theorien;199
9.3.2.2.3;c) Subjektive Theorien;202
9.3.2.2.4;d) Zusammenfassung;203
9.3.3;III. Strafrechtliche (Ir-)Relevanz des abergläubischen Versuchs nach Ansicht der Literatur im 19. Jahrhundert;204
9.3.3.1;1. Überblick;204
9.3.3.2;2. Begründungen für die Straflosigkeit des abergläubischen Versuchs nach Auffassung der „älteren objektiven Theorie“;204
9.3.3.2.1;a) Überblick;204
9.3.3.2.2;b) Ablehnung des (absolut) untauglichen und somit des abergläubischen Versuchs mangels Gefährlichkeit;205
9.3.3.2.3;c) Straflosigkeit mangels Ausführungshandlung;207
9.3.3.2.4;d) Perspektivwechsel: Auswirkungen des Beispiels vom Totbeten auf den dogmatischen Diskurs der Objektivisten und Kritik;207
9.3.3.3;3. Straflosigkeit nach überwiegender Auffassung der Subjektivisten;208
9.3.3.3.1;a) Straflosigkeit des abergläubischen Versuchs als argumentatives Problem;208
9.3.3.3.2;b) Übernatürliches als grundsätzlich rechtlich irrelevantes Verhalten;209
9.3.3.3.3;c) Beteiligungslösung;209
9.3.3.3.4;d) Straflosigkeit des abergläubischen Versuchs mangels bösen Willens;210
9.3.3.4;4. Strafbarkeit des abergläubischen Versuchs;211
9.3.3.5;5. Relevanz des abergläubischen Versuchs nach Polizeistrafrecht?;213
9.3.3.6;6. Zusammenfassung;213
9.3.4;IV. Strafrechtliche Irrelevanz des abergläubischen Versuchs nach den Territorialgesetzen bis zum Inkrafttreten des Preußischen Strafgesetzbuchs von 1851;213
9.3.4.1;1. Überblick;213
9.3.4.2;2. Straflosigkeit des abergläubischen Versuchs;214
9.3.4.2.1;a) Straflosigkeit trotz Fehlens einer eindeutigen Regelung;214
9.3.4.2.2;b) Eindeutige Regelung der Straflosigkeit;217
9.3.4.3;3. Eingeschränkte Strafbarkeit des abergläubischen Versuchs?;221
9.3.4.3.1;4. Zwischenfazit;224
9.3.4.3.2;V. Strafrechtliche Relevanz des abergläubischen Versuchs seit Erlass des Preußischen Strafgesetzbuchs von 1851;224
9.3.4.3.2.1;1. Der abergläubische Versuch nach dem Preußischen Strafgesetzbuch von 1851;224
9.3.4.3.2.2;2. Unterschiedliche Weiterentwicklung des Versuchsverständnisses am Beispiel Bayerns und Sachsens;227
9.3.4.3.3;VI. Fazit;228
9.4;D. Strafbarkeit von Hexerei und Magie als Religionsdelikt;229
9.5;E. Hexerei und Magie im Bereich der Delikte gegen Leib und Leben;231
9.5.1;I. Umdeutung des Veneficiums in Mord und Körperverletzung;231
9.5.2;II. Rechtliche Relevanz magischer Heilung;232
9.6;F. Fazit;234
10;Fünftes Kapitel: Strafbarkeit von Hexerei und Magie seit der Reichsgründung;235
10.1;A. Hexerei und Magie im Strafrecht des 20. und 21. Jahrhunderts;235
10.2;B. Strafrechtliche Relevanz von Hexerei und Magie als Okkultbetrug seit der Reichsgründung;237
10.2.1;I. Überblick;237
10.2.2;II. Praktische Relevanz von Hexerei und Magie im Bereich des Betrugstatbestands seit Erlass des Reichsstrafgesetzbuchs;238
10.2.2.1;1. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs;238
10.2.2.2;2. Untergerichtliche Rechtsprechung;241
10.2.3;III. Strafbarkeit des Okkultbetrugs nach h. M. unter Geltung des RStGB und StGB;245
10.2.3.1;1. Das Wesen des Betrugs seit Erlass des Reichsstrafgesetzbuchs;245
10.2.3.2;2. Zurückdrängung des Opfermitverschuldens auf Tatbestandsebene seit Erlass des Reichsstrafgesetzbuchs;246
10.2.3.3;3. Keine besondere Qualität der Täuschungshandlung;248
10.2.3.4;4. Scheitern des Tatsachenbegriffs als Restriktionsansatz für den Okkultbetrug;249
10.2.3.4.1;a) Hexerei und Magie als Gegenstand der Täuschungshandlung;249
10.2.3.4.2;b) Mögliche Gegenstände der Tatsachenbehauptung;250
10.2.3.4.3;c) Die Entwicklung des Tatsachenbegriffs seit 1871;251
10.2.3.4.4;d) Hexerei und Magie als äußere Tatsachen;253
10.2.3.4.4.1;aa) Extension des Begriffs der äußeren Tatsachen durch Wahrunterstellung;253
10.2.3.4.4.2;bb) Notwendigkeit der exakten Bestimmung des Täuschungsgegenstands;255
10.2.3.4.4.3;cc) Fallgruppen von Hexerei und Magie als äußere Tatsachen;256
10.2.3.4.4.4;dd) Zusammenfassung;257
10.2.3.4.5;e) Hexerei und Magie als innere Tatsachen;257
10.2.3.4.6;f) Exkurs: Die Ausscheidung von Magie und Hexerei aus dem Tatsachenbegriff in anderen Bereichen des materiellen Strafrechts und Strafprozessrechts;258
10.2.3.4.7;g) Zusammenfassung;260
10.2.3.5;5. Erregung oder Unterhaltung eines Irrtums;260
10.2.3.6;6. Das Problem des Vermögensschadens;263
10.2.3.6.1;a) Überblick;263
10.2.3.6.2;b) RGSt 44, 230 – „Eine Revolution in der Rechtsprechung des Reichsgerichts zum (Okkult-, V. D.-H.) Betrug“;263
10.2.3.6.3;c) Der Vermögensschaden beim Okkultbetrug vor RGSt 44, 230;264
10.2.3.6.4;d) Der Vermögensschaden beim Okkultbetrug seit RGSt 44, 230 bis 1945;268
10.2.3.6.4.1;aa) Der wirtschaftliche Vermögens- und Schadensbegriff des Reichsgerichts;268
10.2.3.6.4.2;bb) Konsequenzen für den Okkultbetrug;269
10.2.3.6.4.3;cc) Kausalitätsprobleme im Bereich des Vermögensschadens;270
10.2.3.6.5;e) Vermögensschaden beim Okkultbetrug seit 1945;271
10.2.3.6.5.1;aa) Vermögenslehren und Schadensbegriff;271
10.2.3.6.5.2;bb) Vermögensschaden bei der unmöglichen, nicht gesetzes- oder sittenwidrigen magischen Leistung;273
10.2.3.6.5.3;cc) Vermögensschaden bei rechts- oder sittenwidrigem Vertrag über magische Leistungen;273
10.2.3.6.5.4;dd) Kausalität zwischen Irrtum und Vermögensverfügung bzw. Vermögensschädigung als Tatfrage;275
10.2.3.6.6;f) Zusammenfassung;276
10.2.3.7;7. Beweisprobleme im Vorsatzbereich;276
10.2.3.8;8. Okkultbetrug und Strafzumessung;277
10.2.3.9;9. Berechtigte Sonderstellung des Okkultbetrugs innerhalb der herrschenden Betrugsdoktrin;279
10.2.4;IV. Tatbestandsrestriktion als Ausnahmephänomen unter Geltung des Reichsstrafgesetzbuchs;281
10.2.4.1;1. Geringe Berücksichtigung des Opfermitverschuldens unter Geltung des Reichsstrafgesetzbuchs;281
10.2.4.2;2. Restriktionsansätze im Bereich der Täuschungshandlung und des Tatsachenbegriffs;282
10.2.4.3;3. Irrtumserregung;283
10.2.4.4;4. Restriktionsansätze im Bereich des Vermögensschadens;284
10.2.4.5;5. Zusammenfassung;285
10.2.5; V. Strafbarkeit des Okkultbetrugs vor dem Hintergrund neuerer Restriktionsbemühungen;285
10.2.5.1;1. Überblick;285
10.2.5.2;2. Die Wiedergeburt der Opfermitverantwortung in Viktimologie und Viktimodogmatik;286
10.2.5.3;3. Restriktionsansätze im Bereich der Täuschungsqualität;288
10.2.5.3.1;a) Viktimologisch?normative Einbeziehung des Opfermitverschuldens;288
10.2.5.3.2;b) Normativ-dogmatische Abgrenzung betrugsrelevanter von betrugsirrelevanten Täuschungshandlungen anhand der Bestimmung von Zuständigkeitsbereichen;290
10.2.5.3.3;c) Kritische Würdigung;293
10.2.5.4;4. Straflosigkeit des Okkultbetrugs mangels Tatsachenbehauptung;294
10.2.5.4.1;a) Unterschiedliche Restriktionsansätze im Bereich des Tatsachenbegriffs;294
10.2.5.4.2;b) Subsumtion von Hexerei und Magie als Wortlautüberdehnung des herrschenden Tatsachenbegriffs;294
10.2.5.4.3;c) Ausscheidung von Hexerei und Magie über eine Normativierung des Tatsachenbegriffs;296
10.2.5.4.4;d) Zusammenfassung;300
10.2.5.5;5. Opfermitverantwortung im Irrtumsbereich;300
10.2.5.6;6. Opfermitverantwortung im Bereich der Kausalität zwischen Täuschung und Irrtum;303
10.2.5.7;7. Objektive Zurechnung als universeller Restriktionsansatz;305
10.2.5.8;8. Restriktion des Vermögensschadens beim Okkultbetrug;308
10.2.5.8.1;a) Vorteile des Restriktionsansatzes;308
10.2.5.8.2;b) Begrenzung des Schadensbegriffs mittels der Figur des Opfermitverschuldens;308
10.2.5.8.3;c) Subjektivierung des Schadensbegriffs;309
10.2.5.8.4;d) Kritische Würdigung;311
10.2.5.9;9. Restriktion auf Strafzumessungsebene;312
10.2.6;VI. Fazit;314
10.2.7;VII. Exkurs: Strafrechtliche Neubewertung von Hexerei und Magie in Gaukeleiparagraphen und Wahrsageverordnungen bis Mitte des 20. Jahrhunderts;315
10.2.7.1;1. Gaukelei als landesstrafrechtlicher Auffangtatbestand zum Betrug;315
10.2.7.2;2. Gaukelei als „Frucht der Aufklärungszeit“;316
10.2.7.3;3. Strafbarkeitsvoraussetzungen;317
10.2.7.3.1;a) Strafbare Hexerei und Magie;317
10.2.7.3.2;b) Das „Sich-Abgeben“ mit Gaukeleien;319
10.2.7.3.3;c) Fehlendes Erfordernis einer Täuschungshandlung oder eines Vermögensschadens nach h. M;321
10.2.7.4;4. Abschaffung der Gaukeleivorschriften;324
10.2.7.5;5. Strafbarkeit der Wahrsagerei nach den „Wahrsageverordnungen“;324
10.2.7.6;6. Zusammenfassung;326
10.3;C. Die Ausübung von Hexerei und Magie als grober Unfug gem. § 360 I Nr. 11 Alt. 2 RStGB/StGB a. F.;326
10.3.1;I. Der Spuk von Resau;326
10.3.2;II. Gesetzlicher Tatbestand;327
10.3.2.1;1. Bedeutung für die Neubewertung von Hexerei und Magie;327
10.3.2.2;2. Die Definition der herrschenden Meinung;328
10.3.3;III. Probleme bei der Subsumtion magischer Praktiken;331
10.3.3.1;1. Hexerei und Magie als Gefahr für die öffentliche Ordnung;331
10.3.3.2;2. Spuk als grober Unfug;331
10.3.3.3;3. Spiritismus als Belästigung des Publikums?;333
10.3.3.4;4. Wahrsagen als Sonderproblem;333
10.3.3.5;5. Sonstige Magie;336
10.3.3.6;6. Strafbarkeit von Hexerei und Magie im Rahmen des § 118 OwiG seit 1975;336
10.3.3.7;7. Zusammenfassung;337
10.4;D. Strafbarkeit magischer Praktiken als abergläubischer Versuch seit der Reichsgründung?;338
10.4.1;I. Überblick;338
10.4.2;II. Jenseits des „Kuriositätenkabinetts“: Totbeten als praktisches und dogmatisches Problem;339
10.4.3;III. Abergläubischer Versuch, irrealer Versuch, Wahndelikt und grob unverständiger Versuch;341
10.4.3.1;1. Abergläubischer und irrealer Versuch;341
10.4.3.2;2. Grob unverständiger Versuch;343
10.4.3.3;3. Wahndelikt;344
10.4.4;IV. Das Schweigen des Gesetzes zum abergläubischen Versuch;346
10.4.4.1;1. Überblick;346
10.4.4.2;2. Regelung im RStGB und im StGB a. F.;346
10.4.4.3;3. Regelung de lege lata;347
10.4.4.4;4. Fazit;349
10.4.5;V. Versuchstheorien seit Erlass des Reichsstrafgesetzbuchs;350
10.4.5.1;1. Überblick;350
10.4.5.2;2. Objektive Theorien;350
10.4.5.2.1;a) Neuere objektive Theorie;350
10.4.5.2.2;b) Die Lehre vom Mangel am Tatbestand;353
10.4.5.2.3;c) Modifizierte objektive Theorien;355
10.4.5.3;3. Subjektive Theorien;356
10.4.5.3.1;a) Grundlagen der subjektiven Versuchstheorie;356
10.4.5.3.2;b) Die subjektive Theorie in Rechtsprechung und h. M.;357
10.4.5.4;4. Gemischte Theorien;359
10.4.5.4.1;a) Die (herrschende) Eindruckstheorie;359
10.4.5.4.2;b) Expressiv-Werden des Normbruchs;359
10.4.5.4.3;c) Roxins Vereinigungstheorie;360
10.4.5.5;5. Neuere Ansichten;361
10.4.5.6;6. Zusammenfassung;363
10.4.6;VI. Strafrechtliche Relevanz des abergläubischen Versuchsnach § 43 RStGB und § 43 StGB a. F.;363
10.4.6.1;1. Überblick;363
10.4.6.2;2. Strafrechtliche Irrelevanz von Hexerei und Magie als abergläubischer Versuch nach Ansicht des Reichsgerichts;364
10.4.6.3;3. Gründe für die Straflosigkeit des abergläubischen Versuchs nach Ansicht der zeitgenössischen Literatur;365
10.4.6.3.1;a) Überblick;365
10.4.6.3.2;b) Straflosigkeit mangels objektiver Gefährlichkeit der Handlung;366
10.4.6.3.3;c) Verneinung des Vorsatzes mangels Verursachungswillens;367
10.4.6.3.4;d) Verneinung des Vorsatzes mangels Gefährlichkeit des bösen Willens;368
10.4.6.4;5. Zusammenfassung;370
10.4.6.5;4. Strafbarkeit des abergläubischen Versuchs als Konsequenz des Subjektivismus;369
10.4.7;VII. Strafrechtliche Relevanz des abergläubischen Versuchs seit Inkrafttreten des § 23 III StGB n. F.;371
10.4.7.1;1. Überblick;371
10.4.7.2;2. Straflosigkeit des abergläubischen Versuchs aufgrund fehlender Subsumierbarkeit unter §§ 22 ff. StGB n. F.;372
10.4.7.2.1;a) Dogmatische Anknüpfungspunkte;372
10.4.7.2.2;b) Kategorischer Ausschluss von den Versuchsregelungen;372
10.4.7.2.3;c) Materiell?rechtliche Begründung einer Straflosigkeit;373
10.4.7.2.3.1;aa) Vorzugswürdigkeit dieses Ansatzes;373
10.4.7.2.3.2;bb) Straflosigkeit aufgrund fehlenden Deliktsverwirklichungswillens;373
10.4.7.2.3.3;cc) Differenzierung zwischen passivem und aktivem abergläubischem Versuch;375
10.4.7.2.3.4;dd) Exkurs: Strafrechtliche Relevanz des abergläubischen Versuchs der Anstiftung, § 30 I 1 Alt. 1 StGB n. F. bzw. der abergläubischen versuchten mittelbaren Täterschaft?;377
10.4.7.2.3.5;ee) Fehlender Vorsatz bezüglich eines kausalen Verhaltens;378
10.4.7.2.3.6;ff) Fehlender Vorsatz bezüglich eines objektiv zurechenbaren Verhaltens bzw. Erfolgs;380
10.4.7.2.3.7;gg) Straflosigkeit mangels unmittelbaren Ansetzens;382
10.4.7.2.4;d) Straflosigkeit mangels rechtserschütternden Eindrucks;383
10.4.7.2.5;e) Straflosigkeit des abergläubischen Versuchs nach neueren Versuchstheorien;384
10.4.7.2.6;f) Zusammenfassung;385
10.4.7.3;3. Der abergläubische Versuch als Unterfall von § 23 III StGB n. F.;385
10.4.7.3.1;a) Überblick;385
10.4.7.3.2;b) Gründe für die Subsumtion unter § 23 III StGB n. F.;385
10.4.7.3.3;c) Obligatorische Straflosigkeit bzw. fakultative Strafmilderung gem. § 23 III 2 StGB n. F;387
10.4.7.3.4;d) Differenzierte Beurteilung des abergläubischen Versuchs: Tatbestandsausschluss vs. Subsumtion unter § 23 III StGB n. F.;389
10.4.7.3.5;e) Zusammenfassung;390
10.4.7.4;4. Kritische Würdigung;390
10.4.8;VIII. Fazit;391
10.4.9;IX. Exkurs: Strafrechtliche (Ir-)Relevanz des abergläubischen Irrtums?;393
10.4.9.1;1. Überblick;393
10.4.9.2;2. Das dogmatische Potential des „Sirius-“ und „Katzenkönigfalls“;394
10.4.9.3;3. Abergläubischer Erlaubnis(tatbestands)? und Verbotsirrtum im „Katzenkönigfall“ (BGHSt 35, 347);395
10.4.9.3.1;a) Fragestellung;395
10.4.9.3.2;b) Annahme eines vermeidbaren Verbotsirrtums durch den Bundesgerichtshof;395
10.4.9.3.3;c) Irrelevanz des abergläubischen Irrtums als Folge der Irrelevanz abergläubischen Versuchens nach Ansicht der Literatur;396
10.4.9.3.4;d) Relevanz des abergläubischen Irrtums außerhalb des Versuchs;398
10.4.9.3.5;e) Kritische Würdigung;400
10.4.9.4;4. Abergläubischer Irrtum analog § 16 I StGB im „Siriusfall“ (BGHSt 32, 38);402
10.4.9.5;5. Konsequenzen der Auffassungen für die Relevanz abergläubischer Rettungsbemühungen;403
10.5;E. Hexerei und Magie als Gegenstand einer strafrechtlich relevanten Drohung;405
10.5.1;I. Drohung mit Hexerei und Magie als praktisches und dogmatisches Problem;405
10.5.1.1;1. Bloße Theorie oder praktische Relevanz?;405
10.5.1.2;2. Dogmatische Fragestellung;406
10.5.2;II. Übersinnliches als Gegenstand einer Drohung;407
10.5.2.1;1. Die Tatbestandsmerkmale des Drohens und Bedrohens im Besonderen Teil des StGB;407
10.5.2.2;2. Hexerei und Magie als Gegenstand einer strafrechtlich relevanten Drohung am Beispiel der Nötigung (§ 240 StGB);408
10.5.2.2.1;a) Hexerei und Magie als Übel;408
10.5.2.2.2;b) Empfindlichkeit des Übels bei Drohung mit Hexerei und Magie;409
10.5.2.2.2.1;aa) Psychologische vs. normative Betrachtung des Rechtsguts der Willensfreiheit;409
10.5.2.2.2.2;bb) Individuell-normativer Maßstab der Rechtsprechung und h. L.;410
10.5.2.2.2.3;cc) Individuell-objektiver Maßstab;411
10.5.2.2.2.4;dd) Objektivierte Ansätze;411
10.5.2.2.2.5;ee) Normativierung: Nötigung als vertypte mittelbare Täterschaft;412
10.5.2.2.2.6;ff) Rein subjektiver/individueller Ansatz;414
10.5.2.2.3;c) Zwischenfazit;414
10.5.2.2.4;d) Krank- und Tothexen als Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben;415
10.5.2.3;3. Straflosigkeit der Bedrohung mit Hexerei gem. § 241 StGB;416
10.5.3;III. Fazit;419
10.6;F. Strafrechtlicher Schutz vor Gefahren für Leib und Leben durch Hexerei und Magie;420
10.6.1;I. Hexerei und Magie als (mittelbare) Gefahr für Leib und Leben;420
10.6.2;II. Strafrechtliche Relevanz der heilenden Magie nach § 5 Heilpraktikergesetz;422
10.6.2.1;1. Regelungsgehalt und dogmatische Probleme;422
10.6.2.2;2. Abschaffung des Kurierzwangs;423
10.6.2.2.1;a) Diskussion in Wissenschaft und Praxis;423
10.6.2.2.2;b) Kurierfreiheit und magische Heilung;424
10.6.2.3;3. „Ausübung der Heilkunde“ im Sinne von § 1 II HeilprG;426
10.6.2.3.1;a) Der verwaltungsrechtliche Heilkundebegriff;426
10.6.2.3.2;b) Der strafrechtliche Heilkundebegriff des Bundesgerichtshofs;427
10.6.2.3.3;c) Zusammenfassung;428
10.6.2.4;4. Magische Heilung als Ausübung der Heilkunde im Sinne von § 1 II HeilprG;428
10.6.2.4.1;a) Die Rechtsprechung der Strafgerichte;428
10.6.2.4.2;b) Verwaltungs- und Zivilrechtsprechung;431
10.6.2.4.3;c) Auffassung in der Literatur;433
10.6.2.4.4;d) Zusammenfassung;434
10.6.2.5;5. Ausschluss der Geistheilung aus dem Anwendungsbereich des Heilpraktikergesetzes;434
10.6.2.5.1;a) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004;434
10.6.2.5.2;b) Auswirkungen auf die Praxis;436
10.6.2.5.3;c) Kritische Würdigung;437
10.6.2.5.4;d) Überlegungen de lege lata und de lege ferenda;438
10.6.2.6;6. Exkurs: Verbotene Werbung mit Geistheilung und anderen magischen Praktiken;439
10.6.2.7;III. Strafbarkeit im Rahmen der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte;441
10.6.2.7.1;1. Mittelbare Gefahren durch Geist- und Wunderheilung;441
10.6.2.7.2;2. Strafbarkeit gefährlicher Behandlungsmethoden von Geist- und Wunderheilern sowie sonstiger magischer Praktiken;443
10.6.2.7.3;3. Hexerei und Magie als Tatmotiv und Tathandlung für Körperverletzung und Fremdtötung;444
10.6.2.7.4;4. Exkurs: Magischer „Wahn“ und Schuld?;445
10.6.2.8;IV. Fazit;446
11;Zusammenfassung und Ausblick;448
12;Literaturverzeichnis;454
13;Personenregister;494
14;Sachregister;496


Dorn-Haag, Verena J.
Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg; Erstes juristisches Staatsexamen; seit 2010 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Risiko- und Präventionsstrafrecht sowie Juristische Zeitgeschichte an der Universität Augsburg.



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