Ehrlich / Rehbinder | Grundlegung der Soziologie des Rechts | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 439 Seiten

Ehrlich / Rehbinder Grundlegung der Soziologie des Rechts


4. durchgesehene Auflage 2014
ISBN: 978-3-428-46689-4
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)

E-Book, Deutsch, 439 Seiten

ISBN: 978-3-428-46689-4
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Mit der Begründung dieser Schriftenreihe im Jahre 1966 ging es dem Berliner Handels- und Wirtschaftsrechtler Ernst E. Hirsch, wie er damals schrieb, um den Nachweis, 'daß die Wiederaufnahme der durch die nationalsozialistische Herrschaft unterbundenen Bemühungen von Arthur Nussbaum um Erforschung der Rechtstatsachen für eine Rechtswissenschaft stricto sensu ebenso unentbehrlich ist wie die im deutschen Rechtskreis von Eugen Ehrlich begründete, aber noch immer vor allem von Juristen teils abgelehnte, teils beargwöhnte Rechtssoziologie.' Entsprechend dieser (unveränderten) Aufgabenstellung ist die Schriftenreihe zum einen der Beschäftigung mit den Klassikern der Vergangenheit und ihrer Relevanz für das Heute und zum anderen aktuellen Fragestellungen der Gegenwart gewidmet.

Ehrlich / Rehbinder Grundlegung der Soziologie des Rechts jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


Eugen Ehrlich
»Rechtssoziologe, * 14.9.1862 Czernowitz, † 2.5.1922 Wien. (israelitisch, dann katholisch)

Ehrlich studierte in Wien, habilitierte sich dort 1895 für römisches Recht und lehrte von 1897 ab als außerordentlicher, seit 1901 als ordentlicher Professor der Rechte in Czernowitz. – Ehrlich ging als Romanist in seinen frühesten Arbeiten von den Ansatzpunkten aus, welche ihm die Romanistik seiner Zeit bot, hat sich aber nicht für die Dauer auf die damals herrschende Art der Begriffsjurisprudenz festlegen lassen. Er besaß einen ausgesprochenen Sinn für die Vielgestaltigkeit des Rechtslebens und empfand schon früh die dringende Notwendigkeit, auf die Schaffung eines Rechtssystems hinzuarbeiten, das der Rechtswirklichkeit stärker Rechnung trug als das bis dahin allgemein der Fall gewesen war. Etwa seit 1903 hat Ehrlich dieser Auffassung in einer Reihe grundsätzlicher Arbeiten mit ständig zunehmender Klarheit Ausdruck gegeben und schließlich in seiner ›Grundlegung der Soziologie des Rechts‹ die soziologische Bedingtheit rechtlicher Regelungen unter Heranziehung nicht nur der römischen Jurisprudenz, sondern auch des geltenden österreichisch-deutschen Rechts und des anglo-amerikanischen Rechtsdenkens in immer neuen Formulierungen rechtsvergleichend begründet. – Ehrlichs Verdienst besteht darin, daß er zu einer Zeit, als die Grundideen der soziologischen Rechtswissenschaft noch keineswegs ins allgemeine Bewußtsein gedrungen waren, diese der zeitgenössischen Juristengeneration in wissenschaftlichen Darlegungen von großer Überzeugungskraft (und zwar auf eigene Weise, sozusagen unter Umgehung der herrschenden juristischen Arbeitsmethode) nahegebracht hat. Ehrlich hat dadurch nicht nur im mitteleuropäischen Raum bahnbrechend gewirkt, sondern auch die Rechtsentwicklung in den anglo-amerikanischen Ländern, insbesondere in den USA nachhaltig beeinflußt. Daß die soziologische Rechtsbetrachtung in dieser Isolierung nicht dauernd verbleiben könne, sondern mit der begriffsjuristischen Arbeitsweise zu einer einheitlichen Methode verbunden werden müsse, hat Ehrlich – wie sein letztes Werk über ›Die juristische Logik‹ (1918, 1925) erkennen läßt – sehr wohl gewußt. Aber zu einer eigentlichen Lösung dieses Problems, mit dem die Rechtswissenschaft auch heute noch ringt, ist er nicht mehr gekommen. Vielleicht wären wir in dieser Hinsicht bereits weiter vorgedrungen, wenn Ehrlich seine ›Theorie der Rechtsfindung‹ hätte fertigstellen können.«
Döhring, Erich, in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 362

Manfred Rehbinder
Geboren im Jahr 1935 in Berlin, aufgewachsen in Danzig und Hannover. 1955–1959 Studium der Rechte an der Freien Universität Berlin, anschließend Assistent (Prof. Dr. Ernst E. Hirsch) und Studium der Soziologie (Prof. Dr. René König); 1961 Promotion zum Dr. iur. an der Freien Universität Berlin; 1964 Große Juristische Staatsprüfung in Berlin. 1968 Habilitation und venia legendi für die Fächer Rechtssoziologie, Handelsrecht und Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin. 1969–1973 Wissenschaftlicher Abteilungsvorsteher und Prof. an der Universität Bielefeld; 1973–2002 o. Professor für Arbeitsrecht, Immaterialgüterrecht, Medienrecht und Rechtssoziologie der Universität Zürich. Seit 1974 zugleich Honorarprofessor an der Universität Freiburg (Br.).Geschäftsführender Direktor des Instituts für Urheber- und Medienrecht (München) und wissenschaftlicher Direktor des Europäischen Instituts für Rechtspsychologie (Zürich)



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.