Enseleit / Verband Beratender Ingenieure VBI, Essen / Bubert | HOAI: Anrechenbare Kosten für Architekten und Tragwerksplaner | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 360 Seiten, eBook

Enseleit / Verband Beratender Ingenieure VBI, Essen / Bubert HOAI: Anrechenbare Kosten für Architekten und Tragwerksplaner

Wer darf was abrechnen? Was ist für wen anrechenbar? Mit einem ABC der anrechenbaren Kosten
3., überarbeitete und erweiterte Auflage 1997
ISBN: 978-3-322-99318-2
Verlag: Vieweg & Teubner
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Wer darf was abrechnen? Was ist für wen anrechenbar? Mit einem ABC der anrechenbaren Kosten

E-Book, Deutsch, 360 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-322-99318-2
Verlag: Vieweg & Teubner
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Nachdem die 1. und die 2. Auflage schnell vergriffen waren, legen wir nun die aktualisierte und wesentlich erweiterte 3. Auflage vor. Die seit dem Erscheinen der Vorauflagen ergangene Rechtsprechung und die neuere Literatur wurden ausgewertet und praxisgerecht aufbereitet. Berlin/Köln Dieter Enseleit Wolf Osenbrück Vorwort zur 2. Auflage Hiermit legen wir nach nur zwei Jahren die 2. Auflage unseres Buches vor, nachdem die 1. Auflage rasch vergriffen war. In die 2. Auflage waren zahlreiche Aktualisierungen als Folgen der am 1. 1. 1991 wirksam gewordenen Novellierung, der Ergänzungen aus dem Einigungsvertrag und den jüngsten Rechtsprechungen einzuarbeiten. Ferner waren wir bemüht, durch Einfügen von Tabellen und Schaubildern die Hand habung weiter zu vereinfachen. Die Kommentierung wurde auf weitere The men, wie Zeithonorare statt Tafelhonorare, mehrere Gebäude bzw. mehrere Tragwerke, DIN 276 gültiger und geplanter Fassung ausgedehnt. Berlin/Köln Dieter Enseleit Wolf Osenbrück Nachsatz: Ganz besonders danke ich meiner Frau für ihre unermüdliche Hilfe beim Herstellen des Manuskriptes und für ihr Verständnis, als wir monatelang auf gemeinsame Freizeit verzichten mußten. Berlin Dieter Enseleit Vorwort zur 1. Auflage Die vorliegende Veröffentlichung ist eine praxisnahe und kommentierende Darstellung der Honorarermittlung für Architekten-und Tragwerksplanungs leistungen nach HOAI unter besonderer Berücksichtigung der anrechenbaren und nicht anrechenbaren Kosten. Grundlage der Kommentierung ist die HOAI in der seit dem 1. April 1988 geltenden Fassung der 3. Verordnung zur Änderung der HOAI mit Darstellung und Gegenüberstellung der Rechts lage nach der 1. und 2. Verordnung zur Änderung der HOAI.

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Weitere Infos & Material


I Allgemeiner vertrags- und honorarrechtlicher Teil.- 1 Planervertrag als BGB-Werksvertrag.- 2 Rechtscharakter und Anwendungsbereich der HOAI.- II Kommentar zu den anrechenbaren Kosten.- 1 Allgemeines.- 2 Anrechenbare Kosten für Leistungen bei Gebäuden und Freianlagen nach § 10 HOAI.- 3 Anrechenbare Kosten für Leistungen bei der Tragwerksplanung.- 4 ABC der anrechenbaren Kosten.- 5 Tabellen und Schaubilder.- Fußnotenverzeichnis zum Teil II Kommentar.- Stichwortverzeichnis.- Paragraphenverzeichnis.


Dipl.-Ing. Dieter Enseleit, Mitinhaber eines größeren Ingenieurbüros für Tragwerksplanung und Prüfingenieur für Baustatik, hat im AHO - Ausschuß für die Honorarordnung der Beratenden Ingenieure - an der Novellierung der HOAI mitgewirkt. Wolf Osenbrück, Mitinhaber einer Anwaltssozietät, ist Verfasser mehrerer Bücher zum privaten Baurecht und auf diesem Gebiet auch als Dozent tätig.



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