Ensthaler | Produkt- und Produzentenhaftung | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 127 Seiten

Ensthaler Produkt- und Produzentenhaftung

Mit Qualitätssicherungsvereinbarungen
1. Auflage 2006
ISBN: 978-3-446-40907-1
Verlag: Carl Hanser Fachbuchverlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Mit Qualitätssicherungsvereinbarungen

E-Book, Deutsch, 127 Seiten

ISBN: 978-3-446-40907-1
Verlag: Carl Hanser Fachbuchverlag
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Die Vermeidung von Produkt- bzw. Produzentenhaftung ist für Unternehmen von größter Bedeutung; dies gilt auch für die Haftung innerhalb von Lieferbeziehungen. Dieser Band stellt den komplizierten Bereich der Produkt- bzw. Produzentenhaftung und den der Qualitätssicherungsvereinbarungen verständlich vor. Die Ausführungen sollen helfen, Haftungsvermeidungsstrategien wirksam aufzubauen.

- Produkthaftungsrisiken erkennen; Haftungsvermeidungsstrategien wirksam entwickeln

- Qualitätssicherungsvereinbarungen überprüfen

- Auch für den juristischen Laien verständlich

Der Herausgeber

Prof. Dr.-Ing. Gerd F. Kamiske, ehemals Leiter der Qualitätssicherung im Volkswagenwerk Wolfsburg und Universitätsprofessor für Qualitätswissenschaft an der TU Berlin, verbindet Praxis und Wissenschaft in idealer Weise. Seine umfangreichen Erfahrungen in verantwortlicher Linien- und Projektarbeit im In- und Ausland einerseits und in Lehre und Forschung andererseits garantieren einen praxisnahen Wissenstransfer in Form dieser Pocket Power-Reihe zum Nutzen jeden Lesers.

Der Autor

Professor Dr. jur. Dr. rer. pol. Jürgen Ensthaler ist Professor für Zivil- und Wirtschaftsrecht an der Universität Kaiserslautern. Zahlreiche Veröffentlichungen auf den Gebieten Technik und Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, gewerblicher Rechtsschutz und Europarecht.

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Weitere Infos & Material


1;Inhalt;4
2;Einführung;6
3;1 Produkthaftung im Überblick;8
4;2 Deliktsrechtliche Produzentenhaftung – Haftung aus §§ 823ff.BGB;12
4.1;2.1 Grundlage;12
4.2;2.2 Zentraler Begriff;15
4.3;2.3 Verkehrssicherungspflichten;15
4.3.1;2.3.1 Bedeutung der Verkehrssicherungspflichten;15
4.3.2;2.2.3 Allgemeine Kriterien für die Eingrenzung der Verkehrssicherungspflichten;18
4.3.3;2.3.3 Umfang der Verkehrssicherungspflichten;21
5;3 Technische Standards;51
5.1;3.1 Konkretisierung der Verkehrssicherungspflichten durch technische Standards;52
5.2;3.2 Einteilung und Inhalte;52
5.2.1;3.2.1 Allgemein anerkannte Regeln der Technik;53
5.2.2;3.2.2 Stand der Technik;53
5.2.3;3.2.3 Stand von Wissenschaft und Technik;53
5.2.4;3.2.4 Erkundung des Standes von Wissenschaft und Technik;54
5.2.5;3.2.5 Zeitpunkt;55
5.2.6;3.2.6 Stand von Wissenschaft und Technik und Verkehrssicherungspflicht;56
5.3;3.3 Technische Normen und Verkehrssicherungspflichten;57
5.4;3.4 Technische Standards im Konstruktionsbereich;59
5.5;3.5 Technische Standards im Fabrikationsbereich;62
5.6;3.6 Technische Standards im Instruktionsbereich;66
5.7;3.7 Weitere Tatbestandsmerkmale der Produzentenhaftung;68
5.8;3.8 Zwischenbetriebliche Arbeitsteilung bei der Produktherstellung – Übertragung von Verkehrssicherungspflichten;69
5.8.1;3.8.1 Haftung des (End-)Herstellers (Assemblers);70
5.8.2;3.8.2 Übertragung der Sicherungspflichten auf den Zulieferer;71
5.8.3;3.8.3 Haftung des Zulieferers;75
6;4 Exkurs: Normung;77
6.1;4.1 Arten technischer Normen;77
6.2;4.2 Struktur der überbetrieblichen technischen Normung;79
6.3;4.3 Funktionen technischer Normen;79
7;5 Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz – Gefährdungshaftung;81
7.1;5.1 Zentraler Begriff;81
7.2;5.2 Bedeutung der Verkehrssicherungspflichten für das Produkthaftungsgesetz (d.h. für die Gefährdungshaftung);83
7.3;5.3 Haftungsvoraussetzungen;87
7.4;5.4 Haftungsadressaten;88
7.5;5.5 Innenregress;90
7.6;5.6 Weitere Haftungseinschränkungen bzw.Entlastungsmöglichkeiten;94
7.7;5.7 Beweislast;95
7.8;5.8 Verjährung;95
7.9;5.9 Kein Haftungsausschluss;96
8;6 Vertragliche Ansprüche auf Ersatz des Mangelfolgeschadens;98
9;7 Qualitätssicherungsvereinbarungen zwischen Abnehmer und Hersteller;101
9.1;7.1 Regelungsinhalte und rechtliche Einordnung der QS-Vereinbarungen;101
9.2;7.2 Qualitätssicherungsvereinbarungen und Wareneingangskontrolle;103
9.2.1;7.2.1 Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. §§ 377 f. HGB;103
9.2.2;7.2.2 Ausschluss der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit;104
9.2.3;7.2.3 Wareneingangskontrolle und veränderte Gewährleistungssituation;106
9.3;7.3 Fixgeschäftsklauseln und Verzugsschadensersatzklauseln;106
9.4;7.4 Veränderung der Gewährleistungssituation;108
9.4.1;7.4.1 Abschied vom klassischen Gewährleistungssystem?;108
9.4.2;7.4.2 Probleme der anhand eines Musters getroffenen Qualitätssicherungsvereinbarung;110
9.5;7.5 Verteilung des Produkthaftungsrisikos;112
9.5.1;7.5.1 Außenverhältnis;112
9.5.2;7.5.2 Haftungsausgleich im Innenverhältnis;114
9.6;7.6 Lieferantenbeurteilung;115
9.6.1;7.6.1 Notwendigkeit;115
9.6.2;7.6.2 Vorgehensweise;116
9.6.3;7.6.3 Zutrittsrechte;118
9.7;7.7 Dokumentations-, Aufbewahrungspflicht und Pflicht zur Einsichtnahmegewährung;120
9.7.1;7.7.1 Rechtliche Einordnung von Dokumentationsregelungen;121
9.7.2;7.7.2 Zum Umfang und Inhalt der Dokumentation;122
9.7.3;7.7.3 Zur Art und Weise der Dokumentationsaufbewahrung;123
9.7.4;7.7.4 Zur Vernichtung von Dokumentationen;124
9.7.5;7.7.5 Zur Einsichtnahme in die Dokumentationen des Zulieferers durch den Endhersteller;124
10;Abkürzungsverzeichnis;125
11;Literatur;127


3.8.1 Haftung des (End-)Herstellers (Assemblers) (S. 69-70)

Der Hersteller eines Endprodukts haftet „für dieses Produkt", ohne Rücksicht darauf, ob es in allen seinen Teilen in diesem Unternehmen gefertigt wurde.

Die Verkehrssicherungspflichten des (End-)Herstellers werden durch den Umstand der Zulieferung nicht berührt bzw. lediglich modifiziert. Der Assembler trägt (neben dem Zulieferer) die Verantwortung für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten – in modifizierter Form:

Konstruktion

Der Assembler hat dafür zu sorgen, dass ein fremd hergestelltes Produktteil tauglich für das Endprodukt ist (der Zulieferer kann entsprechend beauftragt werden; die Direktiven für das Zubehörprodukt werden zweckmäßigerweise in einem Pflichtenheft erfasst).

Fabrikation

Der (End-)Hersteller ist zur ordnungsgemäßen Materialauswahl verpflichtet, nicht nur für Rohstoffe, sondern auch für Zulieferprodukte. Er hat auf „generelle" Eignung zu überprüfen und eine laufende Qualitätskontrolle durchzuführen (vollständige Überprüfung oder nur reduzierte Kontrolle, wenn schon auf die Herstellung wirksam Einfluss genommen wird; die Pflicht geht über die in § 377 HGB genannte hinaus).

Instruktion

Der Assembler hat auch regelmäßig vor solchen Gefahren zu warnen, die auf das zugelieferte Produkt zurückgehen.

Produktbeobachtung

Die Produktbeobachtungspflicht besteht im Rahmen der Beobachtungspflicht des Endprodukts.

Im Ergebnis treffen den (End-)Hersteller auch für das zugelieferte Produkt umfassende Sicherungspflichten. Dies wird damit begründet, dass der Verbraucher darauf vertraut, dass der Endhersteller keine unnötig gefährlichen Produkte in den Verkehr bringt. Inwieweit der (End-)Hersteller im Falle seiner Inanspruchnahme den Zulieferer in Anspruch nehmen kann, wird im Kapitel 7 erläutert.

3.8.2 Übertragung der Sicherungspflichten auf den Zulieferer

Die (End-)Hersteller (Assembler) können die ihnen obliegenden Hersteller-Verkehrssicherungspflichten auf die Zulieferer vertraglich übertragen, mit der Folge, dass sie im Bereich dieser Pflichten das Haftungsrisiko ganz erheblich vermindern.

Ergeben sich bei der Überwachung keine Bedenken gegen den Zulieferer, kann sich der Assembler hinsichtlich Konstruktion, Fabrikation und Instruktion auf ordentlich gelieferte Ware verlassen. Die eigene Kontrollpflicht des Herstellers ist erheblich reduziert.



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