Facetten des Immobilienrechts | Buch | 978-3-8487-2558-8 | sack.de

Buch, Deutsch, 371 Seiten, gebunden, Format (B × H): 153 mm x 227 mm, Gewicht: 750 g

Facetten des Immobilienrechts

Festschrift für Manfred Probst
1. Auflage 2015
ISBN: 978-3-8487-2558-8
Verlag: Nomos

Festschrift für Manfred Probst

Buch, Deutsch, 371 Seiten, gebunden, Format (B × H): 153 mm x 227 mm, Gewicht: 750 g

ISBN: 978-3-8487-2558-8
Verlag: Nomos


Mit der vorliegenden Festschrift ehren die Rechtsanwälte der Münchner Sozietät Glock Liphart Probst & Partner Rechtsanwälte mbB ihren Partner Manfred Probst zu seinem 75. Geburtstag.
„Facetten des Immobilienrechts“, mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Johannes Wittmann, zeigt in 16 Beiträgen anhand von Fragestellungen aus der anwaltlichen Beratungspraxis auf sehr anschauliche Weise die Vielfalt der Berührungen der Immobilie mit dem Recht auf und bietet mit seinen starken praktischen Bezügen eine für den Fachmann anregende Lektüre. Die Berührungspunkte gehen weit über das „klassische“ materielle und prozessrechtliche Bau-, Miet- sowie Bauplanungsrecht hinaus und erfassen, weit genug verstanden, auch arbeits-, steuer- und urheberrechtliche Aspekte, bis hin zu in eine allgemeine „Entscheidungslehre“ mündende Überlegungen.
Aus dem Inhalt:
Der Baumangel: Streitgegenstand, Streitverkündung und Kostenentscheidung; Compliance im Gemeinderat; Vorhabenbezogener Bebauungsplan: Die Einbeziehung von Flächen nach § 12 Abs. 4 BauGB – ein „Rand“-Problem?; Mieterhöhungen für EOF-Wohnungen nach förder- und mietrechtlichen Gesichtspunkten; Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums vom Bauträger; Scheinselbständigkeit im Architekturbüro.
Alle Autoren der Fachbeiträge sind Rechtsanwälte der Sozietät.

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Aus dem Inhalt:
Der Baumangel: Streitgegenstand, Streitverkündung und Kostenentscheidung; Compliance im Gemeinderat; Vorhabenbezogener Bebauungsplan: Die Einbeziehung von Flächen nach § 12 Abs. 4 BauGB – ein „Rand“-Problem?; Mieterhöhungen für EOF-Wohnungen nach förder- und mietrechtlichen Gesichtspunkten; Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums vom Bauträger; Scheinselbständigkeit im Architekturbüro.



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