Falter | Die Schuldenbremse des Grundgesetzes und ihre Umsetzung in den Ländern. | Buch | 978-3-428-18087-5 | sack.de

Buch, Deutsch, 447 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 230 mm, Gewicht: 670 g

Reihe: Schriften zum öffentlichen Recht

Falter

Die Schuldenbremse des Grundgesetzes und ihre Umsetzung in den Ländern.

Ein Beitrag zum föderalen Staatsschuldenrecht nach der Föderalismusreform II.
1. Auflage 2021
ISBN: 978-3-428-18087-5
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Ein Beitrag zum föderalen Staatsschuldenrecht nach der Föderalismusreform II.

Buch, Deutsch, 447 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 230 mm, Gewicht: 670 g

Reihe: Schriften zum öffentlichen Recht

ISBN: 978-3-428-18087-5
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Kernstück der Föderalismusreform II im Jahr 2009 war die Einführung der sog. Schuldenbremse in Art. 109 Abs. 3 GG, die erstmals in der deutschen Verfassungsgeschichte konkrete Vorgaben zur Begrenzung der staatlichen Neuverschuldung an die Länder adressierte. Dieses Novum hat dazu inspiriert, die Länder und ihr Staatsschuldenrecht in den Fokus der Untersuchung zu rücken. Gemeinsam mit den weitgehend identischen Vorgaben an den Bund konstituiert die Finanzverfassung des Grundgesetzes damit erstmals ein föderal harmonisiertes Staatsschuldenrecht. Seit dem 1. Januar 2020 beanspruchen die grundgesetzlichen Vorgaben volle Geltung gegenüber den Ländern. Um von den zulässigen Kreditausnahmen der grundgesetzlichen Schuldenbremse – Konjunkturkomponente und Notlagenklausel – Gebrauch machen zu können, müssen die Länder die Schuldenbremse im Landesrecht umsetzen und ausgestalten. Sie sind dabei an die Vorgaben des Art. 109 Abs. 3 GG gebunden. Die Untersuchung arbeitet die an die Länder gerichteten staatsschuldenrechtlichen Verfassungsvorgaben heraus, vermisst die ihnen zur Verfügung stehenden legislativen und exekutiven Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung und Ausgestaltung und analysiert einige Landesschuldenbremsen.
Falter Die Schuldenbremse des Grundgesetzes und ihre Umsetzung in den Ländern. jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Staatsverschuldung und Staatsschuldenrecht unter besonderer Berücksichtigung der Länder
Einführung und Untersuchungsgegenstand – Die Schuldenregeln in den Ländern und deren historische Entwicklung – Die Entwicklung der Länderverschuldung – Einfluss unionsrechtlicher Schuldenbegrenzungsregeln auf die Länder
2. Eigenstaatliche Regelungsmacht und grundgesetzliche Vorgaben – die bundesstaatliche Dimension des Staatsschuldenrechts aus Sicht der Länder
Verfassungsautonomie und Haushaltsautonomie der Länder – Kooperativer oder kompetitiver Föderalismus? Einordnung des neuen Staatsschuldenrechts in die allgemeine bundesstaatliche Reformdiskussion – Art. 109 Abs. 3 GG als neuer Rechtsrahmen des föderalen Staatsschuldenrechts
3. Eine Schuldenbremse für die Länder – grundgesetzliche Vorgaben, Gestaltungsspielräume, Umsetzung in den Ländern
Grundsatz: Verbot struktureller Neuverschuldung (Art. 109 Abs. 3 S. 1 GG) – Ausnahmen vom materiellen Haushaltsausgleich (Art. 109 Abs. 3 S. 2, 3 GG)
4. Schlussbemerkung
Literatur- und Sachwortverzeichnis


Johannes Falter studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Nach seiner Ersten Juristischen Prüfung arbeitete er mehrere Jahre promotionsbegleitend als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Hermann Pünder an der Bucerius Law School in Hamburg. Anschließend absolvierte er sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgericht München, unter anderem mit einer Station am Bundesverfassungsgericht. Seit 2017 ist Johannes Falter als Rechtsanwalt mit Schwerpunkten Prozessführung und Gesellschaftsrecht in München tätig.

Johannes Falter studied law at the University of Passau. After his First Examination, he worked for several years as a research assistant at the chair of Prof. Dr. Hermann Pünder at the Bucerius Law School in Hamburg. He then completed his legal clerkship in the district of the Higher Regional Court of Munich, including a stage at the Federal Constitutional Court. Johannes Falter has been working as a lawyer in Munich since 2017, specialising in litigation and corporate law.



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