Farr | FARR Checkliste 9 für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Anhangs der AG/KGaA | Buch | 978-3-8021-2959-9 | sack.de

Buch, Deutsch, 28 Seiten, Paperback, Format (B × H): 213 mm x 296 mm, Gewicht: 94 g

Reihe: IDW Farr Prüferchecklisten

Farr

FARR Checkliste 9 für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Anhangs der AG/KGaA


10. Auflage 2024
ISBN: 978-3-8021-2959-9
Verlag: IDW Verlag

Buch, Deutsch, 28 Seiten, Paperback, Format (B × H): 213 mm x 296 mm, Gewicht: 94 g

Reihe: IDW Farr Prüferchecklisten

ISBN: 978-3-8021-2959-9
Verlag: IDW Verlag


Der Vorstand einer AG hat bzw. die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA haben nach § 264 I HGB in den ersten 3 Monaten (kleine Gesellschaften bis zu 6 Monaten) des Geschäftsjahrs für das Vorjahr einen Jahresabschluss (JA), bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang, aufzustellen.

Die Farr-Checkliste Nr. 9 berücksichtigt sämtliche Pflichtangaben für den Anhang. Die vorliegende 10. Auflage (Stand: 1.2.2024) wurde aktualisiert und redaktionell angepasst. Neu aufgenommen wurde die Angabepflicht i.Z.m. dem Mindeststeuergesetz nach § 285 Nr. 30a) HGB i.d.F. des MinBestRL-UmsG (in Kraft seit 28.12.2023 und bereits anzuwenden ab kalendergleichem Geschäftsjahr 2023).

Die Anhang-Checkliste ist nicht nur auf die Prüfung, sondern auch auf die Belange der Aufstellung und Offenlegung des Anhangs ausgerichtet. Die Checkliste enthält sämtliche Pflichtangaben, Ausweisalternativen (Wahlpflichtangaben) und größenabhängigen Erleichterungen. Sie dient damit zum einen als Hilfsmittel für die Vollständigkeit des Anhangs, zum anderen entspricht ihre Gliederung dem in der Praxis regelmäßig vorzufindenden Aufbau des Anhangs (die Angaben im Anhang sind entsprechend der Reihenfolge der Posten in der Bilanz bzw. der GuV darzustellen).

Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen oder bei sonstigen Prüfungen (z.B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (IDW QS 1), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z. T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema.

Bei der vorliegenden Checkliste handelt es sich um Empfehlungen des Verfassers. Es sind keine Verlautbarungen des IDW im Sinne von IDW PS 201.
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