Fest / Gomille | Festschrift für Johannes Hager zum 70. Geburtstag am 09.07.2021. | Buch | 978-3-428-18062-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 536, 576 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 900 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Fest / Gomille

Festschrift für Johannes Hager zum 70. Geburtstag am 09.07.2021.


1. Auflage 2021
ISBN: 978-3-428-18062-2
Verlag: Duncker & Humblot

Buch, Deutsch, Band 536, 576 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 900 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

ISBN: 978-3-428-18062-2
Verlag: Duncker & Humblot


Mit dieser Festschrift gratulieren Freunde und Weggefährten Johannes Hager zu seinem 70. Geburtstag.

Der Jubilar gehört zu den bedeutenden zeitgenössischen Zivilrechtswissenschaftlern und hatte während seiner aktiven Karriere Lehrstühle an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie an der Ludwig-Maximilians-Universität München inne.

Johannes Hagers wissenschaftliches Interesse gilt der dogmatisch präzisen Durchdringung des geltenden bürgerlichen Rechts. Auch deshalb setzte er sich gemeinsam mit mehreren Spitzenvertretern des Berufsstands der Notare für die Gründung der Forschungsstelle für Notarrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München ein, die er als geschäftsführender Direktor von 2003 bis 2016 mit großem Engagement und Erfolg leitete.

Die Beiträge zu der hier vorliegenden Festschrift stammen von nationalen und internationalen Wissenschaftlern sowie von hervorragenden Vertretern der notariellen Praxis und betreffen unterschiedliche notarrechtliche Themen, zu denen Johannes Hager selbst zahlreiche Anregungen geliefert hat.

Fest / Gomille Festschrift für Johannes Hager zum 70. Geburtstag am 09.07.2021. jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


I. Grundfragen und Allgemeiner Teil

Helmut Köhler: Notariell beurkundete Rechtsgeschäfte demenzkranker Personen
Dirk Looschelders: Schutz des Geschädigten durch Versicherungspflichten bei Amtspflichtverletzungen von Notaren
Holger Peres: Das Verhältnis von empirischer zu normativer Auslegung in der Rechtsprechung
Jens Petersen: Kants Idee eines Weltbürgerrechts
Thomas Riehm: Totgesagte leben länger? 20 Jahre elektronische Form im BGB
Rudolf Streinz: Notarrecht als Prüfungsgegenstand des Unionsrechts

II. Geschichte des Notariats

Masahisa Deguchi: Die Rolle des Notars als vorsorgender Rechtspfleger in Japan
Hans-Georg Hermann und Georg Suppé: Priesteranwesenheit bei Testamentserrichtung: Kurzbilanz eines Paradigmenwechsels
Susanne Lepsius: Notare als Rückgrat der Justiz im kommunalen Italien (12. – 15. Jh.)
Johannes Platschek: Juristen und Formulare in Cicero, Pro Murena 28

III. Grundstücksrecht und Wohnungseigentum

Dagmar Coester-Waltjen und Michael Coester: Ausländische Notare beim Erwerb eines in Deutschland belegenen Grundstücks
Rainer Kanzleiter und Thomas Lemcke: Zur Beurkundungsbedürftigkeit späterer Änderungen eines Grundstücksveräußerungsvertrages
Winfried Kössinger: Die Wirksamkeit der Zustimmung nach § 5 ErbbauRG und § 12 WEG
Klaus Vieweg: Nachbarschaftsregelnde Dienstbarkeiten – Problemanalyse und Anregungen für die notarielle Praxis
Volkert Vorwerk: Teilung eines bebauten Grundstücks – worüber ist zu belehren?
Markus Würdinger: Vertragsfreiheit und Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienkauf

IV. Familien- und Erbrecht

Makoto Arai: Freiwillige Vormundschaft (Vorsorgevollmacht) und Notariatspraxis in Japan
Anatol Dutta: Ausländische 'Schwarzgeld'-Stiftung und Rechtsnachfolge von Todes wegen nach deutschem Recht
Christian Gomille: Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht im Erbgang
Johannes Hecht: Die Sittenwidrigkeit anspruchserweiternder Eheverträge
Hannes Ludyga: Erbfähigkeit und post-mortem-Befruchtung
Herbert Roth: Die richterrechtliche Ausformung des notariellen Nachlassverzeichnisses (§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB) als Beispiel einer missglückten Rechtsfortbildung

V. Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Timo Fest: Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Eigentumsgarantie für die Ausgestaltung des Gesellschaftsrechts
Barbara Grunewald: Die Auswirkungen der geplanten Neuregelung für Beschlussfassung und Beschlussmängel bei Personenhandelsgesellschaften auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Partnerschaftsgesellschaft und den Verein
Mathias Habersack: Wertpapiergeschäfte zu nicht marktgerechten Preisen (Mistrades)
Michael Martinek: Der Vertragszulieferer als Pendant zum Vertragshändler. Eine Untersuchung zur geschäftsbesorgungsvertraglichen Rechtsnatur von Kfz-Zulieferverträgen
Leo Schuster: Bankpolitik in Zeiten der Corona-Pandemie
Christine Windbichler: Der Notar im kollektiven Arbeitsrecht

VI. Prozessrecht und Rechtsdurchsetzung

Wolfgang Hau: Zur Widerruflichkeit außergerichtlicher und gerichtlicher Feststellungsverträge
Peter Kindler:Der Beitrag des Schadensrechts zum Schutz der Gerichtsstandsvereinbarung (BGH III ZR 42/19)
Christoph G. Paulus: Über den Rückgang der Zivilprozesse
Walter Seitz: Notarielle Unterlassungsverpflichtungserklärungen im Äußerungsrecht. Eine Aufforderung zur Emanzipation des Äußerungsrechts
Wolf-Dietrich Walker: Sportschiedsgerichtsbarkeit

VII. Varia

Reinhard Singer: Die Grundrechte in den Zeiten von Corona
Andreas Spickhoff: Zur möglichen Verpflichtung von medizinischem und in der Pflege tätigem Personal zu Impfungen

Verzeichnisse


Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Hannover und München (Erste Juristische Staatsprüfung) wurde Timo Fest von der Juristischen Fakultät der LMU München mit einer Arbeit zum Bürgerlichen Recht promoviert. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (München) absolvierte er ein Master-Studium (LL.M.) an der University of Pennsylvania (USA). Im Sommer 2015 habilitierte er sich mit der Arbeit 'Anleihebedingungen – Rechtssicherheit trotz Inhaltskontrolle' an der LMU München. Seit Sommer 2018 hat er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht an der CAU zu Kiel inne. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bürgerlichen Recht sowie im Handels-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.

Christian Gomille studierte Rechtswissenschaft in München und verbrachte sein Referendariat mit Stationen in München, Bad Tölz und Paris. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt, ehe er 2006 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Medienrecht von Johannes Hager wurde. 2009 wurde er durch die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München promoviert und 2015 ebendort auch habilitiert. Von November 2012 bis September 2020 war er Juniorprofessor an der Universität Augsburg. Seit 1. Oktober 2020 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Zivilprozessrecht an der Universität des Saarlandes.



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