Fischer | Die deutschen Kolonien. | Buch | 978-3-428-10452-9 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 85, 328 Seiten, Paperback, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 501 g

Reihe: Schriften zur Rechtsgeschichte

Fischer

Die deutschen Kolonien.

Die koloniale Rechtsordnung und ihre Entwicklung nach dem ersten Weltkrieg.
1. Auflage 2001
ISBN: 978-3-428-10452-9
Verlag: Duncker & Humblot

Die koloniale Rechtsordnung und ihre Entwicklung nach dem ersten Weltkrieg.

Buch, Deutsch, Band 85, 328 Seiten, Paperback, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 501 g

Reihe: Schriften zur Rechtsgeschichte

ISBN: 978-3-428-10452-9
Verlag: Duncker & Humblot


Nur kurze Zeit hatte Deutschland Kolonien; nach dem Kolonialerwerb zwischen 1884 und 1899 endete die 'Kolonialherrschaft' schon 1919. Anfangs erfolgte die Inbesitznahme und Kolonialisierung durch Handelsgesellschaften, hierfür wurde auch eine Kapitalgesellschaft eigenen Typs, die 'Deutsche Kolonialgesellschaft', entwickelt. Wegen hoher Kosten und häufiger lokaler Aufstände wurde nach und nach in allen Kolonien eine direkte staatliche Verwaltung eingerichtet.

In den deutschen Schutzgebieten existierten nebeneinander eine Rechtsordnung für die europäische Bevölkerung und eine für die einheimische Bevölkerung. Nach der treuhänderischen Übernahme durch die Siegermächte des ersten Weltkriegs integrierten diese die Mandatsgebiete nahezu ausschließlich in ihr eigenes Kolonialreich; auch das Rechtssystem wurde zum überwiegenden Teil ersetzt. Lediglich in der Rechtsordnung von Namibia lassen sich Spuren teilweise noch heute auf das deutsche Kolonialrecht zurückverfolgen.

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Inhaltsübersicht: Einleitung - A. Der Untersuchungsgegenstand: Die deutschen Kolonien und ihr Recht: I. Geographischer Überblick - II. Der Erwerb der 'Schutzgebiete': Die frühen Kolonisationsversuche des 16. bis 18. Jahrhunderts, insbesondere die brandenburgischen Kolonien - Deutsche Missionare und Handelsgesellschaften als Wegbereiter im 19. Jahrhundert - Rechtfertigungen für den Erwerb von Kolonien im Deutschen Reich nach 1871 - Die Begründung der 'Schutzgebiete' 1884-1899 durch den Abschluß von 'Schutzverträgen'; mittelbarer und unmittelbarer Erwerb und Verwaltung durch das Deutsche Reich - III. Das Recht der deutschen Schutzgebiete: Rechtsnatur und verfassungsrechtlicher Status des Schutzgebietes - Geltendes Recht und Rechtsordnung - Einzeldarstellungen: Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht - B. Das Recht der deutschen Kolonien nach dem ersten Weltkrieg: I. Das Recht der deutschen Schutzgebiete nach dem Friedensvertrag von Versailles 1919: Die Verwaltung durch die Mandatsmächte - Die Entwicklung der deutschen Rechtsordnung in den Mandatsgebieten nach dem ersten Weltkrieg - II. Die heutigen Nachfolgestaaten der Schutzgebiete - ein Überblick: Tansania, Ruanda, Burundi (ehem. Deutsch-Ostafrika) - Namibia (ehem. Deutsch-Südwestafrika) - Kamerun - Togo - Papua-Neuguinea (ehem. Deutsch-Neuguinea) - Nauru - Samoa - Marianen, Palau-Inseln, Mikronesien (Karolinen), Marshall-Inseln - Qingdao (ehem. Tsingtau) - C. Auswertung und Schlußbetrachtung: I. Auswertung - II. Schlußbetrachtung - Summary - Anhang: Karten, Gesetze und Verordnungen - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis '



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