Loseblattwerk, Deutsch, 5058 Seiten, In 3 Ordnern. Mit 1 DVD. Inklusive kostenloser Onlinezugangsberechtigung, Format (B × H): 283 mm x 413 mm
Loseblattwerk, Deutsch, 5058 Seiten, In 3 Ordnern. Mit 1 DVD. Inklusive kostenloser Onlinezugangsberechtigung, Format (B × H): 283 mm x 413 mm
ISBN: 978-3-448-01181-4
Verlag: Haufe
Der "Frotscher/Maas" – vom Bundesfinanzhof und von Finanzgerichten regelmäßig zitiert – kommentiert umfassend und aktuell das Körperschaft-, Gewerbesteuer- und Umwandlungssteuerrecht. Komplexe Fragen der Körperschaftsteuer außerhalb der Veranlagung, die Gewerbesteuer und die Durchführung von Umwandlungen gehören zu den Herausforderungen des steuerlichen Beraters.
Mit "Frotscher/Maas" sind Sie umfassend und pointiert zur Ertragsbesteuerung der Körperschaften sowie in Fragen zum aktuellen Umwandlungssteuerrecht nach SEStEG beraten. Außerdem beinhaltet das Werk eine kompakte Kommentierung des Gewerbesteuergesetzes 2002.
TOP-AKTUELL
- § 7 KStG: Grundlagen der Besteuerung
- § 8b KStG: Beteiligungen an anderen Körperschaften
- § 8c KStG: Verlustabzug bei Körperschaften
- §§ 17 bis 19 KStG: Regelungen zur Organschaft
- § 27 KStG: Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen
- §§ 1 und 2 GewStG: Steuerberechtigte und Steuergegenstand
- §§ 14 und 15 GewStG: Steuermessbetrag
- § 24 UmwStG: Einbringung in eine Personengesellschaft
Eine Kompaktkommentierung zum neuen UmwSt-Erlass ist in Vorbereitung und erscheint zeitnah auf die Bekanntmachung.
INHALTE
- Vollständige und systemübergreifende Kommentierung des Körperschaftsteuergesetzes
- Kompakte und praxisnahe Erläuterung des Umwandlungssteuergesetzes
- Kommentierung zum Gewerbesteuergesetz
- Ausführungen zum Solidaritätszuschlagsgesetz
Rechtssicherheit und Kontinuität bei der Kommentierung - kombiniert mit Innovation und Effizienz eines elektronischen Steuerkommentars: Angehörige der steuerberatenden Berufe profitieren von nutzerfreundlichen Suchfunktionen sowie der direkten Verlinkung auf Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gesetzestexte und Querverweise.
Das Anlegen von elektronischen Notizen und Markierungen, aber vor allem auch der Ausdruck und die Übernahme von Texten in die Datenverarbeitung gewährleisten ein effizientes Arbeiten mit dem KStG/GewStG/UmwStG Praxis-Kommentar Online von Frotscher/Maas.
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Weitere Infos & Material
(1) § 4h Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle des maßgeblichen Gewinns das maßgebliche Einkommen tritt. Maßgebliches Einkommen ist das nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und dieses Gesetzes ermittelte Einkommen mit Ausnahme der §§ 4h und 10d des Einkommensteuergesetzes und des § 9 Abs. 1 Nr. 2 dieses Gesetzes.
§ 8c gilt für den Zinsvortrag nach § 4h Absatz 1 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes mit der Maßgabe entsprechend, dass stille Reserven im Sinne des § 8c Absatz 1 Satz 7 nur zu berücksichtigen sind, soweit sie die nach § 8c Absatz 1 Satz 6 abziehbaren nicht genutzten Verluste übersteigen. Auf Kapitalgesellschaften, die ihre Einkünfte nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes ermitteln, ist.
. mehr lesen Sie im "Kommentar zum Körperschaft-, Gewerbe- und Umwandlungssteuergesetz"