Funcke | Die Zulässigkeit der Legendierten Kontrolle unter besonderer Berücksichtigung der Legendierten Aktenführung. | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 417, 348 Seiten

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Funcke Die Zulässigkeit der Legendierten Kontrolle unter besonderer Berücksichtigung der Legendierten Aktenführung.

E-Book, Deutsch, Band 417, 348 Seiten

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-59004-9
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Zur Bewältigung von Organisierter (Drogen)Kriminalität finden zeitlich und finanziell aufwändige, meist verdeckte Ermittlungen gegen eine Vielzahl von Akteuren statt. Um diese Hintergrundermittlungen nicht vorzeitig aufzudecken, wird die sog. ›Legendierte Kontrolle‹ eingesetzt, bei der die Ermittlungsbehörden eine Durchsuchung als allgemeine Verkehrskontrolle tarnen. Die Arbeit ordnet das Instrument in das bestehende System verdeckter und täuschender Ermittlungsmaßnahmen ein. Sie analysiert die verfassungs- und strafverfahrensrechtliche Zulässigkeit des staatlichen Vorgehens, das sich im Grenzbereich zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bewegt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob entgegen dem Grundsatz der Aktenwahrheit eine legendierte, also unzutreffende oder unvollständige Aktenführung erlaubt sein kann. Hier werden die Grenzen der staatlichen Täuschungsbefugnis – trotz der Maxime einer effektiven Strafverfolgung – gegenüber Beschuldigten herausgearbeitet.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Einführung
Zur Praxis der Legendierten Kontrolle – Gang der Untersuchung – Terminologie

2. Organisierte Kriminalität zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
Phänomen Organisierte Kriminalität – Rechtliche Bewältigung Organisierter Kriminalität

3. Die Rechtmäßigkeit staatlicher Täuschung
Verfassungs- und europarechtliche Vorgaben – Konzeption der StPO

4. Legendierte Kontrolle de lege lata
Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung – Zur Rechtmäßigkeit der derzeitigen Praxis – Weitere rechtliche Konsequenzen der Legendierten Kontrolle

5. Die Legendierte Aktenführung
Praktische Bedeutung der (Legendierten) Aktenführung – Der Grundsatz der Aktenwahrheit, -klarheit und –vollständigkeit – Praxis der Legendierten Aktenführung – Rechtliche Konsequenzen der Legendierten Aktenführung

6. Die Legendierte Kontrolle de lege ferenda
Vorfragen – Zur Ausgestaltung einer rechtmäßig Legendierten Kontrolle

7. Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Katharina Funcke studierte Rechtswissenschaften in Hamburg und Miami, FL, USA mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht. Während ihrer Studienzeit arbeitete sie als Wissenschaftliche Hilfskraft und Mitarbeiterin an den Lehrstühlen für Strafrecht von Prof. Dr. Thomas Rönnau und Prof. Edgardo Rotman. Nach Abschluss des Ersten Staatsexamens war sie promotionsbegleitend als Lehrbeauftragte für Vermögensstrafrecht an der Bucerius Law School sowie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Boutiquekanzlei tätig. Ihr Referendariat absolvierte sie am OLG Hamburg mit Stationen u.a. bei der Staatsanwaltschaft und einer Großen Strafkammer des Landgerichts.

Katharina Funcke studied law in Hamburg and Miami, USA, specialising in white collar criminal law. During her studies, she worked as a research assistant at the chairs of criminal law of Prof Dr Thomas Rönnau and Prof Edgardo Rotman. After passing her first state examination, she worked as a teacher’s assistant for criminal law at Bucerius Law School and as a research assistant in a boutique law firm specialising in white collar criminal law. She completed her legal clerkship at the Higher Regional Court of Hamburg with stations at the public prosecutor's office and a grand criminal chamber of the regional court, among others.


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