Gewerbesteuer | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 283 Seiten, eBook

Gewerbesteuer

Gestaltungsberatung in der Praxis
2008
ISBN: 978-3-8349-9669-5
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Gestaltungsberatung in der Praxis

E-Book, Deutsch, 283 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-8349-9669-5
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
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Die Gewerbesteuer trägt maßgeblich zur Finanzierung der Gemeinden bei und wird erhoben auf Grundlage der objektiven Ertragskraft eines Gewerbebetriebes. Unternehmer haben damit ein starkes wirtschaftliches Interesse an einer steueroptimalen Beratung. Das Werk berücksichtigt vollständig die Reformen des Gewerbesteuerrechts auf Grundlage der Unternehmensteuerreform 2008.

Die Autoren sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte der renommierten Kanzlei RP Richter & Partner München.

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1;Vorwort;5
2;Inhaltsübersicht;7
3;Abkürzungsverzeichnis;18
4;Literaturverzeichnis;21
5;Bearbeiterverzeichnis;25
6;§ 1 Gewerbesteuerpflicht;27
6.1;A. Gewerbesteuer als Objektsteuer;27
6.2;B. Gewerbebetrieb im Inland;28
6.2.1;I. Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Tätigkeit;28
6.2.2;II. Gewerbebetrieb kraft Rechtsform ;38
6.2.3;III. Betriebsstättenbegriff ;39
6.3;C. Sachliche Selbständigkeit des Gewerbebetriebs;41
6.3.1;I. Einzelunternehmen;41
6.3.2;II. Personengesellschaften;42
6.3.3;III. Betriebsaufspaltung;43
6.3.4;IV. Kapitalgesellschaft;44
6.3.5;V. Organschaft;45
6.3.6;VI. Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs;46
6.4;D. Beginn der Gewerbesteuerpflicht;47
6.4.1;I. Einzelunternehmen und Personengesellschaften;47
6.4.2;II. Kapitalgesellschaften;48
6.4.3;III. Besonderheiten;50
6.5;E. Ende der Gewerbesteuerpflicht;50
6.5.1;I. Einzelunternehmen und Personengesellschaften;50
6.5.2;II. Kapitalgesellschaften;52
6.6;F. Betriebsunterbrechung;55
6.6.1;I. Einzelunternehmen und Personengesellschaften;55
6.6.2;II. Kapitalgesellschaften;56
6.6.3;III. Besonderheiten bei Betriebsaufspaltung;57
6.7;G. Betriebsübergang;57
7;§ 2 Wesentliche Gewerbesteuerbefreiungen ;60
7.1;A. Überblick und Bedeutung der Vorschrift;60
7.2;B. Unternehmen mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken;61
7.2.1;I. Allgemeines;61
7.2.2;II. Basisvoraussetzungen für die Steuerbegünstigung;62
7.2.3;III. Steuerlich unschädliche Betätigungen;69
7.2.4;IV. Anforderungen an die Satzung und an die tatsächliche Geschäftsführung;71
7.2.5;V. Vermögenssphären einer steuerbegünstigten Körperschaft;73
7.3;C. Private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen;76
7.3.1;I. Allgemeines;76
7.3.2;II. Privatschulen und andere Bildungseinrichtungen;77
7.3.3;III. Unmittelbarkeit der dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistung;79
7.3.4;IV. Bescheinigung für Ergänzungsschulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen;80
7.3.5;V. Umfang der Steuerbefreiung;81
7.4;D. Krankenhäuser, Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime;82
7.4.1;I. Allgemeines;82
7.4.2;II. Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 GewStG;82
7.5;E. Behandlung partiell gewerbesteuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe am Beispiel eines gemeinnützigen Krankenhauses;87
7.5.1;I. Gewerbesteuerpflichtige Geschäftsbetriebe eines gemeinnützigen Krankenhauses;87
7.5.2;II. Ermittlung des anteiligen Gewerbeertrags aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb;91
8;§ 3 Bemessung der Gewerbesteuer ;93
8.1;A. Gewerbeertrag;93
8.1.1;I. Maßgeblichkeit des EStG bzw. KStG;93
8.1.2;II. Ableitung des Gewerbeertrags aus dem einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Jahresergebnis;95
8.1.3;III. Gewerbesteuerrückstellung;98
8.1.4;IV. Veräußerungs- und Aufgabeergebnisse;102
9;§ 4 Hinzurechnungen und Kürzungen ;136
9.1;A. Hinzurechnungen nach § 8 GewStG;136
9.1.1;I. Finanzierungskosten i.S.v. § 8 Nr.1 bzw. Nr. 1a GewStG;137
9.1.2;II. Renten und dauernde Lasten;158
9.1.3;III. Gewinnanteile stiller Gesellschafter gem. § 8 Nr. 1c GewStG in der ab dem Erhebungszeitraum 2008 bzw. § 8 Nr. 3 GewStG in der bis zum Erhebungszeitraum 2007 geltenden Fassung;162
9.1.4;IV. Gewinnanteile persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA;170
9.1.5;V. Dividenden;173
9.1.6;VI. Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von Anlagegütern ;178
9.1.7;VII. Verlustanteile aus Personengesellschaften ;185
9.1.8;VIII. Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen;187
9.1.9;IX. Aufwendungen für die Überlassung von Rechten;190
9.1.10;X. Die Zinsschranke und ihre Auswirkung auf die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungskosten;191
9.2;B. Kürzungen;200
9.2.1;I. Allgemeines;200
9.2.2;II. Grundbesitz;201
9.2.3;III. Kürzung um Gewinnanteile aus Mitunternehmerschaften;212
9.2.4;IV. Gewinnanteile aus Kapitalgesellschaften;214
9.2.5;V. Anteiliger Gewerbeertrag aus ausländischer Betriebsstätte und Unternehmen der Seeschifffahrt ;221
10;§ 5 Steuermessbetrag, Zerlegung und Hebesatz ;223
10.1;A. Zusammenwirken von Steuermessbetrag und Hebesatz;223
10.2;B. Steuermessbetrag – Rechtsstand bis zum Erhebungszeitraum 2007;223
10.2.1;I. Ausgangspunkt: Gewerbeertrag;223
10.2.2;II. Freibetrag bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften;223
10.2.3;III. Staffelmesszahl bei Einzelunternehmen/ Personengesellschaften;225
10.2.4;IV. Einheitliche Steuermesszahl bei Kapitalgesellschaften;225
10.3;C. Steuermessbetrag – Rechtsstand ab dem Erhebungszeitraum 2008;226
10.3.1;I. Freibetrag bei Einzelunternehmen/ Personengesellschaften;226
10.3.2;II. Einheitliche Steuermesszahl;226
10.4;D. Zerlegung;227
10.4.1;I. Allgemeines;227
10.4.2;II. Zerlegungsmaßstab bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden;227
10.4.3;III. Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten;229
10.5;E. Hebesatz;229
10.5.1;I. Hebesatzrecht der Gemeinden;229
11;§ 6 Gewerbesteuerliche Verlustnutzung ;231
11.1;A. Mindestbesteuerung;231
11.1.1;I. Ergebnisermittlung;231
11.1.2;II. Durchführung der Verlustverrechnung und des Verlustausgleichs;231
11.1.3;III. Verfahrensrechtliche Aspekte;232
11.2;B. Unternehmenskauf und -verkauf;233
11.2.1;I. Veräußerung von Einzelunternehmen und Anteilen an Personengesellschaften;234
11.2.2;II. Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften;238
11.2.3;III. Rechtsfolgen auf Ebene des Veräußerers;253
11.2.4;IV. Gewerbesteueranrechnung und Verlustvortrag;255
11.3;C. Unternehmensumstrukturierungen;256
11.3.1;I. Verschmelzung;257
11.3.2;II. Spaltung;261
11.3.3;III. Einbringungsvorgänge;264
11.3.4;IV. Formwechsel;267
11.3.5;V. Anwachsung;269
11.3.6;VI. Realteilung;271
11.4;D. Mehrstufige Organschaftsstrukturen und Verlustverrechnung;272
12;§ 7 Die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG;274
12.1;A. Überblick zur gesetzlichen Regelung;274
12.2;B. Ermittlung der anzurechnenden Gewerbesteuer;276
12.2.1;I. Bestimmung der begünstigten gewerblichen Einkünfte;276
12.2.2;II. Anteilige Einkommensteuer auf die begünstigten gewerblichen Einkünfte;279
12.2.3;III. Pauschalierung der anzurechnenden Gewerbesteuer;280
12.3;C. Anrechnungsüberhänge;287
12.4;D. Thesaurierungsbegünstigung und Gewerbesteueranrechnung;288
12.4.1;I. Die Thesaurierungsbegünstigung;288
12.4.2;II. Auswirkungen der Thesaurierungsbegünstigung auf die Gewerbesteueranrechnung;289
12.5;E. Verfahrensrechtliche Folgen;289
12.6;F. Verfassungsmäßigkeit;290
13;§ 8 Einfluss der Gewerbesteuer auf die Standort- und Rechtsformwahl;291
13.1;A. Bedeutung des Unternehmensstandorts;291
13.1.1;I. Standortfaktor Hebesatz;291
13.1.2;II. Weitere Standortfaktoren;291
13.2;B. Kapitalgesellschaft versus Personenunternehmen;292
13.2.1;I. Gewerbesteuerbelastung;293
13.2.2;II. Gesamtsteuerbelastung;294
13.2.3;III. Parameter für die Standort- und Rechtsformwahl;301
14;Stichwortverzeichnis;303

Gewerbesteuerpflicht.- Wesentliche Gewerbesteuerbefreiungen.- Bemessung der Gewerbesteuer.- Hinzurechnungen und Kürzungen.- Steuermessbetrag, Zerlegung und Hebesatz.- Gewerbesteuerliche Verlustnutzung.- Die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG.- Einfluss der Gewerbesteuer auf die Standort- und Rechtsformwahl.


§ 1 Gewerbesteuerpflicht (S. 27)

A. Gewerbesteuer als Objektsteuer

Gegenstand der Gewerbesteuer sind jeder stehende Gewerbe- sowie jeder Reisegewerbebetrieb, soweit diese jeweils im Inland betrieben werden (§§ 2 Abs. 1 S. 1, 35a Abs. 1 GewStG). Die Vermögensverwaltung und die freie Berufstätigkeit werden von der Gewerbesteuer nicht erfasst. Wer Inhaber eines Gewerbebetriebs ist, ist dabei ohne Bedeutung, die Gewerbesteuer knüpft allein an das Vorliegen eines Gewerbebetriebs als solchen an. Dem gewerbetreibenden Unternehmer wird (nur) die Rolle des Schuldners der Gewerbesteuer (= Steuersubjekt) zugewiesen (§ 5 GewStG). Diese sachlichen/objektbezogenen Anknüpfungspunkte der Gewerbesteuer sowie ihrer Zuordnung in § 3 Abs. 2 AO zu den Realsteuern weist die Gewerbesteuer ihrem Wesen nach als Sach- bzw. Objektsteuer aus.

Die Steuergesetze enthalten keine Legaldefinition des Begriffs der Realsteuer, der Begriff der Objektsteuer ist gänzlich unerwähnt. Den Objektcharakter der Gewerbesteuer umschreibt der BFH dahingehend, das das Steuerobjekt (= Gewerbebetrieb) mit der ihm eigenen Ertragskraft ohne Rücksicht auf die persönlichen Merkmale des Steuersubjekts und seiner persönlichen Beziehung zum Steuerobjekt erfasst wird, die Objektsteuer stellt nicht auf die persönliche Leistungsfähigkeit ab.

Die Gewerbsteuer als auf dem Objekt „Gewerbebetrieb" lastende Steuer ist eine ausschließlich durch den Gewerbebetrieb verursachte Aufwendung. Diese kann bis einschließlich Erhebungszeitraum 2007 im Rahmen des § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgabe abgezogen werden, was zu einer Verminderung der Einkommen- und Körperschaftsteuer und über § 7 GewStG auch zu einer Verminderung der Gewerbsteuer selbst führt. Die Regelung des § 7 GewStG legt den einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Gewinn aus Gewerbebetrieb der Ermittlung der Gewerbesteuer als Bemessungsgrundlage zu Grunde. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 diese Steuersystematik aufgegeben.

In § 4 Abs. 5b EStG n.F. ist nun ausdrücklich normiert, dass die Gewerbsteuer sowie die auf diese entfallenden Nebenleistungen keine Betriebsausgaben (mehr) darstellen. Die Gewerbesteuer ist damit ab dem Erhebungszeitraum 2008 weder im Rahmen der Einkommen- und Körperschaftsteuer als Betriebsausgabe zu berücksichtigen noch mindert sie über § 7 GewStG ihre eigene Bemessungsgrundlage.

Als Konsequenz dieser Gesetzesänderung kann die Gewerbsteuer in Abweichung zu R 6.3 Absatz 5 Satz 2 EStR (2005) unter anderem auch nicht mehr als Bestandteil der Herstellungskosten durch den Steuerpflichtigen aktiviert werden, ansonsten wäre zumindest einen Teil der Gewerbesteuer im Rahmen der (steuerrechtlichen) Absetzungsvorschriften entgegen der Ratio des § 4 Abs. 5b EStG n.F. Steuer mindernd zu berücksichtigen. Die Gewerbsteuer begründet damit zukünftig bei den Ertragsteuern eine Effektivsteuerbelastung, soweit eine Gewerbesteueranrechnung im Rahmen des § 35 EStG nicht einschlägig ist. Sie ist nicht mehr als „Kostensteuer" zu qualifizieren.

B. Gewerbebetrieb im Inland

I. Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Tätigkeit

1. Voraussetzungen der gewerblichen Tätigkeit

Den Gewerbesteuerobjekten des stehenden Gewerbebetriebs und des Reisegewerbebetriebs ist gemein, dass diese jeweils das Vorliegen eines Gewerbebetriebs voraussetzen, um unter den Anwendungsbereich des Gewerbesteuergesetzes zu fallen. Stehender Gewerbebetrieb ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbe ist (§ 1 GewStDV). Reisegewerbebetrieb ist ein Gewerbebetrieb, dessen Inhaber nach der Gewerbeordnung einer Reisegewerbekarte bedarf (§§ 35a Abs. 2 GewStG, 35 GewStDV).

Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetztes (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG). Die Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebs ist im Einkommensteuergesetz unter § 15 Abs. 2 normiert.


Die Autoren sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte der renommierten Kanzlei RP Richter & Partner München.



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