Göhler  | Gesetz über Ordnungswidrigkeiten: OWiG  | Buch | 978-3-406-79850-4 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 18, 1748 Seiten, Leinen, Format (B × H): 140 mm x 200 mm, Gewicht: 1210 g

Reihe: Beck Kurzkommentare

Göhler

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten: OWiG

Kommentar

Buch, Deutsch, Band 18, 1748 Seiten, Leinen, Format (B × H): 140 mm x 200 mm, Gewicht: 1210 g

Reihe: Beck Kurzkommentare

ISBN: 978-3-406-79850-4
Verlag: C.H.Beck


Zum Werk
Dieser bewährte Kommentar zeichnet sich aus durch - übersichtliche, prägnante, verständliche und praxisbezogene Erläuterungen
- Beschränkung auf aktuelle Fragen
- vollständige und laufende Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttums
- besonders ausführliche Behandlung aller Fragen, die in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in der täglichen Praxis eine große Rolle spielen

Vorteile auf einen Blick - Referenzwerk für alle Verfahrensbeteiligten
- praxisgerecht und zugleich wissenschaftlich fundiert
- handlich und kompakt

Zur Neuauflage
Die 19. Auflage befindet sich auf dem Stand Herbst 2023 und verarbeitet alle Novellierungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes seit Erscheinen der Vorauflage, so u.a. - 60. Gesetz zur Änd. des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland v. 30.11.2020
- 61. Gesetz zur Änd. des Strafgesetzbuches - Umsetzung der RL (EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 17. April 2019 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates v. 10.3.2021
- Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des BVerfG v. 27.5.2020 v. 30.3.2021
- Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änd. weiterer Vorschriften v. 25.6.2021
- Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änd. weiterer Vorschriften v. 5.10.2021
- Zweites Gesetz zur Änd. schifffahrtsrechtlicher Vorschriften v. 14.3.2023
- u.v.m.

Zielgruppe
Für Richterschaft, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwaltschaft, Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen, die für den Erlass von Bußgeldbescheiden zuständig sind.
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