Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz – Digital | Verlag W. Reckinger | Datenbank | sack.de

Datenbank, Deutsch, 2694 Seiten, Kunststoff Ordner

Grabendorff / Arend / Müller

Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz – Digital


Kommentar. Onlinedatenbank mit 67. Aktualisierung (Stand Dezember 2023)

Verlag W. Reckinger

Kommentar. Onlinedatenbank mit 67. Aktualisierung (Stand Dezember 2023)

Datenbank, Deutsch, 2694 Seiten, Kunststoff Ordner

Verlag W. Reckinger



Durch seine ausführlichen Kommentare ist das bereits 1967 erstmals aufgelegte Werk eine unverzichtbare Hilfe für alle Praktiker. Der Standardkommentar umfasst alle für das rheinland-pfälzische Dienstrecht relevanten Gesetzestexte und ergänzt sie mit Erläuterungen, Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften.

Mit dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes und des Landesbeamtengesetzes n. F. wurden die Rechtsänderungen der sog. Föderalismusreform I vollzogen. Dabei hat der Wechsel der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes hin zu einer konkurrierenden Gesetzgebung die weitgehende Neukodifizierung des Landesbeamtengesetzes zur Folge gehabt.

Innerhalb der Rechtsgebiete, in denen Spielraum für den Landesgesetzgeber verblieben ist oder die durch die gesetzliche Definition keine Statusfragen betreffen (z. B. Laufbahnrecht), stehen weiterhin Möglichkeiten für landesrechtliche Regelungen offen. Zur besseren Lesbarkeit und zum besseren Verständnis der Regelungen werden im Rahmen der Kommentierung des Landesbeamtengesetzes diejenigen statusrechtlichen Regelungen aufgegriffen, die zum Verständnis der Vorschrift erforderlich sind.

Durch regelmäßige Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.

Das Arbeiten mit der digitalen Ausgabe bringt viele Vorteile mit sich: Die verlinkten Inhaltsverzeichnisse sowie die komfortablen, auch werkübergreifenden Suchmöglichkeiten erlauben einen schnellen Zugriff. Inhalte können mit Anmerkungen (Texte, Bilder, Audiokommentare), Hervorhebungen und Lesezeichen individuell bearbeitet werden. Textausschnitte und Anmerkungen sind in andere Dokumente übertragbar. Einzelne Seiten können problemlos ausgedruckt werden.

Die durch Gesetz vom Dezember 2023 vorgenommenen Änderungen an den besonderen Bestimmungen zum Ruhestand der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (§ 117) und der Beamten des Vollzugsdienstes (§ 118) werden im Gesetzestext mit 67. Aktualisierung (Stand Dezember 2023) in das Werk aufgenommen.

Die Kommentierungen der §§ 58 bis 64 werden neu aufgenommen. Diese betreffen zum einen Pflichtenkreise der Beamten und zum anderen Konkretisierungen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. So betrifft § 58 die Pflicht des Beamten bei der Wahl seines Aufenthaltsortes dienstliche Belange mit zu berücksichtigen, § 59 die Pflicht zum Tragen von Dienstkleidung, § 60 normiert die Schadensersatzpflicht des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn und § 61 regelt die Frage von Dienstvergehen bei Ruhestandsbeamten. Konkretisierungen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn betreffen bei § 62 den Arbeitsschutz, bei § 63 den Jugendarbeitsschutz und bei § 64 Mutterschutz und Elternzeit.

Änderungen durch Literatur und Rechtsprechung werden darüber hinaus in die §§ 9, 19, 31, 41 und 49 sowie in die Vorbemerkungen zu § 11 eingearbeitet.

In Teil C wird die LVO über dienstrechtliche Zuständigkeiten der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität, zur Schullaufbahn- und zur Beihilfeverordnung aktualisiert. Ebenfalls angepasst wird die Laufbahnverordnung für die Polizei. Des Weiteren wird die Sammlung der Verwaltungsvorschriften in Teil D um ein Rundschreiben zum Mutterschutzgesetz und eine Vorgriffsregelung im Beihilferecht ergänzt.

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Zielgruppe


Landes- und Kommunalbeamte in Rheinland-Pfalz, Landesministerien und Landesbehörden in Rheinland-Pfalz, Kommunalverwaltungen, Personalausschüsse, Hochschulen

Weitere Infos & Material


Kommentar begründet von Walter Grabendorff und Paul Arend, fortgeführt von Burkhard Müller und Harald Pitzer, Landkreistag Rheinland-Pfalz.

Burkhard Müller ist geschäftsführender Direktor des Landkreistages Rheinland-Pfalz. Er ist u. a. zuständig für den Bereich Öffentliches Dienstrecht.

Harald Pitzer ist Beigeordneter des Landkreistages Rheinland-Pfalz. Er ist u. a. zuständig für die Bereiche Allgemeines Verwaltungsrecht, Funktionalreform, Verwaltungsmodernisierung, Ausbildung des Beamten-Nachwuchses, FHöV.



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