Grabolle | Die Pflicht des Vorstands zur Ausführung von Hauptversammlungsbeschlüssen | Buch | 978-3-631-63498-1 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 5408, 261 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 380 g

Reihe: Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes

Grabolle

Die Pflicht des Vorstands zur Ausführung von Hauptversammlungsbeschlüssen

Eine dogmatische Analyse des § 83 Abs. 2 AktG
1. Auflage 2012
ISBN: 978-3-631-63498-1
Verlag: Peter Lang Frankfurt

Eine dogmatische Analyse des § 83 Abs. 2 AktG

Buch, Deutsch, Band 5408, 261 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 380 g

Reihe: Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes

ISBN: 978-3-631-63498-1
Verlag: Peter Lang Frankfurt


Diese Arbeit erörtert die Pflicht des Vorstands einer Aktiengesellschaft zur Ausführung von Hauptversammlungsbeschlüssen. Das Thema hat erhebliche wirtschaftliche Relevanz, insbesondere bei Anfechtungsklagen sogenannter «räuberischer Aktionäre». Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der Untersuchung, die Rechte und Pflichten des Vorstands im Umgang mit gesetzmäßigen und rechtswidrigen Hauptversammlungsbeschlüssen eindeutig zu ermitteln. Hierzu wird die konkrete Reichweite der Beschlussausführung je nach Inhalt eines Hauptversammlungsbeschlusses analysiert. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Umgang mit einer unklaren Rechtslage. Im Ergebnis befürwortet der Autor zur Lösung der Problematik eine Anwendung der Business Judgement Rule auf die Ausführung eines angefochtenen Hauptversammlungsbeschlusses.

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Inhalt: Grundlagen - Rechtshistorische Entwicklung - Hauptversammlungskompetenzen - Inhärente Grenzen der Ausführungspflicht - Legalitätspflicht - Schadensabwehrpflicht - Pflichtenkollision - Rechtliche Unsicherheit - Praktische Folgen - Umgang mit rechtmäßigen, bestandskräftigen und rechtswidrigen Beschlüssen - Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen.


Martin Grabolle studierte Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau, Paris und Genf. Als Rechtsanwalt beriet er namhafte Aktiengesellschaften bei Hauptversammlungen und bei Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse.



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