Günther | Die Bedeutung von Criminal-Compliance-Maßnahmen für die strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Ahndung. | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 332, 241 Seiten

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Günther Die Bedeutung von Criminal-Compliance-Maßnahmen für die strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Ahndung.


1. Auflage 2019
ISBN: 978-3-428-55614-4
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

E-Book, Deutsch, Band 332, 241 Seiten

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-55614-4
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Die Arbeit thematisiert die Bedeutung von Criminal-Compliance-Maßnahmen für die strafrechtliche Ahndung. Sie leistet einen Beitrag zur Diskussion um die Einführung eines Verbandsstrafrechts unter Analyse des geltenden Rechts (§§ 30, 130 OWiG). Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Aspekte der allg. Unrechtslehre (Handlung und Schuld) einem Verbandsstrafrecht nicht entgegenstehen. Es wird ein Vorschlag für ein Verbandsstrafrecht formuliert, welches tatbestandlich an ein 'Organisationsdefizit' anknüpft.

Die Arbeit betrachtet die Auswirkungen von Criminal-Compliance auf Tatbestands- als auch Rechtsfolgenseite. Der Autor skizziert dabei die Auswirkungen von Compliance u.a. bei § 266 StGB, § 299 StGB als auch den Unterlassungsdelikten. Die Rechtsprechung zu § 130 OWiG wird systematisiert dargestellt. Er plädiert für eine Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen auf Rechtsfolgenseite. Zertifizierungen von Compliance können im Rahmen von § 261 StPO berücksichtigt werden.

Günther Die Bedeutung von Criminal-Compliance-Maßnahmen für die strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Ahndung. jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


A. Einleitung und Problemaufriss

B. Überblick über Sanktionen gegen Unternehmen bzw. Unternehmensträger de lege lata und de lege ferenda

Die Strafbarkeit von juristischen Personen und rechtsfähigen Personenvereinigungen – Die geltende Verbandsgeldbuße gemäß § 30 Abs. 1, 4 OWiG – Der Tatbestand der Aufsichtspflichtverletzung im Sinne des § 130 OWiG

C. Compliance im Allgemeinen

Begriffsklärung – Rechtliche Verpflichtung zur Einrichtung einer Criminal-Compliance-Organisation? – Empirische Erkenntnisse zur Verbreitung von Criminal- Compliance – Die Funktion von Criminal-Compliance

D. Die Bedeutung von Criminal-Compliance für die strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Ahndung

Begriff der 'Haftung' im Sinne des Strafrechts – Auswirkungen von Criminal-Compliance im Vorfeld einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit – Rechtliche Anknüpfungspunkte für Criminal-Compliance im materiellen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht de lege lata – Die Berücksichtigung von Criminal-Compliance-Programmen im deutschen Kartellbußgeldverfahren – Der Einfluss ausländischen Strafrechts auf deutsche Unternehmen und deren Compliance-Strukturen im Bereich der Korruption – Zusammenfassung und gesetzgeberische Handlungsmöglichkeiten de lege ferenda

E. Ergebnisse der Arbeit

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Tobias Günther studierte Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften. Anschließend promovierte er als Stipendiat der Graduiertenförderung des Landes Sachsen-Anhalt sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Kai-D. Bussmann. Seit März 2017 ist er Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg.

Tobias Günther studied law at the Martin Luther University Halle-Wittenberg with a focus on criminal science. He obtained his doctorate in law at the Martin Luther University Halle-Wittenberg as scholarship holder of the Graduate Scholarship Program of Saxony-Anhalt, and as a research associate at the chair of Prof. Dr. Kai-D. Bussmann. Since March 2017 he is an attendee of the legal preparatory training at the Higher Regional Court of Naumburg.



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