Häberle | Rezensierte Verfassungsrechtswissenschaft. | Buch | 978-3-428-05092-5 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 414, 430 Seiten, Paperback, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 651 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

Häberle

Rezensierte Verfassungsrechtswissenschaft.


1. Auflage 1982
ISBN: 978-3-428-05092-5
Verlag: Duncker & Humblot

Buch, Deutsch, Band 414, 430 Seiten, Paperback, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 651 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

ISBN: 978-3-428-05092-5
Verlag: Duncker & Humblot


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Weitere Infos & Material


Inhalt: P. Häberle, Einleitung: Rezensierte Verfassungswissenschaft - G. Jellinek, Zwei Klassiker unter sich. Verfassungsrechtler bestehen, Verwaltungsrechtler vergehen? (O. Mayer, Deutsches Verwaltungsrecht, 1895, 1896) - F. Vierhaus, Im Kampf um Bastionen der Monarchie (A. Arndt, Das selbständige Verordnungsrecht, 1902) - C. Bornhak, Wissenschaftliche Vorboten zu Weimar (H. Preuß, Selbstverwaltung, Gemeinde, Staat, Souveränität, 1908) - K. Wolzendorf, Die Staatsrechtslehre im Bemühen um Kontinuität (G. Meyer / G. Anschütz, Lehrbuch des deutschen Staatsrechts, 1917) - R. Neuwiem, Denkmodellwechsel im Verständnis der Gleichheit (G. Leibholz, Die Gleichheit vor dem Gesetz, 1925; H. Aldag, Die Gleichheit vor dem Gesetz in der Reichsverfassung, 1925) - F. Morstein Marx, Das Land und sein (?) Prophet (H. Heller, Die Gleichheit in der Verhältniswahl nach der Weimarer Verfassung, 1929 [Auszug]) - C. Schmitt, Weimars "Heiligtümer" im Spiegel der Staatsrechtswissenschaft (G. Anschütz / H. C. Nipperdey, Grundrechte und Grundpflichten der Reichsverfassung I, 1929) - G. Holstein, An geistigen Wurzeln der bundesrepublikanischen Staatsrechtslehre (R. Smend, Verfassung und Verfassungsrecht, 1928) - O. Hintze, Verfassungslehre auf dem Prüfstand des Verfassungshistorikers (C. Schmitt, Verfassungslehre, 1928) - H. Triepel, Eine Rüge (H. Kelsen, Der Staat als Integration, 1930) - J. Heckel, Die rezipierte Rezension (Das staatskirchenrechtliche Schrifttum der Jahre 1930 und 1931 [Auszug]) - H. Triepel, O. Mayer und kein Ende (in Weimar?) (O. Mayer, Deutsches Verwaltungsrecht, 1924) - W. Jellinek, Die prophetische Rezension (H. P. Ipsen, Widerruf gültiger Verwaltungsakte, 1932) - H. P. Ipsen; U. Scheuner bzw. W. Henke, Das deutsche Staatsrecht; Juristen unter sich (jeweils zu: Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland I, 1977)- A. Köttgen, Kommentare als Verbindung von Verfassungsrechtswissenschaft und -praxis (Kommentare zum Grundgesetz) - W. Mallmann, Die Vermittlung des GG als Erziehungsziel. Lehrbücher zum Grundgesetz (T. Maunz, Deutsches Staatsrecht, 20. Aufl. 1975; K. Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 8. Aufl. 1975; Ekk. Stein, Staatsrecht, 4. Aufl. 1975; E. Denninger, Staatsrecht 1, 1973) - E. Denninger; P. Lerche bzw. R. Schnur, Stellungskrieg um die Grundrechte? (jeweils zu: P. Häberle, Die Wesensgehaltgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG, 1962) - H. P. Ipsen, Stellungskrieg um die Grundrechte? (Zu G. Dürigs Kommentierung des Art. 3 GG) - C. F. Menger, Die Wissenschaft als Strukturgebung für die Praxis (P. Lerche, Übermaß und Verfassungsrecht, 1961) - F.-L. Knemeyer / G. Greiffenhagen, Rezension kontrovers (W. Knies, Schranken der Kunstfreiheit als verfassungsrechtliches Problem, 1967) - M. Schröder bzw. U. Scheuner, Ein Generationskonflikt in der Wissenschaft (jeweils zu H. D. Jarass, Politik und Bürokratie als Elemente der Gewaltenteilung, 1975) - H. Quaritsch bzw. P. Häberle, Ein Erstling (jeweils zu D. Murswiek, Die verfassunggebende Gewalt nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 1978) - H. Ridder, Wissenschaftler und (politische) Parteien (W. Henke, Das Recht der politischen Parteien, 1964) - H. F. Zacher, Verteilungsgerechtigkeit (C. Heinze, Autonome und heteronome Verteilung, 1970) - H.-J. Papier, Gutachten als Chance und Verführung der Wisssenschaft; paritätische Partnerschaften (P. Badura / F. Rittner / B. Rüthers, Mitbestimmungsgesetz 1976 und Grundgesetz, 1977) - H. D. Jarass, Gutachten als Chance und Verführung der Wisssenschaft; paritätische Partnerschaften (F. Kübler / W. Schmidt / S. Simitis, Mitbestimmung als gesetzgebungspolitische Aufgabe, 1978) - P. Häberle, Gutachten als Chance und Verführung der Wissenschaft; paritätische Partnerschaften (W. Schmitt Glaeser, Kabelkommunikation und Verfassung, 1979) - P. Häberle, Kasuistik und Theorieversuche; der Zugang zum Bundesverfassungsgericht (U. Steinwedel, "Spezifisches Verfassungsrecht" und "einfaches Recht", 1976) - K. Hesse bzw. E.-W. Böckenförde, Eine verfassungstheoretische Grundsatzkontroverse unter dem GG (jeweils zu: W. Hennis, Verfassung und Verfassungswirklichkeit, 1968) - E. Stein, Ein "Staats"lehrer im "Urteil" eines Richters (H. Krüger, Allgemeine Staatslehre, 1964) - K. Loewenstein, Bundesrepublikanische Staatslehre, gesehen aus Weimar / USA (R. Zippelius, Allgemeine Staatslehre, 1968) - H. Huber, Eine sozialwissenschaftliche Herausforderung der Staatsrechtslehre; eine frühere Schweizer Antwort (J. Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit, 1962) - J. H. Kaiser; J. Seifert bzw. H. Quaritsch, Pole (jeweils zu E. Forsthoff, Der Staat der Industriegesellschaft, 1971) - P. Häberle bzw. W. von Simson, Selbstdarstellungen (jeweils zu: H. Quaritsch, Probleme der Selbstdarstellung des Staates, 1977) - K. Stern, Herausgebung als Beispiel geglückter Planung (J. H. Kaiser [Hrsg.], Planung I, 1965) - H. Spanner bzw. K. H. Friauf, An den juristischen Grundlagen des Verwaltungsrechts (jeweils zu: H. H. Rupp, Grundfragen der heutigen Verwaltungsrechtslehre, 1965) - P. Badura, An den sozialwissenschaftlichen Grundlagen der Verwaltung (N. Luhmann, Theorie der Verwaltungswissenschaft, 1966) - E. Jesse, Verfassungstreue der Verwaltung als Grundlage der Verfassung (H. Weiler, Verfassungstreue im öffentlichen Dienst, 1978; E. Denninger / H. H. Klein, Verfassungstreue und Schutz der Verfassung, 1979) - R. Smend, Lehrling und Meister, wer zügelt die Geister? (E. G. Mahrenholz, Die Kirchen in der Gesellschaft der Bundesrepublik, 1969) - A. Hollerbach, Wohltemperiertes Staatskirchenrecht (A. Frhr. von Campenhausen, Staatskirchenrecht, 1973) - P. Häberle; H. Weber bzw. C. Link, Ein bundesrepublikanischer (Staats)Kirchenstreit (jeweils zu G. Schmidt-Eichstaedt, Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts?, 1975) - P. Häberle, Wissenschaftsleistungen an den Kirchen (H.-J. Brauns, Staatsleistungen an die Kirchen und ihre Ablösung, 1970) - T. Oppermann, Eine europäische Leistung (H. P. Ipsen, Europäisches Gemeinschaftsrecht, 1972; C. Runge, Einführung in das Recht der europäischen Gemeinschaften, 1972) - P. Häberle, Eine Habilitation in Europa (H.-W. Rengeling, Rechtsgrundsätze beim Verwaltungsvollzug des europäischen Gemeinschaftsrechts, 1977) - M. Zuleeg, Die literarische Fundierung eines neuen Rechtsgebietes: ein Wissenschaftsbericht (Neuere Literatur zum Europarecht: Allgemeine Werke) - P. Häberle, Juristische Feste (U. Häfelin / W. Haller / D. Schindler [Hrsg.], Festschrift für Werner Kägi, 1979) - O. Bachof, Wissenschaftler und Richter (F. Werner, Recht und Gericht in unserer Zeit, 1971) - P. Häberle bzw. U. Scheuner, Der politische Jurist in der Demokratie (jeweils zu A. Arndt, Gesammelte juristische Schriften, 1976)


Peter Häberle, einer der 'ersten Verfassungsrechtler der Welt' (EL PAÍS), promovierte 1961 nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Bonn, Montpellier und Freiburg über den 'Wesensgehalt' der Grundrechte (3. Aufl. 1983). 1969 folgte die Habilitation über das 'öffentliche Interesse' bei K. Hesse (2. Aufl. 2006). Beide Schriften zählen heute zu weltweit rezipierten Standardwerken. Peter Häberle wurde als Ordinarius nach Marburg, Augsburg und Bayreuth berufen. Er entfaltet seit 1982 seinen verfassungsvergleichend-kulturwissenschaftlichen Ansatz und lehrte fast 20 Jahre als ständiger Gastprofessor für Rechtsphilosophie in St. Gallen. Sein Werk: 38 Bücher, mehr als 350 Aufsätze, Übersetzungen in 18 Sprachen. Häberle ist Ehrendoktor der Universitäten Tessaloniki, Granada, Lima, Brasilia, Lissabon, Tiflis und Buenos Aires sowie Großoffizier Italiens, Mitglied zahlreicher nationaler und internationaler Akademien (zuletzt Argentinien). 1998 mit dem Max-Planck-Forschungspreis ausgezeichnet, erhielt er später die Ehrenmedaillen der Verfassungsgerichte in Rom und Lima, im Jahre 2004 dann eine spanische und eine deutsche Festschrift. Verleihung der höchsten Klasse des Cruzeiro do Sul Brasiliens (2011) und Internationaler Héctor Fix-Zamudo Preis der Universität Mexico City für herausragende rechtswissenschaftliche Leistungen sowie die Ehrenmedaille der Universität Lissabon (2014).



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