Loseblattwerk, Deutsch, 3766 Seiten, In 2 Ordnern, Format (B × H): 146 mm x 206 mm, Gewicht: 5545 g
Kommentar mit Vollzugsbestimmungen und sonstigen einschlägigen Vorschriften des Bußgeldverfahrens
Loseblattwerk, Deutsch, 3766 Seiten, In 2 Ordnern, Format (B × H): 146 mm x 206 mm, Gewicht: 5545 g
ISBN: 978-3-8073-0083-2
Verlag: Rehm Verlag
Sie haben eine Rechtsfrage aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht zu entscheiden?
Der Kommentar beantwortet alle gängigen Fragen und setzt u.a folgende Schwerpunkte:
- Geldbuße, Einziehung von Taterträgen, Fahrverbot
- Zumessung der Geldbuße, Gewinnabschöpfung
- Bußgeldverfahren gegen natürliche und juristische Personen
- Rechtssichere Bescheidtechnik in allen Verfahrensarten
- Verteidigung, staatsanwaltschaftliches und gerichtliches Verfahren
- Abgrenzung zum Strafverfahren und zur Straftat
- Hauptverhandlung, Urteil, Beschlussentscheidung, Rechtsbeschwerde
- Vollstreckung von Geldbußen und Nebenfolgen.
Die digitale Welt ist ab 2018 auch im Bußgeldverfahren Realtität:
Die gesetzliche Einführung des elektronische Rechtsverkehrs und der E-Akte wird auch im Kommentar berücksichtigt:
- Elektronische Aktenführung auch im Bußgeldverfahren
- Besonderes elektronisches Behörden- und Anwaltspostfach
- Neureglung der Akteneinsicht, Online-Verfahren bei Rechtsanwälten
- Online-Anhörung von Betroffenen und Nebenbeteiligten
- Änderungen bei der Bescheidtechnik und Rechtsbehelfsbelehrung
- Einführung des elektronischen Einspruchs
- Elektronische Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Gerichten
Die ausführliche Kommentierung umfasst alle:
- OWiG-Vorschriften
- im Bußgeldverfahren anwendbaren StPO-Bestimmungen
- für Verkehrsordnungswidrigkeiten wichtigen StVG-Regelungen
Mit über 100 Musterbescheiden und Musterschreiben sowie Rechtsprechungsübersichten.
Zielgruppe:
Verwaltungsbehörden des Bundes und der Länder sowie aller kommunalen Behörden, Städte und Gemeinden, Rechtsanwälte und Steuerberater, Bußgeldrichter und Staatsanwälte
Zielgruppe
Verwaltungsbehörden des Bundes und der Länder sowie aller kommunalen Behörden, Städte und Gemeinden, Rechtsanwälte und Steuerberater, Bußgeldrichter und Staatsanwälte