Haug | Fallbearbeitung im Staats- und Verwaltungsrecht | Buch | 978-3-8114-9665-1 | sack.de

Buch, Deutsch, 272 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm, Gewicht: 491 g

Reihe: Falltraining

Haug

Fallbearbeitung im Staats- und Verwaltungsrecht

Basiswissen, Übersichten, Schemata
8., neu bearbeitete Auflage 2013
ISBN: 978-3-8114-9665-1
Verlag: C.F. Müller

Basiswissen, Übersichten, Schemata

Buch, Deutsch, 272 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm, Gewicht: 491 g

Reihe: Falltraining

ISBN: 978-3-8114-9665-1
Verlag: C.F. Müller


Dieses Buch ist für alle Jura-Anfänger geschrieben, deren Studium Öffentliches Recht umfasst. Egal, ob man Rechts-, Wirtschafts-, Verwaltungs- oder Politikwissenschaften studiert - fast jeder hat am Anfang naturgemäß seine Probleme mit der ungewohnten Materie und mit der spezifisch juristischen Denk- und Arbeitsweise. Deshalb will dieses Buch in zweierlei Hinsicht den Zugang zum Öffentlichen Recht erleichtern:

So wird zum einen das notwendige Basiswissen im Staats- und Verwaltungsrecht in Form vieler einprägsamer Schaubilder, Übersichten und Schemata - jeweils mit kurzen Erläuterungen - vermittelt. Zum anderen geht es um das Verständnis für eine klare und differenzierte juristische Aufarbeitung eines Falles; besonders wichtig sind dabei die "handwerklichen Dinge", also Stil, Aufbau und Subsumtionstechnik.
Diese beiden Aspekte werden in 19 konkreten Fällen (mit ausführlichen Musterlösungen) exemplarisch aufgearbeitet; in Randspalten werden dazu begleitend methodische und taktische Erläuterungen gegeben. Man lernt also beides: Das staats- und verwaltungsrechtliche Grundwissen und wie man es in der Fallbearbeitung methodisch richtig anwendet.

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Zielgruppe


Studierende der Rechts-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Ministerialrat Prof. Dr. Volker M. Haug, Regierungsdirektor, studierte in Tübingen Rechtswissenschaften, wo er 1992 die Erste juristische Staatsprüfung ablegte und 1994 mit einer Arbeit über ein parlamentsrechtliches Thema promovierte. Nach der Zweiten juristischen Staatsprüfung trat er 1995 in die Wissenschaftsverwaltung Baden-Württembergs ein, wo er zuletzt langjährig als Leiter der Zentralstelle des Ministeriums tätig war. In dieser Funktion beriet er die Hausspitze in politischen und administrativen Fragen. Im Jahr 2011 wechselte er zur Universität Stuttgart, die ihn bereits 2003 zum Honorarprofessor bestellt hatte. Dort leitet er heute die Abteilung für Rechtswissenschaft mit öffentlich-rechtlichem Tätigkeitsschwerpunkt im Institut für Volkswirtschaftslehre und Recht. Mit Vorlesungen in den Bereichen Staats-, Verwaltungs-, Partizipations-, Internet- und Medienrecht trägt er zu Lehrangeboten im Sinne einer überfachlichen Qualifikation der Studierenden bei. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Partizipations-, Parlaments-, Gesetzgebungs-, Föderalismus- und Hochschulrecht.



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