Hegemann, Steuerberater / Hegemann / Steuerberater | Umsatzsteuer intensiv | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 260 Seiten, eBook

Hegemann, Steuerberater / Hegemann / Steuerberater Umsatzsteuer intensiv

Veranlagungszeitraum 2008, 2009 und 2010
2. Auflage 2009
ISBN: 978-3-8349-8253-7
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Veranlagungszeitraum 2008, 2009 und 2010

E-Book, Deutsch, 260 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-8349-8253-7
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark



Fallorientiert und praxisnah vermittelt das Werk das die neue Rechtslage im Umsatzsteuerrecht für den aktuellen Veranlagungszeitraum. Das Werk berücksichtigt alle wichtigen Änderungen im Umsatzsteuerrecht aufgrund neuer Steuergesetzgebung, Rechtsprechung sowie neuer Verwaltungsanweisungen.

Das aktuelle Jahressteuergesetz ist bereits vollständig eingearbeitet.

Steuerberater und Dipl. Bw. (FH) Jürgen Hegemann ist erfahrener Praktiker und langjährig als Referent und Fachbuchautor tätig.

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Zielgruppe


Professional/practitioner

Weitere Infos & Material


1;Vorwort;5
2;Inhaltsübersicht;6
3;Bearbeiterverzeichnis;15
4;§ 1 Unternehmer;16
4.1;A. Unternehmereigenschaft beim Betrieb von Fotovoltaikanlagen;16
5;§ 2 Organschaft;21
5.1;A. Europäisierung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft;21
5.2;B. Zwang zur Organschaft zweifelhaft;27
6;§ 3 Unternehmensvermögen;32
6.1;A. Keine steuerpflichtige Entnahme eines Grundstücks aus dem Unternehmensvermögen;32
6.2;B. Gemischt genutzte Immobilien: Ende des vollständigen Vorsteuerabzugs(?);33
6.3;C. Zusammenfassung„Seeling, Wollny und der Rest dieser Umsetzung“;37
7;§ 4 Geschäftsveräußerung im Ganzen;51
7.1;A. Geschäftsveräußerung im Ganzen ohne Grundstücksübertragung;51
7.2;B. Übertragung eines zu bebauenden Grundstücks;58
7.3;C. Überblick: Fälle der Geschäftsveräußerung im Ganzen;60
8;§ 5 Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung;62
8.1;A. Ort der sonstigen Leistung ab 2010;62
8.2;B. Ort der sonstigen Leistung: Vergleich neues und altes Recht;73
9;§ 6 Lieferungen und sonstige Leistungen;77
9.1;A. Party-Service unterliegt Regelsteuersatz;77
9.2;B. Überblick: Abgabe von verzehrfertigen Speisen – Lieferung oder sonstige Leistung?;81
9.3;C. Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken ( Verwaltungsauffassung);85
9.4;D. Beginn der Versendung bei innergemeinschaftlicher Lieferung ( Änderung der Rechtsprechung);97
9.5;E. UnentgeltlicheWertabgabe bei gemischter Nutzung eines Kfz;102
9.6;F. Private Pkw-Nutzung durch Gesellschafter;108
10;§ 7 Steuerbefreiungen;113
10.1;A. Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen – Spediteurbescheinigung als Belegnachweis;113
10.2;B. Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung;115
10.3;C. Anwendungsschreiben zur Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen;120
10.4;D. Umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler;137
10.5;E. Steuerfreie Vermittlungsleistungen von Versicherungsverträgen;140
10.6;F. Umsatzsteuerfreiheit im Baugewerbe für Sonderwünsche des Erwerbs;144
10.7;G. Steuerbefreiung von Heilbehandlungen (ab 2009);148
10.8;H. Steuerfreie Leistungen bei Kindertagespflege;155
10.9;I. Glücksspiele mit Geldeinsatz;157
11;§ 8 Bemessungsgrundlage/Option;160
11.1;A. Unverzinsliche Mietkaution;160
11.2;B. Bruchteilsoption;164
12;§ 9 Vorsteuerabzug;172
12.1;A. Vorsteuerabzug bei steuerfreier Vermietung und Eigennutzung;172
12.2;B. Vollständiger Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken nur bei sofortiger Zuordnungsentscheidung;179
12.3;C. Kein Vorsteuerabzug bei Anbau eines selbstgenutzten Wohnhauses an eineWerkhalle;187
12.4;D. Vorsteuerabzug bei unentgeltlicherWohnungsnutzung eines GmbH- Geschäftsführers;194
12.5;E. Lieferzeitpunkt in Rechnungen;201
12.6;F. Anforderung an die Leistungsbeschreibung in der Rechnung;208
13;§ 10 Vorsteueraufteilung/-berichtigung;213
13.1;A. Umsatzschlüssel bei Vorsteueraufteilung;213
13.2;B. Vorsteuerabzug bei unterschiedlich genutzten Gebäuden ( Finanzverwaltung);220
13.3;C. Vorsteuerberichtigung von Umlaufvermögen;228
14;§ 11 Formularservice;240
14.1;A. Umsatzsteuererklärung 2008;240
14.2;B. Umsatzsteuer-Voranmeldung 2009;247
15;§ 12 Kurz und Kompakt;249
15.1;A. Rechnungsnummer bei Verwendung von Kontoauszügen als Rechnung;249
15.2;B. Einfache Schriftform für die Berichtigung einer notariellen Rechnung;250
15.3;C. Adieu dem„Belastungscocktail“;251
15.4;D. Ermäßigte Mehrwertsteuersätze;252
15.5;E. Änderung der Rechnungsausstellungsvorordnung;253
16;Stichwortverzeichnis;258

Unternehmer.- Organschaft.- Unternehmensvermögen.- Geschäftsveräußerung im Ganzen.- Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung.- Lieferungen und sonstige Leistungen.- Steuerbefreiungen.- Bemessungsgrundlage/Option.- Vorsteuerabzug.- Vorsteueraufteilung/-berichtigung.- Formularservice.- Kurz und Kompakt.


VI. an Privatpersonen (S. 259-260)

Bei Rechnungen an Privatpersonen und an steuerbefreite Unternehmen, soll es in Zukunft eine Rechnungsausstellungspflicht geben, allerdings mit „vereinfachten" Rechnungen also mit weniger Pflichtangaben (= vereinfachte Umsatzsteuerrechnung). Rechnung

VII. Rechnung mit ausführlichen MwSt-Angaben

Im Großen und Ganzen werden die Anforderungen an eine Rechnung beibehalten14. Der Änderungsvorschlag enthält drei wesentliche Veränderungen:

- Angabepflicht des Lieferers/Dienstleistungserbringers auf der Rechnung dieMwSt-Identifikationsnummer des Erwerbers/Dienstleistungsempfängers.
- (bisher Angabe des Zeitpunkts der Lieferung/Dienstleistung) künftig: Angabe des Zeitpunkts , des Eintritts des Steueranspruchs. Auf diese Weise weiß der Erwerber/Leistungsempfänger, wann er sein Recht auf Vorsteuerabzug ausüben kann.

Lieferung/Dienstleistungen mit Verlagerung der Steuerschuldnerschaft. Danach kann künftig , der Lieferer/Dienstleistungserbringer, der die Steuer nicht selbst abführen muss, in der Rechnung mit ausführlichenMwSt-Angaben darauf verzichten, den Steuersatz und den geschuldeten Steuerbetrag anzugeben, wenn die Lieferung/Dienstleistung in einen anderen Mitgliedsstaat

VIII. Elektronische Rechnungsstellung

Elektronische Rechnungen und Papierrechnungen sollen Grundsätzlich gleich behandelt werden. Deshalb soll die bisherige Voraussetzung, dass das Erfordernis der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts elektronischer Rechnungen durch eine elektronische Signatur oder durch ein EDI-Verfahren gewährleistet wird, entfallen. Hinweis: ! Die EU-Kommission will allerdings durch geeignete harmonisierte Vorschriften das Erfordernis der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts garantieren. Die EU-Kommission hat allerdings keine konkreten Angaben vorgelegt, wie die Echtheit und Unversehrtheit überprüft werden soll.

IX. Sammelrechnung

Die Möglichkeit, bei Sammelrechnungen das EDI-Verfahren zu verlangen, soll entfallen.

X. Aufbewahrungspflicht

Die Überlegung zielt auf eine europarechtlich vereinheitlichte Aufbewahrungspflicht für Rechnungen von sechs Jahren. Hinweis: ,
- In Deutschland besteht derzeit eine Aufbewahrungspflicht für zehn Jahre. Fraglich bleibt, wie in Fällen der Steuerhinterziehung mit einer Ablaufhemmung hinsichtlich der Festsetzungsverjährung von zehn Jahren entsprechende Verfahren abgewickelt werden sollen? Hinsichtlich der Rechnungsaufbewahrung sollen die Regelungen des Mitgliedsstaates gelten, in dem der Unternehmer ansässig ist.

Hinweis: Bisher war für die Rechnungsaufbewahrung das Recht des Mitgliedsstaates anzuwenden, in dem der Umsatz bewirkt wurde.

XI. Übersetzung der Rechnung

Die Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten eine Übersetzung der Rechnung in die jeweilige Amtssprache zu verlangen, soll eingeschränkt werden.

XII. Praxishinweis
Würde der Vorschlag der EU-Kommission unverändert angenommen werden, so bedeutet dies teilweise sogar eine Verschärfung der umsatzsteuerrechtlichen deutschen Regelungen.


Steuerberater und Dipl. Bw. (FH) Jürgen Hegemann ist erfahrener Praktiker und langjährig als Referent und Fachbuchautor tätig.



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