Restitutionsbegehren bei NS-Raubkunst
1. Auflage 2017
ISBN: 978-3-428-15027-4
Verlag: Duncker & Humblot
Praxisleitfaden zur "Handreichung zur Umsetzung der ›Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz‹".
Buch, Deutsch, 248 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 380 g
ISBN: 978-3-428-15027-4
Verlag: Duncker & Humblot
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Einleitung
Teil I. Die Handreichung zur Umsetzung der 'Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz'
Was ist die Handreichung? – Rückblick: Woraus ist die Handreichung entstanden? – Gibt es neben der Gemeinsamen Erklärung/Handreichung bindende gesetzliche Grundlagen für Restitutionsansprüche, die noch heute die Möglichkeit zur Geltendmachung von Ansprüchen bieten?
Teil II. Juristische Grundsätze und –begriffe im Zusammenhang mit Restitutionsbegehren
Erbrechtliche Grundsätze – Der Grundsatz der Beweislastverteilung: Wer muss was vortragen? Wer muss was beweisen? Wie kann es bewiesen werden? – Der Grundsatz des Beweiswerts von Urkunden: Was beweisen sie wirklich? – Einschlägige juristische Grundbegriffe bei Restitutionsbegehren
Teil III. Wie ist vorzugehen?
Ist der Antragssteller Berechtigter? – Wurde der Antragssteller oder sein Rechtsvorgänger zwischen 1933 und 1945 verfolgt? – Ist zwischen 1933 und 1945 ein Vermögensverlust erfolgt? – Wurde bei einem Verkauf ein angemessener Kaufpreis gezahlt? – Wurde der Verkaufspreis zur Verfügung gestellt bzw. konnte der Verkäufer über diesen frei verfügen? – Falls der Verkauf nach dem 15. September 1935 erfolgte, wäre er auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus erfolgt? – Wurden bei einem Verkauf nach dem 15. September 1935 die Interessen des Verfolgten erfolgreich gewahrt? – Kann eine Restitution aus anderen Gründen versagt werden? – Sind bereits Zahlungen oder sonstige Gegenleistungen von Seiten des Bundes erfolgt?
Teil IV. Die gerechte und faire Lösung
Tausch gegen ein anderes Kunstwerk: Der Berechtigte ist an einem anderen Stück aus der Sammlung der Einrichtung interessiert – Tausch und Leihe auf Lebenszeit: Die Berechtigten möchten ein Erinnerungsstück für die Dauer ihres restlichen Lebens zurück haben – Einmalzahlung an eine gemeinnützige Organisation: Der Berechtigte möchte den ihm zugesprochenen Betrag einem guten Zweck zur Verfügung stellen – Vereinbarung von monatlichen Zahlungen: Der Berechtigte möchte eine lebenslange monatliche 'Rente' ausgezahlt bekommen
Quellen- und Literaturverzeichnis
Rechtsgrundlagen – alphabetisch sortiert – Rechtsprechung – chronologisch sortiert – Artikel, Aufsätze, Mitteilungen – Sonstige Quellen
Index