Heinemann | Arbeit auf Abruf i.S.d. § 12 TzBfG. | Buch | 978-3-428-18976-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 15, 311 Seiten, Format (B × H): 160 mm x 235 mm, Gewicht: 413 g

Reihe: Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht

Heinemann

Arbeit auf Abruf i.S.d. § 12 TzBfG.

Erfüllung staatlicher Schutzpflichten unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2019.
1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-428-18976-2
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Erfüllung staatlicher Schutzpflichten unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2019.

Buch, Deutsch, Band 15, 311 Seiten, Format (B × H): 160 mm x 235 mm, Gewicht: 413 g

Reihe: Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht

ISBN: 978-3-428-18976-2
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Bei der Arbeit auf Abruf i.S.d. § 12 TzBfG handelt es sich um eine überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegende Arbeitsform, bei der die Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen ist.

Die vorliegende Dissertation befasst sich zunächst allgemein mit dem Bedürfnis eines Arbeitnehmerschutzes und den daraus resultierenden staatlichen Schutzpflichten. Im Anschluss werden die wesentlichen Merkmale der Abrufarbeit, das besondere Schutzbedürfnis des Abrufarbeitnehmers und die Entstehungsgeschichte dieser bedarfsabhängigen, flexiblen Arbeitsform eingehend analysiert. Auf dieser Grundlage wird sodann untersucht, inwiefern der Gesetzgeber durch die zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Gesetzesreform i.R.d. § 12 TzBfG seiner staatlichen Schutzpflicht dahingehend nachgekommen ist, die strukturelle Unterlegenheit des Abrufarbeitnehmers durch kompensatorische Regelungen auszugleichen und dadurch den Arbeitnehmerschutz nachhaltig zu stärken.

Heinemann Arbeit auf Abruf i.S.d. § 12 TzBfG. jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Einleitung

2. Grundlagen und Grundannahmen
Bedürfnis eines Arbeitnehmerschutzes – Staatliche Schutzpflichten im Arbeitsrecht

3. Arbeit auf Abruf
Besonderheiten der Arbeit auf Abruf – Schutzbedürfnis des Abrufarbeitnehmers – Entstehungsgeschichte des heutigen § 12 TzBfG

4. Gesetzesänderung zum 1. Januar 2019
Vorüberlegungen – Fiktive Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit, § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG – Arbeitszeitrahmen, § 12 Abs. 2 TzBfG – Berechnungsgrundlage für Entgelt(fort)zahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen, § 12 Abs. 4 und 5 TzBfG – Bewertung der Ergebnisse im Hinblick auf gesetzgeberische Schutzpflichten

5. Zusammenfassung und Ausblick
Zusammenfassung der Ergebnisse – Ausblick

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Anna Heinemann studierte von 2007 bis 2012 Rechtswissenschaften mit einem Schwerpunkt im Arbeits- und Versicherungsrecht an der Freien Universität Berlin. Im Anschluss absolvierte sie von 2013 bis 2015 ihr Rechtsreferendariat in Berlin. Nach einer Tätigkeit als Anwältin in verschiedenen Kanzleien arbeitet sie seit Mai 2020 als Referentin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin.

Anna Heinemann studied law with a focus on labour and insurance law at the Free University of Berlin from 2007 to 2012. She then completed her legal traineeship in Berlin from 2013 to 2015. After working as a lawyer in various law firms, she has been working since as an advisor at the Federal Ministry of Labour and Social Affairs in Berlin since May 2020.



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