Buch, Deutsch, 600 Seiten, Leinen, Format (B × H): 118 mm x 180 mm
Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher
Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) - Kommentar
Buch, Deutsch, 600 Seiten, Leinen, Format (B × H): 118 mm x 180 mm
Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher
ISBN: 978-3-406-62072-0
Verlag: C.H.Beck
Ziel dieses von Prof. Dr. Rolf Herber und Dr. Beate Czerwenka begründeten Kommentars ist es, das UN-Kaufrecht für die anwaltliche und kaufmännische Praxis griffig zu erläutern. Im Vordergrund stehen dabei nicht wissenschaftliche Theorien, sondern Fragen, die die Rechtsanwenderin und den Rechtsanwender beim Im- und Export von Waren unmittelbar betreffen. Der Autor widmet sich daher besonders der Vertragsgestaltung, der möglichen Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, den Leistungsstörungen und dem Gerichtsstand.
Anders als manche anderen Kommentierungen geht das Werk auch auf die Verbindung des Kaufvertrags mit Nebenvereinbarungen wie Maintenance Agreements (etwa bei der Lieferung von Maschinen) und mit der Übertragung von Immaterialgütern (etwa Lizenzen für Steuerungssoftware) ein.
Vorteile auf einen Blick - kompakt und praxisnah
- ohne wissenschaftlichen Ballast
- Autor ist mit der Materie aus anwaltlicher Praxis und wissenschaftlicher Vermittlung vertraut
Zur Neuauflage
Für die Neuauflage wurde das Werk weitgehend neu geschrieben. An die Stelle der ursprünglichen, aus der Entstehungsgeschichte des noch neuen Rechts hergeleiteten Anmerkungen ist eine Erläuterung getreten, die vor allem die umfangreiche internationale Rechtsprechung erschließt und auswertet, die seit Inkrafttreten des CISG in mehr als drei Jahrzehnten ergangen ist. Bezüge zum reformierten nationalen Kaufrecht, auch für Digitalgüter, werden hergestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Gerichte, Unternehmen der importierenden und exportierenden Wirtschaft, Lagerei- und Speditionsbetriebe, Versicherungen sowie für Finanzdienstleister, die Akkreditive stellen und Darlehen im Zusammenhang mit internationalen Handelsgeschäften gewähren.