Herring | Die Übertragung von Aufgaben durch Kapitalverwaltungsgesellschaften unter dem KAGB. | Buch | 978-3-428-18060-8 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 319, 242 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 375 g

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

Herring

Die Übertragung von Aufgaben durch Kapitalverwaltungsgesellschaften unter dem KAGB.

Zulässigkeit, Grenzen und Haftung.
1. Auflage 2020
ISBN: 978-3-428-18060-8
Verlag: Duncker & Humblot

Zulässigkeit, Grenzen und Haftung.

Buch, Deutsch, Band 319, 242 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 375 g

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

ISBN: 978-3-428-18060-8
Verlag: Duncker & Humblot


Die Arbeit stellt dar, welches die vertraglich nicht abdingbaren originären Leistungs- und Sorgfaltspflichten einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) unter dem KAGB bei der Verwaltung von Investmentvermögen sind, und definiert zu diesem Zweck insbesondere die Bereiche Risikomanagement und Portfolioverwaltung. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Darstellung, in welcher Form und innerhalb welcher Grenzen KVGen für die Erfüllung ihrer Pflichten Dritte heranziehen. Dabei stellt die Abgrenzung von Auslagerung und Substitution einen Schwerpunkt dar. Die Arbeit setzt sich kritisch mit der Aufgabe des 'Wesentlichkeits-Kriteriums' in der Auslagerungs-Definition der BaFin auseinander. Ferner werden die Möglichkeiten der KVGen eingehend untersucht, die Haftung für eigenes oder fremdes Verschulden zu beschränken. Eine Darstellung von Spezialproblemen des Auslagerungstatbestandes, insbesondere bei Objektgesellschaften, und die Einstufung von KVGen als Briefkastenfirma runden die Darstellung ab.
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Einleitung und Gang der Untersuchung

1. Zivilrechtliche, investmentrechtliche und ökonomische Grundlagen
Klärung wichtiger Begriffe und Konzepte – Formen von Investmentvermögen – Regelung von Pflichten und Haftung bei der individuellen Vermögensverwaltung – Der Investmentvertrag im Spannungsfeld von allgemeinem Zivilrecht und speziellem Investmentrecht – Die KVG als Verwalterin des Fondsvermögens und Koordinatorin von Dienstleistungen Dritter – Der Begriff der Auslagerung im Sinne des Investmentrechtes

2. Der Investmentvertrag im Spannungsfeld von allgemeinem Zivilrecht und speziellem Investmentrecht
Freiheit der Parteien des Investmentvertrages, den Leistungsumfang der KVG festzulegen – Risikomanagement als Hauptpflicht der KVG – Leistungs- und Sorgfaltspflichten im Rahmen der Portfolioverwaltung – Zulässigkeit der Substitution und des Einsatzes von Erfüllungsgehilfen im Rahmen des Investmentvertrages – Zulässigkeit und Grenzen der Haftungsbeschränkung durch KVGen

3. Spezialprobleme des Auslagerungstatbestandes
Anwendung der 'Auslagerungs'-Definition auf Praxisfälle – Teleologische Reduktion der Begriffe 'Portfolioverwaltung' und 'Risikomanagement' für Zwecke des § 36 KAGB – Die Grenzen zulässiger Auslagerung: KVGen als 'Briefkastenfirmen'

4. Fazit, Empfehlungen und Ausblick

Annex

Literaturverzeichnis

Schreiben der Aufsichtsbehörden

Sachwortverzeichnis


Frank Herring studierte von 1988 bis 1993 Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Nach seinem Referendariat mit Stationen in Hamburg, Frankfurt, London und New York wurde er 1996 Rechtsanwalt in einer internationalen Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main. 1997/1998 arbeitete er ein Jahr lang in der Rechtsabteilung einer führenden internationalen Investmentgesellschaft in Frankfurt und London. Er ist seit 24 Jahren im Bereich des Bankaufsichtsrechts und Investmentrechts anwaltlich tätig und seit 2015 am Institute for Law and Finance der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt Lehrbeauftragter für die Bereiche Kapitalmarktrecht und Investmentrecht.

Frank Herring studied law at the Christian-Albrechts-University in Kiel from 1988 to 1993. After his legal clerkship with stations in Hamburg, Frankfurt, London and New York, he became a lawyer in 1996 in an international law firm in Frankfurt. In 1997/1998 he worked for one year in the legal department of a leading international investment company in Frankfurt and London. He has been working as a lawyer in the field of banking supervisory law and investment law for 24 years and has been a lecturer for capital markets law and investment law at the Institute for Law and Finance of the Johann-Wolfgang-Goethe University in Frankfurt since 2015.



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