Herzog / Olshausen / Otte | J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen: BGB | Buch | 978-3-8059-1077-4 | sack.de

Buch, Deutsch, Band Buch 5, 684 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm, Gewicht: 1282 g

Reihe: J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Erbrecht

Herzog / Olshausen / Otte

J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen: BGB

Buch 5: Erbrecht. §§ 2303-2345 (Pflichtteil, Erbunwürdigkeit)
neu bearbeitete
ISBN: 978-3-8059-1077-4
Verlag: De Gruyter

Buch 5: Erbrecht. §§ 2303-2345 (Pflichtteil, Erbunwürdigkeit)

Buch, Deutsch, Band Buch 5, 684 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm, Gewicht: 1282 g

Reihe: J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Erbrecht

ISBN: 978-3-8059-1077-4
Verlag: De Gruyter


Die in vielen Punkten kritisierte Erbrechtsreform wird in der Neubearbeitung der §§ 2303-2345 eingehend berücksichtigt. Kernpunkte der Neuregelung sind
die Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe neben der Erweiterung des geschützten Personenkreises, die Ausdehnung der Stundungsgründe und die Einführung einer gleitenden Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch.
In den Fällen des § 2306 wird eine ärgerliche Fehlleistung des BGB endlich beseitigt, indem dem Erben bei wirksamer Ausschlagung stets der Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Die Kommentierung geht auf ganz praktische Fragen ein, die der Gesetzgeber immer noch nicht geklärt hat, etwa die Schwierigkeit, den wirtschaftlichen Wert von Beschwerungen oder den Wert des Zugewinnausgleichsanspruchs innerhalb der 6-Wochen-Frist des § 1944 Abs. 1 zu bestimmen, um eine vernünftige Entscheidung über die Annahme der Zuwendung oder Ausschlagung zwecks Geltendmachung des Pflichtteils (und ggf. Zugewinnausgleichs) zu treffen, bleibt bestehen. Die Literatur und Rechtsprechung zu diesem in der Praxis schwierigen Rechtsgebiet wird umfassend analysiert.
Von der Kompetenz der Staudinger-Kommentatoren derartiger (noch) nicht geklärter Rechtsfragen profitieren: Notare, Anwaltsnotare, Fachanwälte im Familien- und Erbrecht, in diesen Bereichen tätige Anwälte, und Richter.
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Zielgruppe


Richter/Gerichte; Rechtsanwälte; Notare; Rechtsabteilungen von Unternehmen; Wirtschaftsverbände; Ministerien; Professoren; Institute; Bibliotheken

Weitere Infos & Material


Ulrich Haas, Universität Zürich; Wolfgang Olshausen, Rain am Lech; Gerhard Otte, Universität Bielefeld.


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