Hild | Beschlussmängelstreitigkeiten in der Aktiengesellschaft und Schiedsverfahren | Buch | 978-3-428-19318-9 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 248, 369 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 230 mm, Gewicht: 558 g

Reihe: Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Hild

Beschlussmängelstreitigkeiten in der Aktiengesellschaft und Schiedsverfahren


1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-428-19318-9
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Buch, Deutsch, Band 248, 369 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 230 mm, Gewicht: 558 g

Reihe: Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

ISBN: 978-3-428-19318-9
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die schiedsgerichtliche Beilegung von Beschlussmängelstreitigkeiten hat seit der BGH-Rechtsprechungslinie 'Schiedsfähigkeit' zunehmend an Bedeutung gewonnen. Bislang ungeklärt ist, ob Beschlussmängelstreitigkeiten auch in der Aktiengesellschaft schiedsgerichtlich beigelegt werden können. Das Schiedsverfahrensrecht ist auf ein Zweiparteienschiedsverfahren zugeschnitten, dem regelmäßig ein zweiseitiger Austauschvertrag zugrunde liegt. Aktiengesellschaften haben eine komplexere Realstruktur. Sie verfügen typischerweise über mehrere Mitglieder, Organe und Organmitglieder. Das AktG berücksichtigt die Realstruktur in prozessualer Hinsicht und normiert ein Rechtsschutzkonzept für Klagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, welches versucht, gesellschaftsrechtliche Bedürfnisse mit verfahrensrechtlichen Grundsätzen auszusöhnen. Dem steht die Schiedsgerichtsbarkeit gegenüber, die nicht durch ein streng formalisiertes Verfahren, sondern durch eine privatautonome Verfahrensgestaltung gekennzeichnet ist. Die Arbeit legt dar, dass die Regelungsmaterien aufeinander abgestimmt werden können und die Satzungsstrenge gemäß § 23 Abs. 5 AktG einer schiedsgerichtlichen Beilegung nicht entgegensteht. Die Satzungsautonomie dient als Legitimationsgrundlage der Schiedsgerichtsbarkeit und ermöglicht bei ordnungsgemäßer Willensbildung eine Schiedsbindung durch Hauptversammlungsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit.
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Weitere Infos & Material


1. Einleitung

2. Grundlagen: Die Schiedsgerichtsbarkeit und Begriffsklärungen – Die aktienrechtlichen Beschlussmängelklagen – Eingrenzung des Untersuchungsumfangs

3. Wert des gesellschaftsrechtlichen Schiedsverfahrens: Vertraulichkeit – Sachkunde – Flexibilität – Verfahrensdauer – Gesellschaftsinterner Streitgegenstand – Missbräuchliche Aktionärsklagen

4. Schiedsfähigkeit der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage: Rechtsprechung des BGH – Schiedsfähigkeit gemäß § 1030 Abs. 1 ZPO – Thesen zur Schiedsfähigkeit

5. Legitimation der Rechtskrafterstreckung: Erfordernis der Rechtskrafterstreckung – Abgrenzung zur Gestaltungswirkung – Induktion: Subjektive Rechtskrafterstreckung eines Schiedsspruchs – Deduktion: §§ 248 Abs. 1 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG – Thesen zur Rechtskrafterstreckung

6. Erste Legitimationsvoraussetzung: Rechtswegkonzentration – Spruchkörperkonzentration

7. Zweite Legitimationsvoraussetzung: Information über die Einleitung des Schiedsverfahrens – Beteiligung am Schiedsverfahren: Mehrparteienschiedsverfahren

8. Epilog: Schiedsrichterauswahl – Praktische Erwägungen – Plädoyer für eine gesetzliche Anerkennung

9. Gesamtauswertung


Sebastian Hild studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sowie an der Universidad de Salamanca in Spanien und legte im Januar 2022 die Erste juristische Staatsprüfung ab. Begleitend zu seiner Promotion arbeitete er in international tätigen Wirtschaftskanzleien in den Bereichen Dispute Resolution und Corporate/M&A. Im Juni 2024 wurde er an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg promoviert. Seither absolviert er das Rechtsreferendariat am Landgericht Frankfurt.

Sebastian Hild studied law at the Albert-Ludwigs-University of Freiburg and at the Universidad de Salamanca in Spain and successfully passed the First State Examination in January 2022. Parallel to his doctoral studies, he worked in international law firms in the areas of Dispute Resolution and Mergers & Acquisition. In June 2024, he received his 'Dr. iur.' (equivalent to Ph. D.) from the Albert-Ludwigs-University of Freiburg. Since then, he has been completing his legal clerkship at the Higher Regional Court of Frankfurt.


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