• Mängelexemplar
Hirte / Heidel | Das neue Aktienrecht - Mängelexemplar, kann leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Sonderangebot ohne Rückgaberecht. Nur so lange der Vorrat reicht. | Buch | 200-510593144-8 | sack.de

Buch, Deutsch, 437 Seiten, broschiert, Format (B × H): 133 mm x 207 mm, Gewicht: 521 g

Reihe: Nomos Kommentar

Hirte / Heidel

Das neue Aktienrecht - Mängelexemplar, kann leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Sonderangebot ohne Rückgaberecht. Nur so lange der Vorrat reicht.

nach ARUG II und Corona-Gesetzgebung ; Handkommentar
1. Aufl. 2020
ISBN: 200-510593144-8
Verlag: Nomos

nach ARUG II und Corona-Gesetzgebung ; Handkommentar

Buch, Deutsch, 437 Seiten, broschiert, Format (B × H): 133 mm x 207 mm, Gewicht: 521 g

Reihe: Nomos Kommentar

ISBN: 200-510593144-8
Verlag: Nomos


Mit dem Gesetz zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie ist schon vor einigen Monaten eine grundlegende gesellschaftsrechtliche Reform in Kraft getreten. Ganz aktuell schafft darüber hinaus das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie für Aktiengesellschaften kurzfristig Möglichkeiten, die Corona-Krise organisatorisch zu bewältigen, greift aber auch tief in das aktienrechtliche Gefüge ein.

Zur rechten Zeit:
Der neue Handkommentar alles für die Rechtspraxis zum ARUG II und die Corona-Gesetzgebung

  • systematische Übersichtskommentierung der 2. Aktionärsrechterichtlinie - Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre
  • das ARUG II im parlamentarischen Prozess
  • klassische Kommentierung der durch das ARUG II neu eingefügten Paragrafen und der modifizierten bisherigen Regelungen
  • klassische Kommentierung der Corona-Gesetzgebung zur Aktiengesellschaft

Die Schwerpunkte des ARUG II

  • neues Vergütungssystem für Vorstände („say on pay“)
  • neue Informationsansprüche („know-your-shareholder“) für Aktionäre
  • erhöhte Transparenzanforderungen für institutionelle Anleger und Vermögensverwalter („comply or explain“)
  • grundlegende Neuregelung der Geschäfte mit nahestehenden Personen („related-party-transactions") durch Zustimmung des Aufsichtsrats und Veröffentlichungspflicht

Die Schwerpunkte der Corona-Gesetzgebung

  • virtuelle Hauptversammlungen ohne Aktionärspräsenz
  • Änderungen beim Rechtsschutz
  • Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn auch ohne Satzungsregelung und weitere Modifikationen, die Aktiengesellschaften, ihre Aktionäre und Berater jetzt kennen und gestalten müssen
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