Höhne | Die Verletzung der Unterhaltspflicht gemäß § 170 I StGB. | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 418, 173 Seiten

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Höhne Die Verletzung der Unterhaltspflicht gemäß § 170 I StGB.

Legitimationsprobleme der Strafbarkeit im Kontext von Zivilrechtsakzessorietät, Vorfragenkompetenz und problematischen Rechtsfolgen – zugleich ein Beitrag zur Verwertbarkeit von Steuerdaten.

E-Book, Deutsch, Band 418, 173 Seiten

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-59060-5
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Die Arbeit behandelt grundlegende Fragen der strafbaren Verletzung der Unterhaltspflicht. Sie umfasst das durch § 170 I StGB zu schützende Rechtsgut ebenso wie eine mögliche Bindungswirkung zivilgerichtlicher Entscheidungen sowie die Rechtsfolgen dieser Straftat. Als zur Legitimation des § 170 I StGB hinreichend gewichtiges Rechtsgut wird allein der notwendige Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten erkannt. Anders als Statusentscheidungen entfalten familiengerichtliche Entscheidungen zum Ob und zur Höhe einer Unterhaltspflicht im Strafverfahren keine Bindungswirkung. Ermittlungsbehörden und Strafgerichte müssen die Unterhaltspflicht daher eigenständig feststellen. Um dem nachkommen zu können, benötigen sie über die dargestellten bisherigen Ermittlungsinstrumente, wozu bereits de lege lata der Zugriff auf Sozialdaten gehört, hinaus de lege ferenda Zugriff auf Steuerdaten möglicher Unterhaltspflichtverletzer. Dessen verfassungsrechtliche Legitimierbarkeit wird ausführlich dargelegt.
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Weitere Infos & Material


A. Einführung in die Problematik

B. Hauptteil
Zu schützendes Rechtsgut und Legitimation einer strafbewehrten Verhaltensnorm – Bindungswirkung von Zivilurteilen – Ermittlungsansätze für Staatsanwaltschaft, Ermittlungsbeamte und Strafrichter – Ergebnisse – Legitimation konkreter Strafbarkeitsanordnungen auf der Basis der Sanktionsnorm des § 170 I StGB

C. Fazit

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis


Lara Höhne hat in Heidelberg und Marburg studiert. In dieser Zeit war sie als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht sowie am Internationalen Forschungs- und Dokumentationszentrum für Kriegsverbrecherprozesse in Marburg beschäftigt. Während ihrer Promotionszeit war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht. In November 2021 hat sie ihr Rechtsreferendariat am Landgericht Marburg aufgenommen.

Lara Höhne has studied in Heidelberg and Marburg. During this time she has worked as a student assistant in the department of criminal law as well as in the International Research and Documentation Centre for War Crimes Trials in Marburg. Thereafter she worked as a scientific assistant in the department of criminal law. She began her legal internship in november 2021 in Marburg.


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