Buch, Deutsch, 2801 Seiten, GB, Format (B × H): 165 mm x 245 mm, Gewicht: 2415 g
Reihe: Basler Kommentar
Art. 1–456 ZGB
Buch, Deutsch, 2801 Seiten, GB, Format (B × H): 165 mm x 245 mm, Gewicht: 2415 g
Reihe: Basler Kommentar
ISBN: 978-3-7190-3168-8
Verlag: Helbing & Lichtenhahn
Der Basler Kommentar 'ZGB' hat seit über 20 Jahren in der Erläuterung des Schweizerischen Privatrechts Massstäbe gesetzt: perfekt auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten, unablässig zitiert und meinungsbildend. Sein regelmässiges Erscheinen macht ihn zum unentbehrlichen Ratgeber in einer dem stetigen Wandel unterworfenen juristischen Arbeitswelt.
Start der Neuauflage (2014-16)
mit Band 'ZGB I'
Der Basler Kommentar 'ZGB I' erläutert die Einleitungsartikel (Art. 1–10) und die Bestimmungen zu den natürlichen und juristischen Personen (Art. 11–89bis).
Ebenfalls gründlich kommentiert sind die Vorschriften zum Eherecht (Art. 90–251), zur Verwandtschaft (Art. 252–359) sowie das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (Art. 360–456).
Der Band berücksichtigt die Revisionen der vergangenen Jahre sowie die dazugehörige umfangreiche neue Rechtsprechung und Literatur wie z. B.
– die Anpassungen im Zusammenhang mit dem Erlass der Eidgenössischen Zivilprozessordnung und deren Auswirkungen auf das materielle Recht;
– die Revisionen im Eheschliessungsverfahren und Eheungültigkeit (Art. 98 Abs. 4; Art. 99 Abs. 4 ZGB);
– die Anpassungen im Zusammenhang mit der Revision der Beruflichen Vorsorge und der Invalidenversicherung (Art. 89bis ZGB);
– Änderung des Namensrechts und des Bürgerrechts (Art. 30, 30a, 119, 160, 161; 267a, 270–270b, 271 ZGB);
– die Änderungen im Zusammenhang mit der Revision des Buchführungsrechts (Art. 69a, 83a ZGB);
– die Änderungen im Zusammenhang mit den Massnahmen gegen Zwangsheiraten (Art. 43a, 99, 105–107 ZGB);
– die Änderung der Bestimmungen über die elterliche Sorge (Art. 25, 133, 134, 179; 270a, 275, 196–304, 308–311 ZGB); sowie
– die Totalrevision des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes (vormals Vormundschaftsrecht), die auch wesentliche Änderungen bei den Regeln über die Handlungsfähigkeit beinhaltet.