Huber | Rechtsgeschäftsdogma bei Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss | Buch | 978-3-428-19193-2 | sack.de

Buch, Deutsch, 276 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 228 mm, Gewicht: 418 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Huber

Rechtsgeschäftsdogma bei Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss

Untersuchung einer rechtsgeschäftsdogmatischen Rechtfertigung der an Kenntnis bei Vertragsschluss anknüpfenden Ausschlusstatbestände im Gewährleistungsrecht anhand der §§ 442 Abs. 1 S. 1, 536b S. 1 BGB
1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-428-19193-2
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Untersuchung einer rechtsgeschäftsdogmatischen Rechtfertigung der an Kenntnis bei Vertragsschluss anknüpfenden Ausschlusstatbestände im Gewährleistungsrecht anhand der §§ 442 Abs. 1 S. 1, 536b S. 1 BGB

Buch, Deutsch, 276 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 228 mm, Gewicht: 418 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

ISBN: 978-3-428-19193-2
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Sind die §§ 442 Abs. 1 S. 1, 536b S. 1 BGB als Ausschlusstatbestände dem Juristen im Grunde vertraut und scheint ihr Gerechtigkeitsgehalt offensichtlich, zeigen sich bei näherer Betrachtung Unterschiede der Normen. Derzeit wird das Verbot des widersprüchlichen Verhaltens als gemeinsame ratio legis der Ausschlusstatbestände angenommen. Die Arbeit stellt die Hypothese auf, dass das als veraltet geltende Rechtsgeschäftsdogma die ratio legis der Ausschlusstatbestände ist. Waldemar Huber analysiert die Auswirkungen dieser ratio legis auf die Auslegung der Ausschlusstatbestände. Dabei werden Fragen zum Mangel- und Kenntnisbegriff sowie zu relevanten Zeitpunkten und zur Tragweite der Ausschlusstatbestände behandelt. Der Autor plädiert für eine Angleichung der Ausschlusstatbestände im Kauf- und Mietvertragsrecht. Abschließend erfolgt die kritische Gegenüberstellung alternativer Erklärungsansätze. Das Rechtsgeschäftsdogma überzeugt wegen seiner unmittelbareren normativen Anknüpfung.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


A. Einleitung
Einführung in das Thema – Festlegen des Untersuchungsgegenstandes – Festlegen der Methodik – Anfängliche Hypothesen

B. Mögliche Konzepte der Ausschlusstatbestände, die an die Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss anknüpfen Darstellung der bisherigen Konzepte – Systematisierung und Destillation bisheriger Konzepte

C. Rechtsgeschäftsdogmatischer Ansatz
Aussage und Herleitung: Relevanz des Rechtsgeschäftsdogmas – Schuldrecht und Rechtsgeschäftslehre – Bedeutung des Parteiwillens im Schuldrecht – Situationen im Rahmen des § 442 Abs. 1 S. 1 BGB – Rechtstechnik des rechtsgeschäftsdogmatischen Konzeptes – Schlussfolgerungen für die zu untersuchenden Ausschlusstatbestände

D. Auswirkungen des rechtsgeschäftsdogmatischen Ansatzes bei der Auslegung der Ausschlusstatbestände wegen Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss
Der Ausschluss nach § 442 Abs. 1 S. 1 BGB – Ausschluss analog §§ 442 Abs. 1 S. 1, 536b S. 1BGB im Werkvertragsrecht? – Der Ausschluss nach § 536b S. 1 BGB im Vergleich zu § 442 Abs. 1 S. 1 BGB

E. Gegenüberstellung anderer Erklärungsversuche
Konkurrierende Erklärungsversuche – Kritikpunkte an der rechtsgeschäftsdogmatischen Erklärung der Ausschlusstatbestände – Schlussbemerkung


Waldemar Huber studierte Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Dr. Arndt Kiehnle für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte der Ruhr-Universität Bochum tätig. Im Jahr 2023 wurde er durch die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum promoviert. Seit November 2023 ist er Rechtsreferendar beim Landgericht Essen.

Waldemar Huber studied law at Ruhr University Bochum. Upon passing the First State Exam, he was employed as a research assistant to Prof. Dr. Arndt Kiehnle at the Chair of Civil Law, German and European Legal History at the Faculty of Law at Ruhr University Bochum. In 2023, the Faculty of Law at Ruhr University Bochum awarded him his doctorate. In November 2023, he commenced his legal clerkship at the Regional Court of Essen.



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