Hülskötter | Die (Un-)Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen im Berufssport. | Buch | 978-3-428-15867-6 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 56, 368 Seiten, Format (B × H): 159 mm x 234 mm, Gewicht: 556 g

Reihe: Beiträge zum Sportrecht

Hülskötter

Die (Un-)Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen im Berufssport.


1. Auflage 2020
ISBN: 978-3-428-15867-6
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Buch, Deutsch, Band 56, 368 Seiten, Format (B × H): 159 mm x 234 mm, Gewicht: 556 g

Reihe: Beiträge zum Sportrecht

ISBN: 978-3-428-15867-6
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Im Berufssport ist es allgemein üblich, dass nur diejenigen Athleten an Wettkämpfen teilnehmen dürfen, die vorher mit dem Veranstalter eine Schiedsvereinbarung geschlossen haben. Die Causa 'Pechstein' hat gezeigt, dass hinsichtlich der rechtlichen Bewertung dieser Schiedsvereinbarungen zum Court of Arbitration for Sport (CAS) noch viele Fragen offen sind.

Einigkeit besteht in Rechtsprechung und Literatur lediglich dahingehend, dass Sportschiedsvereinbarungen in der Praxis oktroyiert werden. Der Autor unterzieht CAS-Schiedsvereinbarungen daher einer umfassenden rechtlichen Wirksamkeitskontrolle. Er kommt zu dem Ergebnis, dass im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 102 AEUV und der AGB-Kontrolle eine umfassende Interessenabwägung der einzelnen Organisations- und Verfahrensregeln des CAS entscheidend ist. Er erkennt dabei in mehreren Regeln einen Verstoß gegen die geprüften Normen. Auch auf Grundlage der 'Achmea'-Rechtsprechung bejaht er einen Rechtsverstoß. Demgegenüber steht die Erkenntnis, dass aus dem Justizgewähranspruch kein Freiwilligkeitserfordernis abgeleitet werden kann.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Einleitung

Gegenstand und Ziel der Untersuchung – Gang der Untersuchung

2. Problemstellung (oktroyierte Schiedsvereinbarungen)

Organisationsstruktur des Sports – Beispiele der Einbindung von Schiedsvereinbarungen bei Sportveranstaltungen – Oktroyierte Schiedsvereinbarungen im Sport

3. Schiedsgericht und Schiedsvereinbarung

Schiedsgericht – Schiedsvereinbarung – Schiedsanordnung, § 1066 ZPO – Schiedsverfahrensvereinbarung

4. Grundlagen zur rechtlichen Bewertung oktroyierter Schiedsvereinbarungen

Verfassungsrechtliche Grundlagen – Völkerrechtliche Grundlagen – Europäische Grundlagen

5. Verzicht auf den Justizgewähranspruch durch Schiedsvereinbarungen

Rechtsprechung – Literatur – Stellungnahme

6. Partieller Verzicht auf Garantien des Art. 6 Abs. 1 EMRK durch Schiedsvereinbarungen

Verzicht auf die Garantie des Zugangs zu einem auf Gesetz beruhenden Gericht – Öffentlichkeit – Unabhängigkeit und Unparteilichkeit (Neutralität)

7. Unmittelbar wirkende Rechtsnormen

§ 11 Anti-Doping Gesetz – Verbotsgesetz, § 134 BGB i. V. m. 102 AEUV – Verbotsgesetz § 134 BGB i. V. m. Art. 267, 344 AEUV (Achmea-Rechtsprechung des EuGH) – AGB-Kontrolle, §§ 305 ff. BGB – Sittenwidrigkeit, § 138 BGB – Treu und Glauben, § 242 BGB

8. Ergebnisse der Untersuchung in Thesen

Literaturverzeichnis

Sachverzeichnis


Tim Hülskötter studierte Rechtswissenschaft in Münster, Lausanne und London. Die erste juristische Staatsprüfung legte er 2015 vor dem OLG Hamm ab, die zweite juristische Staatsprüfung 2022 vor dem LJPA NRW. 2016 wurde ihm von dem University College London (UCL) der Master of Laws mit der Spezialisierung Litigation and Dispute Resolution verliehen. 2019 wurde er mit einer sportrechtlichen Arbeit durch die Juristische Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität promoviert. Seit 2022 ist er Akademischer Rat a. Z. am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

Tim Hülskötter studied law in Münster, Lausanne and London. He passed the first state examination before the Higher Regional Court of Hamm in 2015 and the second state examination before the LJPA Hamm in 2022. The University College London (UCL) awarded him the degree of Master of Laws in Litigation and Dispute Resolution in 2016. In 2019, he received a doctorate for his thesis in sports law from the Faculty of Law at Westfälische Wilhelms-Universität Münster. Since 2022, he holds the position of Akademischer Rat a. Z. at the Institute for International Business Law at Westfälische Wilhelms-Universität Münster.



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